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Experten-Antwort

Vorgezogene Altersrente wegen Schwerbehinderung

von Karin B.31.08.2017 | 23:46
978 Ansichten
11 Antworten
Hallo, ich habe folgende Frage. Fast zehn Jahre habe ich volle Erwerbsminderungsrente bezogen. Seit meinem 63. Geburtstag beziehe ich jetzt Altersrente wegen Schwebehinderung. Während der gesamten Zeit habe ich einen Minijob und weise in jedem Jahr der Rentenversicherung meinen Verdienst nach. Im Januar 2018 werde ich 65 Jahre alt. Bekomme ich dann einen neuen Rentenbescheid? Muss ich dann immer noch meinen Verdienst nachweisen? Oder dürfte ich ggf sogar mehr verdienen, heißt über 450,00 Euro. Ich bedanke mich im Voraus für eine Antwort. Herzl. Grüße

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 05.09.2017 | 10:22

Hallo Karin B.,

da Sie im Januar 1953 geboren sind, erreichen Sie im August 2018 Ihre Regelaltersgrenze und können ab dem September 2018 in unbegrenzter Höhe hinzuverdienen, ohne dass Ihre Rente gekürzt wird.

Auf Grund des Minijobs, den Sie während Ihres Rentenbezuges ausgeübt haben, sind Beiträge für Sie entrichtet worden, die nun bei Ihrer Regelaltersrente berücksichtigt werden. Darüber werden Sie noch einen entsprechenden Bescheid Ihres zuständigen Rentenversicherungsträgers erhalten.

10 Antworten

Fortitude oneam 01.09.2017 | 07:14
Hallo Karin B., sie sind ja bereits offizielle Rentnerin (Altersrente für Schwerbehinderte). Demnach bekommen Sie keinen neuen Bescheid. An Ihrer Hinzuverdienstgrenze ändert sich nichts. Seit 01.07.2017 liegt der jährlicher Hinzuverdienst bei 6.300 Euro. Beste Grüße und bestmögliche Gesundheit.
TanteCharlieam 01.09.2017 | 08:00
Wenn Sie im Januar 2018 65 Jahre werden, dann sind sie Jahrgang 1953. Vorausgesetzt sie sind nicht am 01.01. geboren, dann erreichen Sie die Regelaltersgrenze (65 + 7) irgendwann im August 2018. Erst dann dürften Sie verdienen so viel Sie möchten. 65 ist nämlich schon länger nicht mehr die Grenze für die Regelaltersrente....
Karin B.am 01.09.2017 | 08:57
Fortitude one schrieb

Hallo Karin B.,

sie sind ja bereits offizielle Rentnerin (Altersrente für Schwerbehinderte). Demnach bekommen Sie keinen neuen Bescheid. An Ihrer Hinzuverdienstgrenze ändert sich nichts. Seit 01.07.2017 liegt der jährlicher Hinzuverdienst bei 6.300 Euro.

Beste Grüße und bestmögliche Gesundheit.

Guten Morgen, Danke für die Antworten. Leider bin ich jetzt nicht schlauer, weil beide verschieden sind. Ändert sich die Hinzuverdienstgrenze oder nicht? Meine Frage ist, muss ich nach erreichen der Regelaltersgrenze meinen Verdienst noch immer nachweisen? Ist die Höhe dann immer noch begrenzt? Ich bin übrigens am 12.01.1953 geboren. Herzliche Grüße
senf-dazuam 01.09.2017 | 09:55
Hallo Karin! Beides stimmt. Ab Erreichen der Regelaltersgrenze (für Sie ab August 2018) ist ein Hinzuverdienst in unbegrenzter Höhe möglich. Bis dahin gilt, dass Sie jährlich 6300 Euro hinzuverdienen können (früher 450 Euro monatlich). Aber das sollte Ihnen einerseits im Rentenbescheid und dann in einem Schreiben in diesem Sommer erklärt worden sein ... LG
Fortitude oneam 01.09.2017 | 10:00
Karin B. schrieb

Guten Morgen,

Danke für die Antworten.

Leider bin ich jetzt nicht schlauer, weil beide verschieden sind.

Ändert sich die Hinzuverdienstgrenze oder nicht?

Meine Frage ist, muss ich nach erreichen der Regelaltersgrenze meinen Verdienst noch immer nachweisen?

Ist die Höhe dann immer noch begrenzt?

Ich bin übrigens am 12.01.1953 geboren.

Herzliche Grüße

Hallo Karin B., sie sind ja bereits offizielle Rentnerin (Altersrente für Schwerbehinderte). Demnach bekommen Sie keinen neuen Bescheid. An Ihrer Hinzuverdienstgrenze ändert sich nichts. Seit 01.07.2017 liegt der jährlicher Hinzuverdienst bei 6.300 Euro. Beste Grüße und bestmögliche Gesundheit.
Guten Morgen, Danke für die Antworten. Leider bin ich jetzt nicht schlauer, weil beide verschieden sind. Ändert sich die Hinzuverdienstgrenze oder nicht? Meine Frage ist, muss ich nach erreichen der Regelaltersgrenze meinen Verdienst noch immer nachweisen? Ist die Höhe dann immer noch begrenzt? Ich bin übrigens am 12.01.1953 geboren. Herzliche Grüße
Hallo Karin B., User TanteCharlie hat das wesentliche übersehen, dass Sie bereits Rente beziehen AR für Schwerbehinderte. Mein erster Beitrag stimmt. Sie erhalten bestimmt noch eine Antwort von den Experten. Herzliche Grüße
senf-dazuam 01.09.2017 | 09:56
Korrektur: Da Sie die Ihre Regelaltersgrenze im August 2018 erreichen, ist ab dem September 2018 der Hinzuverdienst nicht mehr begrenzt.
Fortitude oneam 01.09.2017 | 10:28
Hallo Karin B., sorry wegen meiner falschen Angaben. Auszug Broschüre der DRV: Vorgezogene Altersrente und Hinzuverdienst Erhalten Sie schon vor Erreichen der Regelaltersgrenze eine Altersrente, gelten beim Hinzuver dienst besondere Regelungen. Erst mit Erreichen der Regelaltersgrenze können Sie grundsätzlich unbegrenzt hinzuverdienen. Mfg
Unwissendeam 01.09.2017 | 14:33
Fortitude one schrieb

Hallo Karin B.,

sie sind ja bereits offizielle Rentnerin (Altersrente für Schwerbehinderte). Demnach bekommen Sie keinen neuen Bescheid. An Ihrer Hinzuverdienstgrenze ändert sich nichts. Seit 01.07.2017 liegt der jährlicher Hinzuverdienst bei 6.300 Euro.

Beste Grüße und bestmögliche Gesundheit.

Hallo Fortitude One, hallo =//=, Karin bekommt sehr wohl mit Erreichen der Regelaltersrente (August 2018) einen neuen Bescheid und eine neue Rentenberechnung. Denn ab dem Folgemonat des Erreichens der Regelaltersgrenze werden Zuschlagsentgeltpunkte zur Altersrente ermittelt - aus der geringfügigen Beschäftigung (450,- Euro-Job). Karin kann sich also auf eine kleine Rentenerhöhung im September 2018 freuen.
=//=am 01.09.2017 | 13:46
Ist doch ganz einfach: Da Sie bereits eine Altersrente beziehen, wird diese bei Erreichen der Regelaltersgrenze NICHT umgewandelt und auch nicht neu berechnet. AB Erreichen der Regelaltersgrenze können Sie dazuverdienen, soviel wie Sie wollen. Der Hinzuverdienst ist dann völlig rentenunschädlich.
Karin Bam 01.09.2017 | 18:14
Unwissende schrieb

Hallo Fortitude One, hallo =//=,

Karin bekommt sehr wohl mit Erreichen der Regelaltersrente (August 2018) einen neuen Bescheid und eine neue Rentenberechnung. Denn ab dem Folgemonat des Erreichens der Regelaltersgrenze werden Zuschlagsentgeltpunkte zur Altersrente ermittelt - aus der geringfügigen Beschäftigung (450,- Euro-Job). Karin kann sich also auf eine kleine Rentenerhöhung im September 2018 freuen.

sie sind ja bereits offizielle Rentnerin (Altersrente für Schwerbehinderte). Demnach bekommen Sie keinen neuen Bescheid.
Hallo Fortitude One, hallo =//=, Karin bekommt sehr wohl mit Erreichen der Regelaltersrente (August 2018) einen neuen Bescheid und eine neue Rentenberechnung. Denn ab dem Folgemonat des Erreichens der Regelaltersgrenze werden Zuschlagsentgeltpunkte zur Altersrente ermittelt - aus der geringfügigen Beschäftigung (450,- Euro-Job). Karin kann sich also auf eine kleine Rentenerhöhung im September 2018 freuen.
Ihnen allen herzlichen Dank. Interessant für mich, dass es eine neue Rentenberechnung geben wird. Allerdings dachte ich, dass ich bereits im Februar 2018 meine Regelaltersrente erreicht habe. Da mache ich mich jetzt noch einmal schlau. Ihnen alles Gute und herzlichen Danke für die schnellen kompetenten Antworten. Karin
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