Hallo Karin B.,
da Sie im Januar 1953 geboren sind, erreichen Sie im August 2018 Ihre Regelaltersgrenze und können ab dem September 2018 in unbegrenzter Höhe hinzuverdienen, ohne dass Ihre Rente gekürzt wird.
Auf Grund des Minijobs, den Sie während Ihres Rentenbezuges ausgeübt haben, sind Beiträge für Sie entrichtet worden, die nun bei Ihrer Regelaltersrente berücksichtigt werden. Darüber werden Sie noch einen entsprechenden Bescheid Ihres zuständigen Rentenversicherungsträgers erhalten.
Hallo Karin B.,
sie sind ja bereits offizielle Rentnerin (Altersrente für Schwerbehinderte). Demnach bekommen Sie keinen neuen Bescheid. An Ihrer Hinzuverdienstgrenze ändert sich nichts. Seit 01.07.2017 liegt der jährlicher Hinzuverdienst bei 6.300 Euro.
Beste Grüße und bestmögliche Gesundheit.
Guten Morgen,
Danke für die Antworten.
Leider bin ich jetzt nicht schlauer, weil beide verschieden sind.
Ändert sich die Hinzuverdienstgrenze oder nicht?
Meine Frage ist, muss ich nach erreichen der Regelaltersgrenze meinen Verdienst noch immer nachweisen?
Ist die Höhe dann immer noch begrenzt?
Ich bin übrigens am 12.01.1953 geboren.
Herzliche Grüße
Hallo Karin B., User TanteCharlie hat das wesentliche übersehen, dass Sie bereits Rente beziehen AR für Schwerbehinderte. Mein erster Beitrag stimmt. Sie erhalten bestimmt noch eine Antwort von den Experten. Herzliche GrüßeHallo Karin B., sie sind ja bereits offizielle Rentnerin (Altersrente für Schwerbehinderte). Demnach bekommen Sie keinen neuen Bescheid. An Ihrer Hinzuverdienstgrenze ändert sich nichts. Seit 01.07.2017 liegt der jährlicher Hinzuverdienst bei 6.300 Euro. Beste Grüße und bestmögliche Gesundheit.Guten Morgen, Danke für die Antworten. Leider bin ich jetzt nicht schlauer, weil beide verschieden sind. Ändert sich die Hinzuverdienstgrenze oder nicht? Meine Frage ist, muss ich nach erreichen der Regelaltersgrenze meinen Verdienst noch immer nachweisen? Ist die Höhe dann immer noch begrenzt? Ich bin übrigens am 12.01.1953 geboren. Herzliche Grüße
Hallo Karin B.,
sie sind ja bereits offizielle Rentnerin (Altersrente für Schwerbehinderte). Demnach bekommen Sie keinen neuen Bescheid. An Ihrer Hinzuverdienstgrenze ändert sich nichts. Seit 01.07.2017 liegt der jährlicher Hinzuverdienst bei 6.300 Euro.
Beste Grüße und bestmögliche Gesundheit.
Hallo Fortitude One, hallo =//=,
Karin bekommt sehr wohl mit Erreichen der Regelaltersrente (August 2018) einen neuen Bescheid und eine neue Rentenberechnung. Denn ab dem Folgemonat des Erreichens der Regelaltersgrenze werden Zuschlagsentgeltpunkte zur Altersrente ermittelt - aus der geringfügigen Beschäftigung (450,- Euro-Job). Karin kann sich also auf eine kleine Rentenerhöhung im September 2018 freuen.
Ihnen allen herzlichen Dank. Interessant für mich, dass es eine neue Rentenberechnung geben wird. Allerdings dachte ich, dass ich bereits im Februar 2018 meine Regelaltersrente erreicht habe. Da mache ich mich jetzt noch einmal schlau. Ihnen alles Gute und herzlichen Danke für die schnellen kompetenten Antworten. Karinsie sind ja bereits offizielle Rentnerin (Altersrente für Schwerbehinderte). Demnach bekommen Sie keinen neuen Bescheid.Hallo Fortitude One, hallo =//=, Karin bekommt sehr wohl mit Erreichen der Regelaltersrente (August 2018) einen neuen Bescheid und eine neue Rentenberechnung. Denn ab dem Folgemonat des Erreichens der Regelaltersgrenze werden Zuschlagsentgeltpunkte zur Altersrente ermittelt - aus der geringfügigen Beschäftigung (450,- Euro-Job). Karin kann sich also auf eine kleine Rentenerhöhung im September 2018 freuen.
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