Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück

vorgezogene Rente

von gina03.09.2009 | 13:49
1498 Ansichten
9 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Moderatoren-Antwort springen
Hallo Zusammen, ich bin seit 01.02.2009 arbeitslos, mein regulärer Renteneintritt ist der 01.03.2010, ich bin seit 45 Jahren im Beruf. Ich möchte aber den Renteneitritt auf den 01.12.2009 vorziehen aber ohne Abschlag. Nun habe ich gehört auf Antrag ist das möglich, wenn man da eine kleine Ausgleichszahlung an die Bfa macht die entsprechend der vorgezogenen Monate anfällt. Ist das so, wie ich gehört habe? Wer kann mir verbindlich Auskunft geben? Danke für evtl. Hinweise

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo Gina,

diese Augleichszahlung ist möglich (geregelt in § 187a SGB VI). Sie können bei Ihrem Rententräger eine Auskunft darüber beantragen, wie hoch die Beiträge in Ihrem Fall wären. Am Besten lassen Sie sich dazu persönlich in einer Auskunfts- und Beratungsstelle beraten.

8 Antworten

Beitragam 03.09.2009 | 14:05
Wie hoch wäre denn die Rente ohne Abschlag? Unterstelle, daß Sie im Februar 2010 65 Jahre werden. MfG
-_-am 03.09.2009 | 14:27
Bei der Einzahlung derartiger Ausgleichsbeträge wird eine verhältnismäßig hohe Summe fällig. Erleben Sie die Rendite nicht, ist das Geld leider dennoch weg. Selbst wenn leistungsberechtigte Hinterbliebene vorhanden sind, ist die Rendite vermindert. Man muss daher die Alternative der Einzahlung in z. B. festverzinsliche Papiere in Erwägung ziehen. Die dabei erzielten Zinsen und die Vererbbarkeit der Anlage scheinen mir insgesamt günstiger. Die Auskunft über die Höhe ggf. einzuzahlender Beträge beantragen Sie mit dem Formular V210 der Deutschen Rentenversicherung. Link: http://www.deutsche-rentenversicherung.de/nn_75716/SharedDocs/de…
Berichtam 03.09.2009 | 14:58
Hier ein Bericht dazu Upps, der hier ursprünglich verlinkte Inhalt steht nicht mehr zur Verfügung! Bitte nutzen Sie unsere Forensuche.
Schiko.,am 03.09.2009 | 15:12
Kaum vorstellbar, Ausgleichszahlungen sind dazu gedacht, dass der Zu- gangsfaktor bei Rentenbeginn mit 1,0000 verrechnet wird. Wird die vorgezogenen Rente zwei Jahre früher gewährt weil die Rentenart dies zulässt werden für vierunzwanzig Monate 7,20 % abgezogen. Was nichts anderes heißt, der Zugangsfaktor ermäßigt sich von 1,0000 auf 0,9280. Dies kann man durch Sonderzahlung ausgleichen, der zu- gestandene Termin des Rentenbeginns ändert sich dadurch nicht. Ergibt der Abzug für diese zwei Jahre 100 Euro sind dies : 27,20 Renten- wert 3,6765 . Bei 30879 Durchschnittsverdienst 2009: 0,9280 33.274,78 Euro x 19,90% Euro 6.621,68 x 3,6765 24.345 Nachzahlung. Mit freundlichen Grüßen.
Schadeam 03.09.2009 | 18:09
....wenn Sie die Rente 3 Monate vorziehen sind dies 0,9% Abschlag. Rechnen Sie sich mal aus, wie gewaltig dieser Abschlag ist (bei 1000 € Rente gerade mal 9 €) Es gibt schlimmeres! Und den Betrag, den Sie per Einmalzahlung aufwenden müssten um diesen enormen Abschlag auszuschalten erfahren Sie durch einen einfachen Brief an die DRV.
Wolfgangam 03.09.2009 | 21:40
Hallo gina, Schade sagt es richtig, es lohnt sich kein Verzicht auf die gekürzte Rente, nur um später den 'Mehr'-Betrag zu erhalten - wenn Sie nicht adäquate/vergleichbare Einkünfte in der Wartezeit haben. So mit 90 Jahren liege Sie dann erst auf der Gewinnerseite ...nicht wirklich erstrebenswert. Auch die Ausgleichszahlung nicht ...bei schlicht gerechnet 5 % Rendite (real unter 3) haben Sie den Kapitaleinsatz in der Rentenversicherung auch erst in 20 Jahren wieder raus - jeder DRV-Mitarbeiter wird Ihnen davon schon abraten. Also, rein in die Rente so schnell wie möglich. Gruß w.
Schiko.am 03.09.2009 | 23:11
Ist es aber denn nicht so, man kann nicht beliebig früher in Rente gehen, wenn man damit einverstanden ist für jeden früheren Monat 0,3 % Abschlag hin- zunehmen, praktisch die Rente früher als für diese Rentenart vorgesehen zu beanspruchen. Nenne ein Beispiel: Jahrgang 1950 und Rente für langjährig Versicherte ( 35 Jahre) der Bezug mit 63 und 8,4% möglich. Bin ich aber damit einverstanden die Rente schon mit 62 Jahren 9 Monate zu beantragen, wenn ich mit insgesamt 9,3% einverstanden bin. Im Klartext, es stimmt doch die allgemeine Auffassung nicht , mit 35 Jahren kann man mit 60 Jahren bei 18% Abschlag die Rente beziehen. Natürlich weiß ich , im Umkehrschluss , bei Rente mit 63 und 8,4% ändert sich der Abschlag, wenn ich erst die Rente mit 63 Jahren sechs Monate be- anspruche sind es nur mehr 6.6% Abschlag. Entschuldige mich jetzt schon, wenn meine Ansicht falsch ist, was auf Grund meiner Gehirnmasse durchaus möglich sein kann. Mit freundlichen Grüßen.
Schadeam 04.09.2009 | 07:19
So wie die Frage gestellt war, ging ich - so wie die anderen Antworter- davon aus, dass gina im Februar 65 Jahre alt wird und ab März die RegelAR abschlagsfrei ist. Und da Sie über 35 Versicherungsjahre hat, hätte Sie schon mit 63 gehen können, so gesehen ist ein Vorziehen von 3 Monaten kein Problem. Da gina kein Geburtsdatum angegeben hat, birgt jede Aussage ein Restrisiko auf Fehler.....
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Die Riester-Rente ist bald Geschichte. Von 2027 an gilt die neue staatliche Förderung für die private Altersvorsorge. Aber was tun mit dem alten Vertrag? Ein Wegweiser.

Time
10 Minuten

Bei Rentnern mit versicherungspflichtigem Job wurde zuletzt der „Teilrenten-Trick“ zunehmend beliebter: Sie verzichten auf nur 0,1 Promille ihrer Rente, um ihren Anspruch auf Krankengeld zu sichern. Ab 2027 klappt das nicht mehr. Bei der Rentenversicherungspflicht bleibt die 99,99-Prozent-Teilrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze jedoch weiterhin nützlich.

Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026