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vorgezogene Rente

von gina03.09.2009 | 13:49
1493 Ansichten
9 Antworten
Hallo Zusammen, ich bin seit 01.02.2009 arbeitslos, mein regulärer Renteneintritt ist der 01.03.2010, ich bin seit 45 Jahren im Beruf. Ich möchte aber den Renteneitritt auf den 01.12.2009 vorziehen aber ohne Abschlag. Nun habe ich gehört auf Antrag ist das möglich, wenn man da eine kleine Ausgleichszahlung an die Bfa macht die entsprechend der vorgezogenen Monate anfällt. Ist das so, wie ich gehört habe? Wer kann mir verbindlich Auskunft geben? Danke für evtl. Hinweise

1 Experten-Antwort

Moderatoren-Antwortam 03.09.2009 | 14:21

Hallo Gina,

diese Augleichszahlung ist möglich (geregelt in § 187a SGB VI). Sie können bei Ihrem Rententräger eine Auskunft darüber beantragen, wie hoch die Beiträge in Ihrem Fall wären. Am Besten lassen Sie sich dazu persönlich in einer Auskunfts- und Beratungsstelle beraten.

8 Antworten

Beitragam 03.09.2009 | 14:05
Wie hoch wäre denn die Rente ohne Abschlag? Unterstelle, daß Sie im Februar 2010 65 Jahre werden. MfG
-_-am 03.09.2009 | 14:27
Bei der Einzahlung derartiger Ausgleichsbeträge wird eine verhältnismäßig hohe Summe fällig. Erleben Sie die Rendite nicht, ist das Geld leider dennoch weg. Selbst wenn leistungsberechtigte Hinterbliebene vorhanden sind, ist die Rendite vermindert. Man muss daher die Alternative der Einzahlung in z. B. festverzinsliche Papiere in Erwägung ziehen. Die dabei erzielten Zinsen und die Vererbbarkeit der Anlage scheinen mir insgesamt günstiger. Die Auskunft über die Höhe ggf. einzuzahlender Beträge beantragen Sie mit dem Formular V210 der Deutschen Rentenversicherung. Link: http://www.deutsche-rentenversicherung.de/nn_75716/SharedDocs/de…
Berichtam 03.09.2009 | 14:58
Hier ein Bericht dazu Upps, der hier ursprünglich verlinkte Inhalt steht nicht mehr zur Verfügung! Bitte nutzen Sie unsere Forensuche.
Schiko.,am 03.09.2009 | 15:12
Kaum vorstellbar, Ausgleichszahlungen sind dazu gedacht, dass der Zu- gangsfaktor bei Rentenbeginn mit 1,0000 verrechnet wird. Wird die vorgezogenen Rente zwei Jahre früher gewährt weil die Rentenart dies zulässt werden für vierunzwanzig Monate 7,20 % abgezogen. Was nichts anderes heißt, der Zugangsfaktor ermäßigt sich von 1,0000 auf 0,9280. Dies kann man durch Sonderzahlung ausgleichen, der zu- gestandene Termin des Rentenbeginns ändert sich dadurch nicht. Ergibt der Abzug für diese zwei Jahre 100 Euro sind dies : 27,20 Renten- wert 3,6765 . Bei 30879 Durchschnittsverdienst 2009: 0,9280 33.274,78 Euro x 19,90% Euro 6.621,68 x 3,6765 24.345 Nachzahlung. Mit freundlichen Grüßen.
Schadeam 03.09.2009 | 18:09
....wenn Sie die Rente 3 Monate vorziehen sind dies 0,9% Abschlag. Rechnen Sie sich mal aus, wie gewaltig dieser Abschlag ist (bei 1000 € Rente gerade mal 9 €) Es gibt schlimmeres! Und den Betrag, den Sie per Einmalzahlung aufwenden müssten um diesen enormen Abschlag auszuschalten erfahren Sie durch einen einfachen Brief an die DRV.
Wolfgangam 03.09.2009 | 21:40
Hallo gina, Schade sagt es richtig, es lohnt sich kein Verzicht auf die gekürzte Rente, nur um später den 'Mehr'-Betrag zu erhalten - wenn Sie nicht adäquate/vergleichbare Einkünfte in der Wartezeit haben. So mit 90 Jahren liege Sie dann erst auf der Gewinnerseite ...nicht wirklich erstrebenswert. Auch die Ausgleichszahlung nicht ...bei schlicht gerechnet 5 % Rendite (real unter 3) haben Sie den Kapitaleinsatz in der Rentenversicherung auch erst in 20 Jahren wieder raus - jeder DRV-Mitarbeiter wird Ihnen davon schon abraten. Also, rein in die Rente so schnell wie möglich. Gruß w.
Schiko.am 03.09.2009 | 23:11
Ist es aber denn nicht so, man kann nicht beliebig früher in Rente gehen, wenn man damit einverstanden ist für jeden früheren Monat 0,3 % Abschlag hin- zunehmen, praktisch die Rente früher als für diese Rentenart vorgesehen zu beanspruchen. Nenne ein Beispiel: Jahrgang 1950 und Rente für langjährig Versicherte ( 35 Jahre) der Bezug mit 63 und 8,4% möglich. Bin ich aber damit einverstanden die Rente schon mit 62 Jahren 9 Monate zu beantragen, wenn ich mit insgesamt 9,3% einverstanden bin. Im Klartext, es stimmt doch die allgemeine Auffassung nicht , mit 35 Jahren kann man mit 60 Jahren bei 18% Abschlag die Rente beziehen. Natürlich weiß ich , im Umkehrschluss , bei Rente mit 63 und 8,4% ändert sich der Abschlag, wenn ich erst die Rente mit 63 Jahren sechs Monate be- anspruche sind es nur mehr 6.6% Abschlag. Entschuldige mich jetzt schon, wenn meine Ansicht falsch ist, was auf Grund meiner Gehirnmasse durchaus möglich sein kann. Mit freundlichen Grüßen.
Schadeam 04.09.2009 | 07:19
So wie die Frage gestellt war, ging ich - so wie die anderen Antworter- davon aus, dass gina im Februar 65 Jahre alt wird und ab März die RegelAR abschlagsfrei ist. Und da Sie über 35 Versicherungsjahre hat, hätte Sie schon mit 63 gehen können, so gesehen ist ein Vorziehen von 3 Monaten kein Problem. Da gina kein Geburtsdatum angegeben hat, birgt jede Aussage ein Restrisiko auf Fehler.....
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