Hallo, ich bekomme Halbwaisenrente und bin Studentin. In diesem Jahr mache ich in meinem ersten Studienfach meinen Abschluss. Parellel zum Erststudium begann ich nach zwei Semestern ein zweites Studium, für das ich noch einige Semester benötige. Nun meine Frage: Bekomme ich Waisenrente nur bis zum Abschluss des ersten Studiums oder auch noch weiter für die Beendigung des zweiten Studiums (natürlich nur bis zum Erreichen der Altersgrenze von 25 J.) Danke für die Auskünfte!
10.01.2012, 14:03
Experten-Antwort
Halbwaisenrente bekommen Sie selbstverständlich auch für Ihr „Zweitstudium“. Grundsätzlich besteht dieser Anspruch immer, wenn Sie sich in Schul- oder Berufsausbildung befinden. Die Zahlung der Rente erfolgt längstens bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres (25. Lebensjahr war mal früher).
Solarstrom selbst erzeugen und ins Netz einspeisen, dafür gibt‘s 20 Jahre lang eine feste Vergütung – ein möglicher Baustein für die Altersvorsorge....