Den Erläuterungen von **** kann gefolgt werden. Dem ist nichts hinzuzufügen. Siehe §74 SGB VI
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Den Erläuterungen von **** kann gefolgt werden. Dem ist nichts hinzuzufügen. Siehe §74 SGB VI
Hallo SuchenUndFragen, doch, die von Amts wegen erstellten Rentenauskünfte ab dem 55. Lebensjahr enthalten noch die Anlagen zur Berechnung der Entgeltpunkte.können Sie den Rechenweg in der Anlage „Entgeltpunkte für beitragsfreie und beitragsgeminderte Zeiten verfolgen.Ich dachte, das bekommt man nicht mehr zugeschickt?
Hallo W*lfgang, ganz zufällig tritt hier neben der inhaltlichen Diskussion der Hinweis auf den online-Zugriff für rentenrelevante Daten auf. Das finde ich sehr praktisch, da man auf diese Weise unabhängig vom Lagerort der Papierberge wird, die sich ungewollt über die Jahre auftürmen. Die Frage ist, über wen bzw. wie der persönliche Zugang (auf "seine Daten*) erstmalig freigegeben wird ? VG aus Fuerteventura, CCR66 Ich dachte, das bekommt man nicht mehr zugeschickt?Hallo SuchenUndFragen, können Sie auch tgl. hier anfordern: https://www.eservice-drv.de/SelfServiceWeb/ Diese 'Online-Rentenauskunft' enthält allerdings keine Berechnungsanlagen. Falls Sie eine zeitnahe Rentenauskunft vermissen - ab 55 alle 3 Jahre - und das zufällig in 2014 wieder fällig war ...das "Rentenpaket" in 2014 hat viele Renteninformationen/-auskünfte blockiert, wurden einfach wegen Vermeidung noch weiterem Verwaltungsaufwand (Nachfragen der Versicherten) nicht versandt. Mit Berechnungsanlagen außerhalb des Turnus ist sie schriftlich anzufordern, oder sie sich von der nächsten DRV-Beratungsstelle einfach ausdrucken zu lassen. Gruß w.
Hallo W*lfgang, ganz zufällig tritt hier neben der inhaltlichen Diskussion der Hinweis auf den online-Zugriff für rentenrelevante Daten auf. Das finde ich sehr praktisch, da man auf diese Weise unabhängig vom Lagerort der Papierberge wird, die sich ungewollt über die Jahre auftürmen. Die Frage ist, über wen bzw. wie der persönliche Zugang (auf "seine Daten*) erstmalig freigegeben wird ? VG aus Fuerteventura, CCR66 Ich dachte, das bekommt man nicht mehr zugeschickt?Hallo SuchenUndFragen, können Sie auch tgl. hier anfordern: https://www.eservice-drv.de/SelfServiceWeb/ Diese 'Online-Rentenauskunft' enthält allerdings keine Berechnungsanlagen. Falls Sie eine zeitnahe Rentenauskunft vermissen - ab 55 alle 3 Jahre - und das zufällig in 2014 wieder fällig war ...das "Rentenpaket" in 2014 hat viele Renteninformationen/-auskünfte blockiert, wurden einfach wegen Vermeidung noch weiterem Verwaltungsaufwand (Nachfragen der Versicherten) nicht versandt. Mit Berechnungsanlagen außerhalb des Turnus ist sie schriftlich anzufordern, oder sie sich von der nächsten DRV-Beratungsstelle einfach ausdrucken zu lassen. Gruß w.
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