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Experten-Antwort

Wann bekommt man 2,25 EP fuer eine Fachschulausbildung?

von Marion30.08.2016 | 10:33
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16 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Guten Tag, welche Kriterien muessen erfuellt sein, um die maximale Bewertung von 2,25 EP fuer eine 3- jaehrige Fachschulausbildung zu bekommen? Und was rechtfertigt eine niedrigere Bewertung? Vielen Dank!

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Den Erläuterungen von **** kann gefolgt werden. Dem ist nichts hinzuzufügen. Siehe §74 SGB VI

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15 Antworten

****am 30.08.2016 | 11:11
Hallo Marion, Az - Fachschule wird mit 75% des Gesamtleistungswertes, aber mit höchstens 75 % des Durchschnittsverdienstes (= 0,75 EP pro Jahr) bewertet. Sie müssen also mindestens einen Gesamtleitungswert von 0,0833 EP pro Monat erwerben um für eine 3 jährige FS 2,25 Ep zu erhalten. Erreichen sie diesen Wert nicht kommt es logisch zu einer geringeren Bewertung der FS.
Marionam 30.08.2016 | 15:20
Ich danke den Experten fuer die sehr ausfuehrliche Auskunft. Diese Auskunft fuer einen Laien ist einfach nur laecherlich und keine Hilfe. Ich habe noch einen Vorschlag: etwas kuerzer waere mehr gewesen!
-am 30.08.2016 | 16:16
Hallo Marion, sorry für die kurz geratene Antwort meines Vorgängers / meiner Vorgängerin. Gerne möchte ich Ihre Frage etwas ausführlicher beantworten: Der Gesamtleistungswert ist – vereinfacht gesagt – ein Durchschnittswert aus allen Ihren Beiträgen zur Rentenversicherung. (Zusätzlich wirken sich "Lücken" in Ihrem Versicherungsverlauf – also alle Kalendermonate, in denen sie keine für die Rentenversicherung bedeutsamen Zeiten haben –, mindernd auf die Berechnung dieses Durchschnittswertes aus.) Mit dem Gesamtleistungswert werden bei Ihrer (späteren) Rente die "beitragsfreien Zeiten", zum Beispiel die Zeiten des Besuchs einer Fachschule, bewertet. Die Bewertung Ihrer Fachschulausbildung richtet sich also grundsätzlich nach der durchschnittlichen Beitragshöhe und Beitragsdichte in Ihrem Versicherungsleben. Allerdings hat der Gesetzgeber einen Höchstwert für die Bewertung einer Fachschulausbildung vorgesehen. Dieser liegt bei 0,75 Entgeltpunkten pro Jahr und ist auf maximal drei Jahre Fachschulausbildung begrenzt. So ergibt sich also der Höchstwert von 2,25 Entgeltpunkten für maximal 3 Jahre Fachschulausbildung. Diesen Wert von 2,25 Entgeltpunkten erhalten nach allem nur die Versicherten, deren individueller Gesamtleistungswert mindestens bei 0,75 Entgeltpunkten jährlich (= 0,0625 monatlich) liegt.
Marionam 30.08.2016 | 15:36
Hallo ****, vielen Dank fuer Ihre Auskunft, aber ich habe den Gesamtleistungswert nicht verstanden, sorry! Viele Gruesse Marion
W*lfgangam 30.08.2016 | 19:02
Hallo Erperte/in, soweit ganz gut, bis auf den kleinen Flüchtigkeitsfehler im letzten Satz eben. 0,75 jährli. und 0,0625 mtl. durch 1,0 und 0,0833 ersetzen, dann passt das mit dem individuellen Gesamtleistungswert. Nachtrag für Marion: Damit Sie vom Durchschnittswerts / Gesamtleistungswert ein Gefühl haben, müssen Sie - ganz vereinfacht dargestellt - z.B. in diesem Jahr ein Brutto-Jahreseinkommen von mind. 36267 EUR erzielen *), dann liegen Sie mit den daraus abgeleiteten Wert 'durchschnittlich', erhalten 1 EP dafür und 75 % davon / durch 12 Monate ergeben eben 0,0625 * 36 Mon. Fachschulzeit = 2,25 EP *) verdienen Sie mehr (im Durchschnitt aller Ihrer Einkommensjahre), wird für die Bewertung auf diesen Wert begrenzt. Sofern Ihnen schon eine Rentenauskunft vorliegt (grundsätzlich automatisch erst ab Alter 55), können Sie den Rechenweg in der Anlage „Entgeltpunkte für beitragsfreie und beitragsgeminderte Zeiten verfolgen. Gruß w.
-am 30.08.2016 | 20:06
Hallo W*lfgang, korrekt - Flüchtigkeitsfehler! Der Wert 0,75 jährl. / 0,0625 monatl. ist der bereits begrenzte Gesamtleistungswert. Danke für den Hinweis!
-am 01.09.2016 | 11:01
können Sie den Rechenweg in der Anlage „Entgeltpunkte für beitragsfreie und beitragsgeminderte Zeiten verfolgen.
Ich dachte, das bekommt man nicht mehr zugeschickt?
Hallo SuchenUndFragen, doch, die von Amts wegen erstellten Rentenauskünfte ab dem 55. Lebensjahr enthalten noch die Anlagen zur Berechnung der Entgeltpunkte.
W*lfgangam 01.09.2016 | 18:58
Hallo SuchenUndFragen, können Sie auch tgl. hier anfordern: https://www.eservice-drv.de/SelfServiceWeb/ Diese 'Online-Rentenauskunft' enthält allerdings keine Berechnungsanlagen. Falls Sie eine zeitnahe Rentenauskunft vermissen - ab 55 alle 3 Jahre - und das zufällig in 2014 wieder fällig war ...das "Rentenpaket" in 2014 hat viele Renteninformationen/-auskünfte blockiert, wurden einfach wegen Vermeidung noch weiterem Verwaltungsaufwand (Nachfragen der Versicherten) nicht versandt. Mit Berechnungsanlagen außerhalb des Turnus ist sie schriftlich anzufordern, oder sie sich von der nächsten DRV-Beratungsstelle einfach ausdrucken zu lassen. Gruß w.
CCR66am 04.09.2016 | 11:32
Hallo W*lfgang, ganz zufällig tritt hier neben der inhaltlichen Diskussion der Hinweis auf den online-Zugriff für rentenrelevante Daten auf. Das finde ich sehr praktisch, da man auf diese Weise unabhängig vom Lagerort der Papierberge wird, die sich ungewollt über die Jahre auftürmen. Die Frage ist, über wen bzw. wie der persönliche Zugang (auf "seine Daten*) erstmalig freigegeben wird ? VG aus Fuerteventura, CCR66 Ich dachte, das bekommt man nicht mehr zugeschickt?
Hallo SuchenUndFragen, können Sie auch tgl. hier anfordern: https://www.eservice-drv.de/SelfServiceWeb/ Diese 'Online-Rentenauskunft' enthält allerdings keine Berechnungsanlagen. Falls Sie eine zeitnahe Rentenauskunft vermissen - ab 55 alle 3 Jahre - und das zufällig in 2014 wieder fällig war ...das "Rentenpaket" in 2014 hat viele Renteninformationen/-auskünfte blockiert, wurden einfach wegen Vermeidung noch weiterem Verwaltungsaufwand (Nachfragen der Versicherten) nicht versandt. Mit Berechnungsanlagen außerhalb des Turnus ist sie schriftlich anzufordern, oder sie sich von der nächsten DRV-Beratungsstelle einfach ausdrucken zu lassen. Gruß w.
CCR66am 04.09.2016 | 11:32
Hallo W*lfgang, ganz zufällig tritt hier neben der inhaltlichen Diskussion der Hinweis auf den online-Zugriff für rentenrelevante Daten auf. Das finde ich sehr praktisch, da man auf diese Weise unabhängig vom Lagerort der Papierberge wird, die sich ungewollt über die Jahre auftürmen. Die Frage ist, über wen bzw. wie der persönliche Zugang (auf "seine Daten*) erstmalig freigegeben wird ? VG aus Fuerteventura, CCR66 Ich dachte, das bekommt man nicht mehr zugeschickt?
Hallo SuchenUndFragen, können Sie auch tgl. hier anfordern: https://www.eservice-drv.de/SelfServiceWeb/ Diese 'Online-Rentenauskunft' enthält allerdings keine Berechnungsanlagen. Falls Sie eine zeitnahe Rentenauskunft vermissen - ab 55 alle 3 Jahre - und das zufällig in 2014 wieder fällig war ...das "Rentenpaket" in 2014 hat viele Renteninformationen/-auskünfte blockiert, wurden einfach wegen Vermeidung noch weiterem Verwaltungsaufwand (Nachfragen der Versicherten) nicht versandt. Mit Berechnungsanlagen außerhalb des Turnus ist sie schriftlich anzufordern, oder sie sich von der nächsten DRV-Beratungsstelle einfach ausdrucken zu lassen. Gruß w.
W*lfgangam 04.09.2016 | 19:14
W*lfgangam 04.09.2016 | 19:18
Nicht dass ich den ersten Link vergessen hätte ;-) http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Navigatio… Gruß w.
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