Hallo Yvonne,
ergänzend zum Eintrag von "senf- dazu" möchten wir Sie noch darauf hinweisen, dass für die Altersrente für schwerbehinderte Menschen die erforderliche Wartezeit von 35 Jahren bis zum entsprechenden Rentenbeginn erfüllt sein muss und bei Beginn dieser Altersrente die Schwerbehinderung vorliegen muss.
Da Sie wissen möchten, ab wann Sie abschlagsfrei eine Altersrente beziehen können, ist es auch richtig, dass der Abschlag von 10,8 % bei der Altersrente für die bisherigen Zeiten der Rentenberechnung erhalten bleibt, wenn Sie die EM-Rente bis zum Beginn der Altersrente beziehen.
Nur für den Fall, dass Sie vom 60. bis zum 63. Lebensjahr (Verminderungszeitraum) keine EM-Rente mit Abschlag beziehen, könnte nach Vollendung des Lebensalters von 64 Jahren und 8 Monaten Altersrente für schwerbehinderte Menschen
ohne Abschlag gezahlt werden.
Zum Wechsel in eine Regelaltersrente erhalten Sie von der Deutschen Rentenversicherung automatisch einige Monate vor Erreichen der Regelaltersgrenze ein Anschreiben; für eine frühere Altersrente müssen Sie von sich aus einen Antrag stellen.
Mit freundlichen Grüßen