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Experten-Antwort

wann in die Altersrente

von yvonne27.11.2015 | 09:24
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3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Guten Morgen, ich wurde 06.62 geboren, habe einen GdB 50 und beziehe ab nächsten Monat volle EM Rente zunächst befristet. Ab wann kann ich Abschlagsfrei in die Altersrente wechseln und muss ich diese dann extra beantragen oder geht das dann "formlos"?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Yvonne,

ergänzend zum Eintrag von "senf- dazu" möchten wir Sie noch darauf hinweisen, dass für die Altersrente für schwerbehinderte Menschen die erforderliche Wartezeit von 35 Jahren bis zum entsprechenden Rentenbeginn erfüllt sein muss und bei Beginn dieser Altersrente die Schwerbehinderung vorliegen muss.

Da Sie wissen möchten, ab wann Sie abschlagsfrei eine Altersrente beziehen können, ist es auch richtig, dass der Abschlag von 10,8 % bei der Altersrente für die bisherigen Zeiten der Rentenberechnung erhalten bleibt, wenn Sie die EM-Rente bis zum Beginn der Altersrente beziehen.

Nur für den Fall, dass Sie vom 60. bis zum 63. Lebensjahr (Verminderungszeitraum) keine EM-Rente mit Abschlag beziehen, könnte nach Vollendung des Lebensalters von 64 Jahren und 8 Monaten Altersrente für schwerbehinderte Menschen

ohne Abschlag gezahlt werden.

Zum Wechsel in eine Regelaltersrente erhalten Sie von der Deutschen Rentenversicherung automatisch einige Monate vor Erreichen der Regelaltersgrenze ein Anschreiben; für eine frühere Altersrente müssen Sie von sich aus einen Antrag stellen.

Mit freundlichen Grüßen

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

2 Antworten

senf-dazuam 27.11.2015 | 09:54
Da Sie auf die EM-Rente einen Abschlag von 10,8 % haben, bleibt dieser auch erhalten, wenn sich die Rente "Altersrente" nennt. Ihre Regelaltersrente können Sie im März 2029 erhalten (oder Februar, falls Sie am 1.6. geboren sind). Die Altersrente für schwerbehinderte Menschen (wenn Sie dann den GdB50 haben) ist genau zwei Jahre vorher. Der frühestmögliche Termin dafür liegt noch einmal drei Jahre vorher, also 2024 (wieder Feb bzw. März). Der Wechsel in die Regelaltersgrenze sollte automatisch gehen, für die früher möglichen Renen sollten Sie dann einen Antrag stellen. Lassen Sie sich einmal beraten, welche Rente wie hoch ausfallen könnte ...
Schadeam 27.11.2015 | 14:15
.....und zu all dem bleibt zu sagen, dass das alles nur so gilt wenn die heutigen Gesetze in 10-15 Jahren noch gelten..... Sie sollten sich darüber heute noch keine grauen Haare wachsen lassen.
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