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Wann in Rente ?

von Käthe01.09.2008 | 21:21
1075 Ansichten
3 Antworten

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Bin weiblich, Jahrgang 1963, habe mit 15 Jahren eine 2 1/2 jährige Fachausbildung absolviert und habe m.E.bereits 30 Arbeitsjahre hinter mir. Nach 45 durchgehenden Arbeitsjahren wäre ich 60 Jahre alt. Kann ich dann ohne Abschlag in Rente gehen ? Oder muß ich bis 67,also 55 Jahre arbeiten ? MfG

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Derzeit gilt:

Versicherte haben Anspruch auf Altersrente für besonders langjährig Versicherte, wenn sie

1. das 65. Lebensjahr vollendet und

2. die Wartezeit von 45 Jahren erfüllt

haben.

Diese Rente wird abschlagsfrei gezahlt.

2 Antworten

Schadeam 02.09.2008 | 07:45
... und der früheste Rentenbeginn für den Jahrgang 1963 ist 63 bei 13,8% Abschlag. Sollten Sie dann zu 50 % schwerbehindert sein, wäre die Rente mit 61 und 10 Monaten mit 10,8% Abschlag möglich. Aber in den kommenden 20 Jahren wird noch so manche Gesetzesänderung kommen; also abwarten und ein Hefeweizen trinken!
paulam 02.09.2008 | 07:19
abschlagsfrei können Sie ab das 65 lebensjahr in rente gehen,wenn 45 jahre beiträge eingezahlt sind.
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