Meine Frage:
Mein Arbeitslosengeld läuft am 17.05.2018 aus. Zählen freiwillige Beiträge zur Rentenversicherung bei der Wartezeit von 45 Jahren mit, wenn ich im Anschluss welche entrichte?
Mein Arbeitslosengeld läuft am 17.05.2018 aus. Zählen freiwillige Beiträge zur Rentenversicherung bei der Wartezeit von 45 Jahren mit, wenn ich im Anschluss welche entrichte?
Nur dann, wenn Sie schon 18 Jahre mit Pflichtbeiträgen haben und nicht mehr arbeitslos gemeldet sind.
Der Mai ist dann schon belegt.
Es zählen die Monate, auch wenn nur 1 Tag belegt/gearbeitet.
45 Jahre = 540 Monate, also 540 Monate, auch nur teilbelegte werden gebraucht, nicht mehr.
Hallo Heiner,
freiwillige Beiträge wirken sich auf die Wartezeit von 45 Jahren grundsätzlich dann aus, wenn 18 Jahre mit Pflichtbeiträgen in der Rentenversicherung belegt sind. Eine Ausnahme dieses Grundsatzes liegt vor, wenn Sie in den letzten beiden Jahren vor Rentenbeginn gleichzeitig Arbeitslos gemeldet sind, auch wenn sie keine Leistungen beziehen. Dann erfolgt keine Anrechnung der freiwilligen Beiträge auf die Wartezeit von 45 Jahren.
Desweiteren ist es auch nicht möglich während eines Arbeitslosengeld I-Bezuges freiwillige Beiträge zu zahlen, um an die Antwort von erbsenzähler anzuknüpfen.