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Experten-Antwort

Warum unbefristete EM-Renten?

von Neuling20.05.2015 | 13:14
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Was ich nicht verstehe ist, warum wird eine EM-Rente überhaupt unbefristet gewährt, wenn dann doch alle 2 Jahre eine Überprüfung stattfindet? Das widerspricht sich doch irgentwie. Dann soll der Rententräger doch lieber die Renten generell befristen, somit weiß derjenige wenigstens, woran er ist und bleibt nicht im Ungewissen und der Druck entfällt. Oder ist das so gewollt? Hmmm...*grübel*...?

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Neuling,

Erwerbsminderungsrenten werden grds. auf Zeit gewährt. Die Zahlung einer Dauerrente kann nur in Ausnahmefällen erfolgen, wenn es aufgrund schwerwiegender medizinischer Gründe unwahrscheinlich ist, dass die Erwerbsminderung behoben werden kann. Sie sollten in Ihrem speziellen Fall ruhig nachfragen, warum eine weitere Überprüfung erfolgen soll. Ohne nähere Kenntnis zum individuellen Sachverhalt ist eine konkrete Aussage unsererseits nicht möglich. Aus Ihrem Rentenbescheid geht hervor, wer Ihr Ansprechpartner bei der Deutschen Rentenversicherung ist. Sie können sich mit dem zuständigen Sachbearbeiter zur Klärung der individuellen Lage in Verbindung setzen und erfahren dort, warum es zu der Entscheidung gekommen ist.

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Zu den vielen Beiträgen zwei generelle Anmerkungen:

1. Auf eine festgestellte (Dauer-) Rente könnte nur dann verzichtet werden, wenn Sie nicht zu Lasten Dritter (Sozialleistungsträger) gehen würde oder von diesen ausdrücklich die Zustimmung zum Verzicht erteilt werden würde.

2. Es geht bei der Überprüfung ob die Voraussetzungen einer Erwerbsminderungsrente, egal ob auf Dauer oder Zeit gewährt, nicht darum dem einzelnen seine Rente nicht zu gönnen, sondern im Fall, dass die Voraussetzungen tatsächlich nicht (mehr) vorliegen die Leistungen nicht zu Lasten des Beitragszahlers, also der Versichertengemeinschaft als solcher, erbracht werden. Sollten sich diese Voraussetzungen nicht geändert oder verschlechtert haben, dann wird normalerweise auch die Rente weitergewährt.

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35 Antworten

KSCam 20.05.2015 | 13:48
1) zunächst ist das so weil es eben so (und nicht anders) gesetzlich geregelt ist. Es entspricht so dem politischen Willen. 2) dass unbefristete Renten alle 2 Jahre überprüft werden, steht auch in keinem Gesetz - einige RV Träger praktizieren dies wohl, andere aber auch nicht. Ich kenne in meinem Bereich unzählige Dauerrentner die noch nie überpfüft wurden. Und die sind froh eine Dauerrente zu bekommen.
Herz1952am 20.05.2015 | 13:50
Hallo Neuling, korrekt heißen die "unbefristeten" Renten "Renten auf unbestimmte Dauer. Diese werden auch nicht regelmäßig alle 2 Jahre überprüft, zumindest nicht bei der DRV. Die Regionalstellen können das allerdings anders handhaben. Außerdem spielt die Art der Krankheit eine entscheidende Rolle. Wenn nicht abzusehen ist, dass sich die Krankheit bessern kann, wird sie meistens auf "unbestimmte Dauer" gewährt. Dies bedeutet auch, dass die Dauer auch widerrufen werden kann, wenn sich entsprechende Anhaltspunkte ergeben. Oft merkt der EM-Rentner nicht einmal, wann eine Überprüfung stattfindet. Nämlich dann, wenn nur eine Anfrage beim zuständigen Arzt stattfindet. Das Ende der Rente kann den Übergang in die Altersrente sein, oder auch eine Schwerbehinderten-Rente auf Antrag, oder der Tod. Deshalb ist der Ausdruck "auf unbestimmte Dauer" angebracht.
Neulingam 20.05.2015 | 14:08
Unter 1) wird es gesetzlich geregelt... Unter 2) steht es in keinem Gesetz.... was denn nu?
Neulingam 20.05.2015 | 14:12
Was ist denn der Unterschied zwischen DRV und Regionalstellen?
micheleam 20.05.2015 | 15:13
Das mit der Überprüfung versteht kein Mensch!reine Schikane... Mir wurde sofort eine unbefristete Rente gewährt,aber nach 3 jahren kam die erste Überprüfung!wer soll das bitte verstehen?
=//=am 20.05.2015 | 14:42
Ich frage mich auch, was Sie unter DRV und Regionalstellen verstehen. Es gibt zwar seit 2005 eine Deutsche Rentenversicherung, aber immer noch eine Unterteilung in die DRV Bund (= frühere BfA) und die Regionalträger DRV XY (=frühere LVA'en). Die meisten Kontrollen erfolgen über die DRV Bund. Die Regionalträger kotrollieren nur in ganz wenigen Ausnahmefällen, z.B. dann, wenn eine Änderung der gesundheitlichen Verhältnisse bekannt oder vermutet werden oder eine Beschäftigung über der Geringfügigkeitsgrenze aufgenommen wird. Mir ist aus meiner Praxis kein Fall bekannt, wo nur ein Arztbericht angefordert wird und der Rentner nichts von einer Kontrolle bemerkt. Das ist keinesfalls die Regel. @Neuling: Im § 102 Absatz 2 Sozialgesetzbuch 6 steht, dass Renten wegen Erwerbsminderung auf Zeit geleistet werden. Das ist somit die Regel. Die Ausnahme: Es wird eine EM-Rente auf Dauer gezahlt, wenn das Leistungsvermögen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt bei weniger als 3 Stunden/Tag liegt UND eine Besserung des Gesundheitszustandes unwahrscheinlich ist. Im rentenbescheid steht bei einer Dauerrente als Rentenende grundsätzlich das Erreichen der Regelaltersgrenze. Was aber nicht bedeutet, dass nicht auch eine vorzeitige Altersrente VOR Erreichen der Regelaltersgrenze gezahlt werden kann UND dass tatsächlich die Rente auf Dauer gewährt wird, wenn es Umstände gibt, wodurch eine Besserung des Gesundheitszustandes erreicht wird. Krasses Beispiel: Ein seit Jahrzehnten erwerbsgeminderter Rentner hat eine Dauerrente wegen einer schweren Nierenerkrankung bezogen und erhält jetzt eine Spenderniere. Diese wird gut angenommen und der Rentner kann Wochen oder Monate später wieder mehr als 6 Stunden am Tag arbeiten. Dann würde die EM-Rente aufgrund der wesentlichen Besserung entzogen.
Schorscham 20.05.2015 | 17:43
Dann müssen Sie aber auch nach jedem Bewilligungszeitraum einen Fortzahlungsantrag stellen, während Dauerrenten bis auf Weiteres weiter laufen. Wollen Sie das wirklich? "Unbefristet" heißt auch nicht "unendlich", sondern "bis auf Weiteres".
Schorscham 20.05.2015 | 17:48
"Unbefristet heißt "auf unbestimmte Dauer" und nicht "unendlich". Und dass Überprüfungen erfolgen KÖNNEN, wird im Rentenbescheid ausdrücklich erwähnt.
GroKoam 20.05.2015 | 17:58
dann geh doch arbeiten und schon wird nicht mehr geprüft. ganz einfach oder.
Rentenprüferam 20.05.2015 | 18:35
Schön, dass Sie dem Ende Ihrer Zeitrente so gelassen entgegensehen. Die meisten Bezieher von Zeitrenten können schon Monate vor Ablauf nicht mehr richtig schlafen.
Schorscham 20.05.2015 | 19:47
So ist es!
micheleam 20.05.2015 | 20:06
es ist einfach nicht logisch,wenn man sofort eine unbefristete rente erhält,und danach trotzden alle 2-3 jahre überprüft wird. kann man eigentlich eine befristete rente einfordern und die unbefristete zurück geben?
Maxam 20.05.2015 | 19:41
Hallo! Also diese Selbsauskunfstfragebögen habe ich im Abstand von 2 Jahren ......über einen sehr langen Zeitraum erhalten.....vom DRV BUND Berlin.....jetzt zum ersten mal wurde diese regelmäßige Prüfung nicht duchgeführt ob ich das nun gut heißen soll......auch das bringt eben wieder eine gewisse Unsicherheit.... Herz Bei welchem Arzt soll der DRV den anfragen wenn er den Rentner nicht vorher angeschrieben hat .....wo er in Behandlung ist......außerdem muss man Ihn ja ausdrücklich von der Schweigepflicht entbinden.... Neuling wenn Ihnen eine sogenannte Dauerrente entzogen wird ist das ein Anderer Vorgang als bei einer Zeitrente.....den die Beweislast wird umgekehrt ob einem eine Rente noch zusteht! Max Max
Neulingam 20.05.2015 | 20:46
Der Empfänger einer unbefristeten EM-Rente (egal ob diese Leistung auch als Rente auf unbestimmte Dauer oder Dauerrente bezeichnet wird), wird doch im Rentenbescheid auf seine Mitwirkungspflicht hingewiesen und somit bösgläubig gestellt. Das sollte doch ausreichen. Trotzdem fallen Überprüfungen an. Der Verwaltungsaufwand für diese Fälle...und das sind ja nicht wenige... ist m.E. viel zu hoch. Ein wenig Vertrauen zu den Leistungsempfängern sollte man schon haben.
Herz1952am 20.05.2015 | 21:17
Hallo Max, die DRV hat doch mit dem Verlängerungsantrag sämtliche Ärzte und Krankenhäuser bei denen ich in Behandlung war. Und sollte die Anfrage ins Leere laufen, können sie immer noch einen Selbstauskunftsbogen anfordern. So dachte ich wenigstens. Für mich war das so wie so unerheblich. Nur der Kardiologe auf der Reha glaubte irgendwie an ein Wunder, war aber leider nicht der Fall. In meinem Bescheid ist nichts erwähnt, dass eine Überprüfung stattfinden könnte. Zumindest war das entsprechende "Kästchen", das darauf hindeuten könnte, nicht angekreuzt. Mittlerweile könnte ich die EM-Rente auf unbestimmte Dauer auch auf eine Rente wg. Schwerbehinderung "umschreiben" lassen. Das seltsame war bei mir, dass die Krankenkasse meinen Hausarzt gefragt hatte, ob ich nicht schon die Reha hinter mir hätte. Dabei war es noch gar nicht sicher, ob noch Bypässe gelegt werden könnten, oder evtl. ein Spenderherz in frage käme. Wundern kann ich mich mittlerweile über nichts mehr. Wenn es nach der Reha-Sozialberaterin gegangen wäre, sollte ich mich noch vor dem Stichtag beim Arbeitsamt melden, bei dem noch eine 24-Monate lange ALG I möglich gewesen wäre. Wenn ich mich nicht irre hat allerdings unser Sohn mittlerweile auch eine Rente auf unbestimmte Dauer und er hat etwas gesagt, dass diese alle 2 Jahre überprüft werden könnte. Ich habe allerdings den Rentenbescheid nicht gesehen. Unserer beiden Renten wurden nach 3 Jahren Befristung auf unbestimmte Dauer verlängert. Es ist allerdings als Ende der Rente die Regelaltersgrenze eingetragen. Ob wir diese erreichen ist fraglich. @Neuling. Aus Ihrer Frage geht allerdings nicht eindeutig hervor, ob Sie schon Rente beziehen, oder ob es eine allgemeine Frage ist, weil Sie sich im Forum umgesehen haben.
Maxam 20.05.2015 | 21:17
Michele haben Sie eigentlich gelesen was ich geschrieben habe? Denken Sie mal darüber nach! Außerdem finden diese sogenannte Nachprüfungen in aller Regel nur von der DRV Bund Berlin in dieser Regelmässigkeit statt......dies wurde hier schon mehrfach von Betroffenen und auch Expeten bestätigt! Da es keine allgemeine Gesetzgebung gibt die für alle Rententräger gilt ist.....quasi der Geprüfte der Gelackmeierte! Max
Neulingam 20.05.2015 | 21:30
Das Zweite trifft zu.
Maxam 20.05.2015 | 21:31
Hallo Herz! (Das seltsame war bei mir, dass die Krankenkasse meinen Hausarzt gefragt hatte, ob ich nicht schon die Reha hinter mir hätte. Dabei war es noch gar nicht sicher, ob noch Bypässe gelegt werden könnten, oder evtl. ein Spenderherz in frage käme. Wundern kann ich mich mittlerweile über nichts mehr. Wenn es nach der Reha-Sozialberaterin gegangen wäre, sollte ich mich noch vor dem Stichtag beim Arbeitsamt melden, bei dem noch eine 24-Monate lange ALG I möglich gewesen wäre.) Den Kostenträgern gehts wohl nur um die Kohle......hauptsache von meiner Liste gestrichen! Aber noch leben wir! MfG Max
Schorscham 21.05.2015 | 01:34
Möchten Sie denn gerne alle paar Jahre einen Fortzahlungsantrag stellen?
Schorscham 21.05.2015 | 01:45
Dass Überprüfungen, (insbesonders nach Aufnahme einer beruflichen Tätigkeit), stattfinden können, steht in JEDEM EM-Rentenbescheid. Dass man diesen Hinweis ausgerechnet in Ihrem Rentenbescheid vergessen haben soll, klingt nicht besonders glaubwürdig.
Schorscham 21.05.2015 | 01:58
Welcher Rentenbezieher wird wohl freiwillig zugeben, dass keine rentenrelevante Erwerbsminderung mehr vorliegt, Sie Spassvogel? Die Häufigkeit der Anfragen nach der zulässigen rentenunschädlichen Arbeitszeit für EM-Rentner lässt doch wohl zumindest vermuten, dass gelegentliche Überprüfungen der individuellen Leistungsvermögen durchaus berechtigt sind. Und von einem befreundeten Rechtsanwalt weiß ich sogar, dass einige seiner Mandanten durch solche Routine-Überprüfungen als Drückeberger entlarvt wurden. So viel zum Thema Vertrauen.
=//=am 21.05.2015 | 10:27
Zitat von Max anzeigenausblenden
Ich verstehe gar nicht, weshalb Sie sich über den Tip der Reha-Beraterin aufregen. Wenn tatsächlich noch für eine so lange Zeit Anspruch auf ALG I besteht, sollte man dieses unbedingt beantragen. Denn in der Regel ist das ALG I immer höher als eine EM-Rente. @Herz1952 In JEDEM EM-Rentenbescheid steht unter "Weitere Hinweise" folgendes: "Wird meine Erwerbsminderung in Zukunft überprüft? Der Anspruch auf diese Rente besteht, solange die maßgebliche Erwerbsminderung vorliegt. Wir sind daher verpflichtet, von Zeit zu Zeit oder bei einer Arbeitsaufnahme zu prüfen, ob die Voraussetzungen für die Rente noch vorliegen. Liegen diese nicht mehr vor, ist die Rente zu entziehen. Dies gilt auch für Renten ohne zeitliche Befristung. Die Nachprüfung erfolgt bei allen Versicherten unabhängig von dem bei Rentenbewilligung festgestellten Gesundheitszustand." Dass die Rentenversicherungsträger dies unterschiedlich handhaben, ist bekannt. Die DRV Bund ist soweit mir bekannt der einzige RV-Träger, der sich strikt daran hält. Was ja grundsätzlich nicht verkehrt ist, aber in den meisten Fällen unsinnig. Deshalb haben die meisten (oder alle?) Regionalträger diese Kontrollschreiben abgeschafft bis auf einige Ausnahmen (Arbeitsaufnahme bei mehr als geringfügigen Beschäftigungen, Kenntnisnahme von medizinischen Änderungen).
micheleam 21.05.2015 | 11:17
kann man eigentlich eine befristete rente einfordern und die unbefristete zurück geben?
Möchten Sie denn gerne alle paar Jahre einen Fortzahlungsantrag stellen?
da weiß ich wenigstens,wann ich den folgeantrag stellen müsste. bei den Überprüfungen weiß ich gar nichts.das kann jederzeit geschehen.man kann sich psychisch nicht darauf einstellen... Ausserdem bin ich auf Grundsicherung angewiesen.Da muss ich eh jedes jahr einen Antrag stellen.
Schorscham 21.05.2015 | 11:43
Aha, die meisten EM-Rentner bekommen aber keine ergänzenden Grusi-Leistungen. Und denen ist es im Allgemeinen lieber, wenn sie nicht alle paar Jahre ihre Rentenberechtigung neu nachweisen müssen. Jeder Fortzahlungsantrag bedeutet, dass die DRV neue Nachweise verlangen darf, die die rentenrelevante Erwerbsminderung belegen. Und so lange diese Nachweise nicht erbracht werden, wird die Rente nur noch unter dem Vorbehalt der späteren Rückforderung gezahlt oder sie wird sofort bis auf Weiteres eingestellt. Eine "Dauerrente" kann aber nur eingestellt werden, wenn die DRV den Wegfall der Bezugsberechtigung NACHWEISEN kann. Meine BU-Rente läuft jetzt schon 15 Jahre und wurde noch nie überprüft. Und sollte doch noch mal ein Fragebogen bei mir eintrudeln, dann ist mir das immer noch lieber, als alle paar Jahre einen neuen Fortzahlungsantrag mit ungewissem Ausgang stellen zu müssen. Da Sie ohnehin ergänzende Grusi-Leistungen beziehen, kann es Ihnen doch völlig egal sein, wenn Ihre Rentenberechtigung hin und wieder überprüft wird. Sollte Ihre Rente mal gekürzt oder gestrichen werden, erhalten Sie vom Sozialamt einen Ausgleich gezahlt. Ihre Aufregung ist also völlig unverständlich.
micheleam 21.05.2015 | 12:04
Ausserdem bin ich auf Grundsicherung angewiesen.Da muss ich eh jedes jahr einen Antrag stellen.
Aha, die meisten EM-Rentner bekommen aber keine ergänzenden Grusi-Leistungen. Und denen ist es im Allgemeinen lieber, wenn sie nicht alle paar Jahre ihre Rentenberechtigung neu nachweisen müssen. Jeder Fortzahlungsantrag bedeutet, dass die DRV neue Nachweise verlangen darf, die die rentenrelevante Erwerbsminderung belegen. Und so lange diese Nachweise nicht erbracht werden, wird die Rente nur noch unter dem Vorbehalt der späteren Rückforderung gezahlt oder sie wird sofort bis auf Weiteres eingestellt. Eine "Dauerrente" kann aber nur eingestellt werden, wenn die DRV den Wegfall der Bezugsberechtigung NACHWEISEN kann. Meine BU-Rente läuft jetzt schon 15 Jahre und wurde noch nie überprüft. Und sollte doch noch mal ein Fragebogen bei mir eintrudeln, dann ist mir das immer noch lieber, als alle paar Jahre einen neuen Fortzahlungsantrag mit ungewissem Ausgang stellen zu müssen. Da Sie ohnehin ergänzende Grusi-Leistungen beziehen, kann es Ihnen doch völlig egal sein, wenn Ihre Rentenberechtigung hin und wieder überprüft wird. Sollte Ihre Rente mal gekürzt oder gestrichen werden, erhalten Sie vom Sozialamt einen Ausgleich gezahlt. Ihre Aufregung ist also völlig unverständlich.
da gebe ich Ihnen recht....eigentlich müsste es mir egal sein.Aber es geht um's Prinzip.Ich finde die Überprüfungen völlig sinnlos und teuer.vor allem weil ich nie wieder einer Tätigkeit nachgehen werden kann.Nicht einmal auf 450 Euro-Basis...
Schorscham 21.05.2015 | 13:28
Seien Sie unbesorgt, die Überprüfungen sind für Sie völlig kostenlos. Und da sehr wohl hin und wieder "Rentenbezieher ohne Berechtigung" entlarvt werden, sind die Überprüfungen auch nicht immer sinnlos. Sie können sich ja mal beim Gesetzgeber beschweren. Ich glaube nämlich nicht, dass Frau Merkel hier mitliest und sich für Ihre Probleme interessiert.;-)
micheleam 21.05.2015 | 15:28
mir ist es egal,von wem ich die Almosen bekomme.es geht mir um die Überprüfungen.jeden tag denke ich über Sterbehilfe nach,ob das alles noch sinn macht. und dann kommt so ein wisch,wo man ausfüllen soll,ob man arbeitsfähig ist!!!
Schorscham 21.05.2015 | 14:30
Sie meinen also, dass die Grusi-Zahlstelle bei Beziehern von unbefristeten Renten deren unterhaltspflichtige Angehörigen nicht so leicht in Regress nehmen kann, wie bei Beziehern von befristeten EM-Renten? Dazu hätte ich doch gerne eine seriöse Quellenangabe. So lange keine Haushaltsgemeinschaft mit unterhaltspflichtigen Angehörigen besteht, sind ohnehin keine Regressforderungen zu befürchten. Egal, ob die Rente befristet oder unbefristet gezahlt wird.
micheleam 21.05.2015 | 15:12
Bei @Michele ist die Nichtbefristung der Rente evtl. deshalb wichtig, dass Unterhaltspflichtige nur in Ausnahmefällen (Einkommen über 100.000,- Euro) herangezogen werden können und auch deren Vermögen nicht "haftet". Bei der Befristung gibt es "nur Hilfe zum Lebensunterhalt" bei dem andere Gesetze gelten.
Sie meinen also, dass die Grusi-Zahlstelle bei Beziehern von unbefristeten Renten deren unterhaltspflichtige Angehörigen nicht so leicht in Regress nehmen kann, wie bei Beziehern von befristeten EM-Renten? Dazu hätte ich doch gerne eine seriöse Quellenangabe. So lange keine Haushaltsgemeinschaft mit unterhaltspflichtigen Angehörigen besteht, sind ohnehin keine Regressforderungen zu befürchten. Egal, ob die Rente befristet oder unbefristet gezahlt wird.
Personen, die eine befristete Rente wegen voller Erwerbsminderung beziehen oder die Voraussetzungen zum Bezug einer solchen Rente erfüllen, ohne einen tatsächlichen Rentenanspruch zu haben. Diese Personen haben keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld II, weil sie dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehen, andererseits keinen Anspruch auf Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, weil das Merkmal der Dauerhaftigkeit nach § 41 Abs. 1 Satz 1 SGB XII[3] nicht erfüllt ist.
Herz1952am 21.05.2015 | 14:10
Hallo =//=, Sie haben natürlich dem Grunde nach Recht. Nur formell ist das bei meinem Bescheid anders ausgedrückt. Von Nachprüfung ist bei mir nichts erwähnt. Sondern nur die Voraussetzung, dass "...neben der verminderten Erwerbsfähigkeit die Einkünfte während des Rentenbezuges........usw. ..." Dass eine Überprüfung erfolgen kann ist aus diesem ersten Satz abzuleiten. Mein Antrag auf Verlängerung war vom 19.01.2009, der Bescheid v. 23.02.09, die Verlängerung ab 01.05.2009. Ich habe mich damals auch etwas über die Form gewundert (Kästchen zum Ankreuzen vor dem jeweiligen Absatz), denn der erste Bescheid von 2006 war nicht so gegliedert. @Schorsch Ansonsten geht es mir wie Michele. Bekomme zwar keine Grundsicherung, aber an Zuverdienst ist aufgrund der Krankheit(en) nicht zu denken. Bei @Michele ist die Nichtbefristung der Rente evtl. deshalb wichtig, dass Unterhaltspflichtige nur in Ausnahmefällen (Einkommen über 100.000,- Euro) herangezogen werden können und auch deren Vermögen nicht "haftet". Bei der Befristung gibt es "nur Hilfe zum Lebensunterhalt" bei dem andere Gesetze gelten.
Schorscham 21.05.2015 | 15:18
So lange keine Haushaltsgemeinschaft mit unterhaltspflichtigen Angehörigen besteht, sind ohnehin keine Regressforderungen zu befürchten. Egal, ob die Rente befristet oder unbefristet gezahlt wird.
Personen, die eine befristete Rente wegen voller Erwerbsminderung beziehen oder die Voraussetzungen zum Bezug einer solchen Rente erfüllen, ohne einen tatsächlichen Rentenanspruch zu haben. Diese Personen haben keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld II, weil sie dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehen, andererseits keinen Anspruch auf Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, weil das Merkmal der Dauerhaftigkeit nach § 41 Abs. 1 Satz 1 SGB XII[3] nicht erfüllt ist.
Und deshalb bekommen Sie nun weniger Geld von der Grusi-Zahlstelle? Seltsam, dass Sie dieses Argument nicht von Anfang an gebracht haben....;-)
Herz1952am 21.05.2015 | 15:33
Hallo Schorch, Quelle ist das SGB. Aber um es kurz zu machen: Auch W*lfgang hat es schon einmal beschrieben (und mich aufgeklärt). Hartz IV: Rückgriff nur auf Unterhaltspflichtige mit einem Jahreseinkommen von über 100.000,-- Euro möglich. Beweispflicht bei Arge. Bei unserem Sozialamt kein Fall bekannt. Befristete EM-Rente: Unterhaltspflicht besteht, weil "Hilfe zum Lebensunterhalt". Konkrete Zahlen sind aber nicht angegeben, bzw. habe ich auch nicht gefunden. Einkommen und Vermögen des Unterhaltspflichtigen kann angerechnet werden (Freibeträge bei Einkommen und Vermögen, hauptsächlich für eigene Alterssicherung - ohne Gewähr). Grundsicherung im Alter bzw. EM-Rente auf unbestimmte Dauer: Wie bei Harz IV. Eine Haushaltgemeinschaft kann auch ohne direkte Unterhaltspflichtige bestehen. Bei H4 erhalten die Mitglieder nur einen verminderten Satz für den Lebensunterhalt. Unter "Google" und auch "Wikipedia" gibt es Hinweise auf die Gesetze und Paragrafen. Bei Rentenempfängern ist die Grundsicherung praktisch der Aufstockungsbetrag auf die Rente für Miete, Heizung, Sonst. notwendiger Lebensunterhalt (z. Zt. Lebensunterhalt: 399,-- €.). Von einem möglichen Hinzuverdienst sind nur 30 % frei, der Rest wird angerechnet. Bei H4 ist ein größerer Freibetrag (ca.100,--€) vorgesehen).
Maxam 21.05.2015 | 16:40
Lieber Experte! Diese sogenannten Überprüfungen/Nachprüfungen wären durchaus zu verstehen, wenn JA wenn eine einheitliche Vorgehenweise.....gesetzlich geregelt wären! Denn so wie der DRV BUND Berlin regelmässig alle 2 Jahre Dauerrenten überprüft wird dies von den anderen Rententrägern nicht durchgeführt! Wobei, wie ich weiter oben schon geschrieben habe, ich mich gewundert habe warum ich dieses Jahr keinen Selbstauskunftsfragebogen erhalten habe.......hat sich hier nun doch etwas geändert.....oder muss ich mir jetzt erst recht Sorgen machen.....oder wurde meine Akte jetzt endgültig im Archiv abgelegt.....! MfG Max
Herz1952am 21.05.2015 | 18:02
Hallo Max, ich habe nochmal Ihre Bemerkung wg. der Reha-Beraterin gelesen und auch die Antwort von =//= darauf. Die Dame konnte nichts für Ihre Unwissenheit, ich habe ihr auch die medizinische Seite von meiner Warte aus erklärt wie es mir eigentlich geht und dass keine Hoffnung auf Besserung besteht. Vielleicht durfte sie auch aus Datenschutzgründen nicht informiert werden. Sie riet mir nur, ich solle einen neutralen Berater für die Rentenangelegenheit nehmen. Ich hatte zu diesem Zeitpunkt noch über ein Jahr Anspruch auf Krankengeld, das ich auch ohne weiteres von der KK erhalten habe, Mein Arzt hat sich immer gewundert, dass ich noch nicht in Rente bin, bzw. von der KK aufgefordert wurde, einen Antrag zu stellen. Nach KG Bezug hatte ich noch ca 4 Monate Arbeitslosengeld und anschließend Rente. Mich wunderte nur, das ein Oberarzt für Kardiologie noch geglaubt hat, dass ich evtl. wieder fast volle Herzleistung erhalten könnte. Andere Ärzte sind beim Echo geradezu erschrocken. Menschen sind doch keine Computer, bei denen man das Motherbord risikolos austauschen kann. Wenn der Computer aber streikt, sage ich immer: Ein PC ist auch nur ein Mensch.
GroKoam 22.05.2015 | 08:14
Mein Gott, Deine "Krankengeschichte" kennt doch inzwischen jeder.
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