Hallo Neuling,
Erwerbsminderungsrenten werden grds. auf Zeit gewährt. Die Zahlung einer Dauerrente kann nur in Ausnahmefällen erfolgen, wenn es aufgrund schwerwiegender medizinischer Gründe unwahrscheinlich ist, dass die Erwerbsminderung behoben werden kann. Sie sollten in Ihrem speziellen Fall ruhig nachfragen, warum eine weitere Überprüfung erfolgen soll. Ohne nähere Kenntnis zum individuellen Sachverhalt ist eine konkrete Aussage unsererseits nicht möglich. Aus Ihrem Rentenbescheid geht hervor, wer Ihr Ansprechpartner bei der Deutschen Rentenversicherung ist. Sie können sich mit dem zuständigen Sachbearbeiter zur Klärung der individuellen Lage in Verbindung setzen und erfahren dort, warum es zu der Entscheidung gekommen ist.