Hallo Susann, Sie sollten sofort die Agentur für Arbeit aufsuchen, die für Ihren Wohnort zuständig ist um sich beraten zu lassen. Möglicherweise haben Sie Anspruch auf Arbeitslosen- oder Insolvenzgeld. Das gilt unabhängig davon, ob Ihr Arbeitsverhältnis gekündigt, Insolvenzantrag gestellt oder das Insolvenzverfahren bereits eröffnet worden ist. Wenn Ihr Arbeitsverhältnis ohne Arbeitsleistung und ohne Lohnzahlung fortbesteht , kann trotzdem ein Anspruch auf Arbeitslosengeld oder möglicherweise auf Insolvenzgeld bestehen, was auch die Beitragszahlung zur Sozialversicherung sicherstellt.