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wechsel des arbeitgebers

von hans26.02.2007 | 15:39
1692 Ansichten
2 Antworten

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hallo. ich habe eine unterstützungskasse bei meinem alter arbeitgeber, die ich selber finanziere. jetzt bin ich gewechselt zu einem arbeitgeber, der nur eine pensionskasse anbietet und meinen vertrag nicht weiterführen möchte. kann ich evtl. eine übertragung meines angesparten kapitals auf diese pensionskasse verlangen? gruß, hans

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Die Portabilität (Übertragbarkeit) gilt für Zusagen vor dem 01.01.2005 nur dann, wenn beide Arbeitgeber und der Arbeitnehmer der Übertragung zustimmen.

Wenn in diesem Fall der eine Arbeitgeber seine Zustimmung verweigert ist es nur möglich unverfallbare Ansprüche auf eine betriebliche Altersversorgung beim alten Arbeitgeber "stehen" zu lassen.

Unverfallbarkeit tritt ein

- wenn die Versorgungszusage vor dem 01.01.2001 getätigt wurde: nach Vollendung des 35. Lebensjahres und Bestehen

der Zusagen seit mindestens 10 Jahren oder seit mindestens 3 Jahren Zusage und Betriebszugehörigkeit seit mindestens

12 Jahren,

- wenn die Versorgungszusage nach dem 31.12.2000 getätigt wurde: nach Vollendung des 30 Lebensjahres und bereits seit

mindestens 5 Jahren Zusage.

Ein Rechtsanspruch auf Übertragung gem. § 4 Abs. 3 BetrAVG besteht nur für Neuzusagen nach dem 31.12.2004 und nur für die Durchführungswege Direktversicherung, Pensionskasse und Pensionsfond.

Eine Unterstützungskasse ist, wie in diesem Fall, also höchstens im Einvernehmen aller Parteien übertragbar.

Es ist allerdings möglich in einem späteren anderen Arbeitsverhältnis dennoch die bisherigen unterschiedlichen Anwartschaften zusammenzuführen, falls sich ein späterer Arbeitgeber bereit erklärt, die Anwartschaften zu übernehmen.

1 Antworten

Peteram 26.02.2007 | 15:59
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