...hier hat sich ja doch einiges zusammengequasselt :
Nabend,
nimmerhans, wenn Sie eine Ablehnung der Grusi erhalten haben, legen Sie Widerspruch ein (sagte ich oben schon mal). Begründen Sie es damit, dass nicht allein die Regelaltersgrenze für diese Leistung entscheidend ist, sondern alternativ die Feststellung eine vollen EM auf Dauer.
Diese Feststellung - sofern dazu bisher keine erfolgt ist - hat die Grusi selbst einzuleiten, § 45 SGB XII regelt das.
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_12/__45.html
Eine laufende Altersrente, eine nicht bewilligte EM-Rente, schließen diese Leistung nicht aus. Sie können natürlich den Widerspruch auch erst mal zur Fristwahrung einlegen, verlangen zur weiteren Begründung Akteneinsicht bei Grusi, um zu sehen, welche Ermittlungen die dort seitens voller EM durchgeführt haben ...ich bin sicher, da fangen die Sachbearbeiter dort doch ein wenig zu Bibbern an (weil vorschnell und 'schlampig' entschieden), erwähnen noch, dass Sie einen Anwalt fürs Sozialrecht beauftragen werden, weil Ihr Antrag vorschnell nur in Bezug auf die Regelaltersgrenze abgelehnt wurde und werden die Nachzahlung im Falle positiver Feststellung dauerhaft voller EM (seitens der zuständigen Rentenversicherung) einklagen.
Bingo :-)
Gruß
w.
...in Ihrer (finanziellen) Situation können Sie natürlich auch Prozesskostenhilfe für einen Anwalt erhalten, Auskunft dazu erteilt das örtliche Gericht.