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Experten-Antwort

Wer hilft bei Bearbeitungsverzögerung

von Birgit T.14.01.2019 | 11:59
204 Ansichten
21 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Seit dem 7. Februar anno 2018 warte ich auf einen Bescheid zu meinem Antrag auf Erwerbsminderungsrente, den ich auf "Befehl" des Arbeitsamtes stellen mußte, da ich erwerbsunfähig sei. In meinem alten Beruf kann ich aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeiten, obwohl ich noch angestellt bin. Zwischenzeitlich erhalte ich Harz 4. Mein Sohn muß mich nun mit seinem Unterhalt von seinem Vater unterhalten und in 2 Monaten kann ich meine Miete nicht mehr bezahlen. Da der Zollernalbkreis in BWB keine Sozialwohnungen hat werde ich mit meinem Sohn in einem Zimmer im örtlichen Übergangswohnheim untergebracht. Mein Sohn darf nach seinem Schulabschluß nicht reisen, sondern muß jeder verdammten Drecksjob annehmen, damit seine Mutter was zu essen hat. (Ich war 30 Jahre als Krankenschwester tätig, im 3-Schichtsystem: Danke lieber Staat für deine Fürsorge und viel Glück bei der Suche nach Nachschub für die Pflege.) Was kann ich tun?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Birgit T.,

zur Frage des Leistungsbezugs nach dem SGB II (Hartz4) kann ich im Rahmen dieses Forums zur Alterssicherung und Rentenversicherung leider keine Aussagen treffen. Hier haben Sie aber aus meiner Sicht bereits nützliche Hinweise anderer User erhalten.

Hinsichtlich der von Ihnen beklagten Bearbeitungsdauer zum EM-Rentenverfahren bleibt festzustellen, dass diese wirklich ungewöhnlich lang ist. Zu den tatsächlichen Gründen kann ich aber letztlich auch nur spekulieren. Ohne Kenntnis der kompletten Fallgestaltung/Aktenlage kann hier leider niemand eine konkrete Aussage dazu treffen. Ungeachtet dessen wäre es aus meiner Sicht allerdings nicht vermessen, wenn Sie sich zunächst bei der Geschäftsführung des Rentenversicherungsträgers über die offenbar schleppende Bearbeitung Ihres Antrags beschweren und eine zügige abschließende Bearbeitung einfordern.

Da der VDK nach Ihren Angaben ohnehin schon involviert ist, wäre es u. U. auch sinnvoll, über diesen eine Akteneinsicht zu beantragen. Sollte weiterhin keine Entscheidung zu Ihrem Antrag getroffen werden, wäre letztlich auch die Möglichkeit einer Untätigkeitsklage beim Sozialgericht in Erwägung zu ziehen.

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20 Antworten

Schorscham 14.01.2019 | 12:22
Das stimmt so nicht. Sie bilden zusammen mit Ihrem Sohn eine Bedarfsgemeinschaft und Sie beide haben Anspruch auf Lebensunterhalt und Miekosten. Eigenes Einkommen der Bedarfsgemeinschaft, also in diesem Fall der Kindesunterhalt des Vaters sowie Kindergeld, wird mit den Ansprüchen verrechnet, was auch völlig in Ordnung ist. Warum nicht? Ihr Jobcenter übernimmt die Kosten für eine ANGEMESSENE Wohnung und die Nebenkosten nebst Heizung. Als angemessen gelten für zwei Personen ca. 65 Quadratmeter im unteren Mietpreissegment. Sollten Sie nachweisbar keine angemessene Wohnung finden, MUSS das Jobcenter bis auf weiteres auch höhere Mieten übernehmen. Sie sollten sich mal diesbezüglich von einem Sozialverband wie z.B. dem SoVD (www.sovd.de) oder dem VdK (www.vdk.de), beraten lassen. MfG
Schadeam 14.01.2019 | 12:33
Warum Ihr Antrag nach knapp 1 Jahr noch nicht entschieden ist, weiß niemand im Forum. Wie wäre es mal bei der DRV nachzufragen statt im Forum zu schimpfen? Und Ihr Sohn tut mir ja richtig leid. Das arme Bübchen darf nicht reisen und auf Malle "Party machen" sondern soll erst arbeiten bevor es zum Vergnügen in Urlaub fahren darf. Das arme Kind ist ja zu bedauern, zu schade dass er die Sozialkohle nicht in den Ferien verprassen kann. Dass unser Staat erwartet dass der Junge arbeitet ist ja eine krasse Ungerechtigkeit. Geben Sie mir Ihre Bankverbindung, dann überweise ich dem Kindchen sein Urlaubsgeld.
Birgit T.am 14.01.2019 | 14:08
Hallo Schorsch, beziehe bereits seit 4 Monaten Harz 4. Das Amt bezahlt anteilig nur 6 Monte meine Wohnung, also in 2 Monaten ist Schluß! Versuche seit 3 Jahren eine kleinere und vor allem billigere Wohnung zu finden, aber hier gibt´s keinen sozialen Wohnungsbau und die Mieten steigen in meinem doch sehr wohlhabenden Bundesland in lächerliche Höhen. Weder ich, noch irgendjemand in meiner Familie oder Bekanntenkreis hat jemals Harz 4 bezogen, kenne mich also nicht so aus was für mich in Ordnung sein soll. Ich habe mein Leben lang für mich und meine Familie gesorgt... Sollte mich eigentlich nicht rechtfertigen müssen, jedenfalls war ich beim VdK: Leider wohl dumm gelaufen und weiterhelfen kann niemand, schon gar kein Amt, wollen sich aber kümmern, seit 6 Monaten. Leider kümmert sich der VdK erst richtig nach abgelehntem Rentenbescheid. Wieder meine Frage: Kann mir jemand helfen? Hallo von Schade, wußten Sie, daß im schwäbischen manche Schimpfworte zum allgemeinen Sprachgebrauch gehören und somit nicht als Beleidigung geahndet werden... Jedenfalls wäre ich in meinem Beruf keinen Tag arbeitslos und mein Sohn bräuchte nicht seine Mutter unterhalten...Doch halt da war ja noch was! Ich bin ja krank und das Arbeitsamt vermittelt mir keinen andere Arbeit und Malle wäre mit Sicherheit auch nicht das Reiseziel meines Sohnes. Natürlich habe ich schon öfter Nachgefragt aber irgendwie kriegen die den Fall nicht auf die Reihe, es wurden auch schon Fehler eingeräumt... Nochmal meine Frage: Kann mir jemand helfen oder einen konkreten Rat geben?
Birgit T.am 14.01.2019 | 14:08
Hallo Schorsch, beziehe bereits seit 4 Monaten Harz 4. Das Amt bezahlt anteilig nur 6 Monte meine Wohnung, also in 2 Monaten ist Schluß! Versuche seit 3 Jahren eine kleinere und vor allem billigere Wohnung zu finden, aber hier gibt´s keinen sozialen Wohnungsbau und die Mieten steigen in meinem doch sehr wohlhabenden Bundesland in lächerliche Höhen. Weder ich, noch irgendjemand in meiner Familie oder Bekanntenkreis hat jemals Harz 4 bezogen, kenne mich also nicht so aus was für mich in Ordnung sein soll. Ich habe mein Leben lang für mich und meine Familie gesorgt... Sollte mich eigentlich nicht rechtfertigen müssen, jedenfalls war ich beim VdK: Leider wohl dumm gelaufen und weiterhelfen kann niemand, schon gar kein Amt, wollen sich aber kümmern, seit 6 Monaten. Leider kümmert sich der VdK erst richtig nach abgelehntem Rentenbescheid. Wieder meine Frage: Kann mir jemand helfen? Hallo von Schade, wußten Sie, daß im schwäbischen manche Schimpfworte zum allgemeinen Sprachgebrauch gehören und somit nicht als Beleidigung geahndet werden... Jedenfalls wäre ich in meinem Beruf keinen Tag arbeitslos und mein Sohn bräuchte nicht seine Mutter unterhalten...Doch halt da war ja noch was! Ich bin ja krank und das Arbeitsamt vermittelt mir keinen andere Arbeit und Malle wäre mit Sicherheit auch nicht das Reiseziel meines Sohnes. Natürlich habe ich schon öfter Nachgefragt aber irgendwie kriegen die den Fall nicht auf die Reihe, es wurden auch schon Fehler eingeräumt... Nochmal meine Frage: Kann mir jemand helfen oder einen konkreten Rat geben?
Birgit T.am 14.01.2019 | 14:08
Hallo Schorsch, beziehe bereits seit 4 Monaten Harz 4. Das Amt bezahlt anteilig nur 6 Monte meine Wohnung, also in 2 Monaten ist Schluß! Versuche seit 3 Jahren eine kleinere und vor allem billigere Wohnung zu finden, aber hier gibt´s keinen sozialen Wohnungsbau und die Mieten steigen in meinem doch sehr wohlhabenden Bundesland in lächerliche Höhen. Weder ich, noch irgendjemand in meiner Familie oder Bekanntenkreis hat jemals Harz 4 bezogen, kenne mich also nicht so aus was für mich in Ordnung sein soll. Ich habe mein Leben lang für mich und meine Familie gesorgt... Sollte mich eigentlich nicht rechtfertigen müssen, jedenfalls war ich beim VdK: Leider wohl dumm gelaufen und weiterhelfen kann niemand, schon gar kein Amt, wollen sich aber kümmern, seit 6 Monaten. Leider kümmert sich der VdK erst richtig nach abgelehntem Rentenbescheid. Wieder meine Frage: Kann mir jemand helfen? Hallo von Schade, wußten Sie, daß im schwäbischen manche Schimpfworte zum allgemeinen Sprachgebrauch gehören und somit nicht als Beleidigung geahndet werden... Jedenfalls wäre ich in meinem Beruf keinen Tag arbeitslos und mein Sohn bräuchte nicht seine Mutter unterhalten...Doch halt da war ja noch was! Ich bin ja krank und das Arbeitsamt vermittelt mir keinen andere Arbeit und Malle wäre mit Sicherheit auch nicht das Reiseziel meines Sohnes. Natürlich habe ich schon öfter Nachgefragt aber irgendwie kriegen die den Fall nicht auf die Reihe, es wurden auch schon Fehler eingeräumt... Nochmal meine Frage: Kann mir jemand helfen oder einen konkreten Rat geben?
Lotharam 14.01.2019 | 15:22
Bitte fragen Sie umgehend bei der RV nach dem Bearbeitungsstand. Haben Sie denn überhaupt schon irgendeine Rückmeldung erhalten? Ist das Ganze seinerzeit überhaupt dort angekommen? Der Zeitraum ist doch arg lang, gab es denn vielleicht schon eine Begutachtung? Wie hoch ist denn die Miete, welche das Jobcenter nicht übernimmt?
Schorscham 14.01.2019 | 14:35
Zitat von Birgit T. anzeigenausblenden
Birgit T. schrieb

Hallo Schorsch, beziehe bereits seit 4 Monaten Harz 4.

Das Amt bezahlt anteilig nur 6 Monte meine Wohnung, also in 2 Monaten ist Schluß! Versuche seit 3 Jahren eine kleinere und vor allem billigere Wohnung zu finden, aber hier gibt´s keinen sozialen Wohnungsbau und die Mieten steigen in meinem doch sehr wohlhabenden Bundesland in lächerliche Höhen.

Weder ich, noch irgendjemand in meiner Familie oder Bekanntenkreis hat jemals Harz 4 bezogen, kenne mich also nicht so aus was für mich in Ordnung sein soll.

Ich habe mein Leben lang für mich und meine Familie gesorgt...

Sollte mich eigentlich nicht rechtfertigen müssen, jedenfalls war ich beim VdK: Leider wohl dumm gelaufen und weiterhelfen kann niemand, schon gar kein Amt, wollen sich aber kümmern, seit

6 Monaten. Leider kümmert sich der VdK erst richtig nach abgelehntem Rentenbescheid.

Wieder meine Frage: Kann mir jemand helfen?

Hallo von Schade, wußten Sie, daß im schwäbischen manche Schimpfworte zum allgemeinen Sprachgebrauch gehören und somit nicht als Beleidigung geahndet werden...

Jedenfalls wäre ich in meinem Beruf keinen Tag arbeitslos und mein Sohn bräuchte nicht seine Mutter unterhalten...Doch halt da war ja noch was! Ich bin ja krank und das Arbeitsamt vermittelt mir keinen andere Arbeit und Malle wäre mit Sicherheit auch nicht das Reiseziel meines Sohnes.

Natürlich habe ich schon öfter Nachgefragt aber irgendwie kriegen die den Fall nicht auf die Reihe, es wurden auch schon Fehler eingeräumt...

Nochmal meine Frage:

Kann mir jemand helfen oder einen konkreten Rat geben?

Diese "sechs Monate-Frist" gilt aber nicht, wenn man NACHWEISBAR keine günstigere Ersatzwohnung gefunden hat. Teilen Sie das Ihrem Jobcenter schriftlich mit und beantragen Sie formlos die vorübergehende Weiterzahlung Ihrer bisherigen Miete. Die erfolglose Wohnungssuche können Sie beispielsweise glaubhaft machen, indem Sie ein lückenloses Protokoll führen und Zeitungsinserate vorlegen. Ich war selbst schon mal im Hartz4-Bezug und kenne daher die Spielregeln. MfG
Timam 14.01.2019 | 16:48
Hallo, stellen Sie schriftlich und nachweisbar (Fax (geht auch online kostenlos)/oder Einwurfeinschreiben) eine Sachstandsanfrage. Haben Sie seinerseits eine Eingangsbestätigung erhalten? Sollten Sie bekommen haben. Diese Faxnummer können Sie verwenden inkl. Bezug auf Ihre Versicherungsnummer.
Birgit T.Ham 14.01.2019 | 22:00
Hallo Lothar, der Bearbeitungsstand ist nicht konkret zu erfahren. Seit 6 Monaten frage ich 2-6 mal monatlich nach. Habe schon mit mind. 10 Sachbearbeitern, Gruppenleitungen, Beschwerdestelle gesprochen. Im Jahre 2016 wurde mir eine erneute REHA verordnet, aber dann kurzfristig vom Chefarzt der Klinik abgesagt. Und da liegt das Problem! Die Warten noch auf die Durchführung dieser abgesagten REHA. Trotz aller Anrufe waren die Mitarbeiter nicht in der Lage, dies zu klären. Ich mag REHAs, habe ich immer wieder erklärt, aber eigentlich ist diese REHA nicht mehr meinem Gesundheitszustand angemessen und die RV muß eine neue REHA ja auch anleiern, oder? Auskunft erhalte ich jetzt nicht mehr, da ich die VDK eingeschaltet habe und ein Recht auf Akteneinsicht sowieso nicht.Ich glaube, das Unterlagen verloren wurden, eine neue Bearbeitungsgruppe habe ich auch, da die alte mit meinem Fall wohl überfordert war?! War am 02.11.2018 bei einem Gutachter, der aber von meinen "aktuellen" Gesundheitsschäden gar nichts wußte und sich auf einen Entlassbrief einer REHA von 2011 berief, die gar nicht mehr im Vordergrund steht. Soll ich privat einen Anwalt einschalten? Die VDK hat mir abgeraten.
Birgit T.am 14.01.2019 | 22:16
Nachtrag: Meine Miete beträgt 635.- Euro, 270.- Euro Nebenkosten. Die billigeren 60qm Wohnungen waren bei 500 - 800.- Euro kalt, nach oben bis über 1000.- Euro. Im Monat ist manchmal noch nicht eine einzige Wohnung unter 500.-Euro kalt zu finden. Einen Makler kann ich nicht bezahlen. Kann mir zugemutet werden nach Ostdeutschland zu ziehen? Da gibt´s ja wohl noch billigeren Wohnraum.
Lotharam 14.01.2019 | 22:36
Wenn das die Miete für 2 Personen ist, ja das ist ganz schön hoch. Was soll man da raten?! Ziehen Sie aufs Land sind wieder die Fahrtkosten in die Stadt zum Arzt oder Einkaufen da. Unser hiesiges Jobcenter hat einen Internet Auftritt, wo die Übernahmen der Miethōhen für den ganzen Landkreis tabellarisch aufgeführt sind. Schauen Sie mal bei sich, wo da die Grenzen liegen. Ostdeutschland ist űbrigens so schlecht nicht. Hier im Ort(Kleinstadt) bekommen Sie eine 3 raumwohnung-Plattenbau-dchon für 250 Euro. Schauen Sie bitte nach, wie das Jobcenter die Mieten bei Ihnen ansetzt. Auf die Strasse kann man Sie nicht so ohne weiteres setzen, notfalls muss das Jobcenter Ihnen die Leistung erst einmal als Darlehen weiter gewähren.
W*lfgangam 14.01.2019 | 22:37
Zitat von Birgit T.H anzeigenausblenden
Hallo Birgit T.H, nachvollziehbare Begründung dafür? - Biggy ist 'querulant - sorry dafür ;-) - Auswertung der soz.-med. Unterlagen vom Sachbearbeiter/Laienmeinung/der weiß nicht weiter? - Auswertung von einem Fachanwalt vom VdK, der sich damit auskennt? /muss auch nicht *stimmen Birgit, HIER wird Ihnen niemand weitere/individuelle Hilfe anbieten können - und ja, Sozialverbände können bereits sehr gute Hilfe leisten ...geht aber auch schon manchmal voll in die Hose, wenn da so ein 'Frischling' hinterm sozialen Tresen sitzt, der alles verbockt/null Ahnung hat. Daher kann das hier nicht weiter beurteilt werden, ob da alles richtig in Ihrem Sinne gelaufen/beurteilt ist. Da Sie bereits mehrfach mit der DRV Kontakt hatten - und offensichtlich immer/erneut eine ähnliche/ablehnende Stellungnahme erhalten haben/mit dem VdK auch nicht in Ihrem Sinne weiter kommen sind - bleibt Ihnen aus meiner Sicht nur der Gang zum Anwalt. Ob das hilft/zum Ergebnis führt? Erwarten Sie sich davon nicht zu viel, gerade, wenn Sie den 'falschen'/unerfahrenen Anwalt damit beauftragen ...von den Kosten mal abgesehen! Eine Alternative vor Ort bietet Ihnen jede Beratungsstelle zur Nachfrage – sofern da Spielräume erkennbar sind noch mal drauf einzugehen. Aber auch mit dem Hinweis: Da ist alles 'ausgereizt'/Sie leben im *Phantasialand, was Ihre Rentenwünsche betrifft ...so schonungslos sind auch ehrliche Berater - ohne natürlich gerichtlichen Auslegungen zur Frage der EM vorgreifen zu wollen :-) Gruß w.
Lotharam 14.01.2019 | 22:22
Ein Anwalt wäre gleich das Flaggschiff, aber in Ihrem Fall vielleicht gar nicht verkehrt. Von diesen ganzen Sozialverbänden ist nicht immer was zu erwarten. Zuviel hätte, wäre, könnte. Ich habe meine EMR auch mit anwaltlicher Hilfe - Fa für Sozialrecht-"untermauert. Einmal weiß dieser welche Stelle man anschreiben muss und vor allem wie man anschreiben muss. Und er wird Antworten fristgerecht einfordern und ein solcher Schriftwechsel ist dann dokumentiert, auch für den Fall der Sozialgerichtsbarkeit. Wenn Sie eine Rechtsschutz Vers. Haben ist es einfacher, aber bei mir war es so, dass die RV diesen sogar bezahlt hat, dsmeinem Antrag dann stattgegeben wurde. Ihr Fall ist irgendwie sehr nebulōs, es wird Zeit, dass da mal Ordnung rein kommt.
Silviaam 14.01.2019 | 23:42
Hallo Birgit T Zitat: "War am 02.11.2018 bei einem Gutachter" Ist Ihnen bekannt, ob dieses Gutachten auch schon schriftlich vom Gutachter verfasst wurde und der DRV vorliegt, damit eine Entscheidung seitens der DRV über Ihren EM-Antrag getroffen werden könnte? Haben Sie das Gutachten für Ihre Aktensammlung in Kopie, oder wenigstens zur Einsichtnahme, beantragt? Gruß Silvia
Danielaam 15.01.2019 | 12:38
Hast du Krankengeld und Alg1 Nathlosigkeitsregelung schon komplett aufgebraucht? Es dauert ja etwa 2,5 Jahre bis man in Hartz 4 landet und wenn du schon 4 Monate dabei bist, bist du also rund 3 Jahre lang in diesen „Zustand“. Wie kam es dazu, dass du erst jetzt reagierst?
KSCam 15.01.2019 | 18:11
Wenn eine Reha aus dem Jahr 2016 immer noch offen, bzw. ein Streitpunkt ist, ist dieser Fall wohl grundsätzlich "komisch" gelaufen. Warum auch immer? Aber dann sind in diesen Fällen nicht nur die DRV und Ihre Mitarbeiter schuld - erfahrungsgemäß haben auch die Kunden dann vieles verschludert, sich nicht gekümmert, Verfahren verzögert, usw. Denn wenn eine Reha die mir für die Gesundheit wichtig ist abgesagt wird (warum sollte ein Chefarzt das eigentlich tun?) dann kümmere ich mich doch drum und beschwere mich nicht erst 2 Jahre später. Komisch! Könnte es sein dass alles nicht so wichtig war solange KG und ALG gezahlt wurde und jetzt plötzlich die Zeit davonläuft?
Birgit T.am 16.01.2019 | 02:07
DANKE für alle Antworten, auch die unfreundlichen. Eigentlich war mir klar, das ich mich rechtfertigen muß, den Scheiß glaubt man ja kaum und natürlich ist der Betreffende Schuld. Vielleicht wartet die RVB ja auf mein baldiges Ableben?! Habe noch eine Rechtschutzversicherung aus bessern Tagen...
Schorscham 16.01.2019 | 14:05
Zitat von Lothar anzeigenausblenden
Das machen die Mitarbeiter der Sozialverbände, die häufig ebenfalls Rechtsanwälte sind, auch nicht anders. Oder glauben Sie allen Ernstes, dass Sozialverbände nicht wissen welche Stellen wie angeschrieben werden müssen, Antworten nicht fristgerecht einfordern und ihre Schriftwechsel nicht dokumentieren? Selbsverständlich gibt es auch weniger erfahrene Mitarbeiter bei den Sozialverbänden. Das ist bei Anwälten aber auch nicht anders. Ich zumindest war bisher mit den Leistungen des SoVD äußerst zufrieden. Selbst ein Staranwalt hätte nicht mehr erreichen können. MfG
Lotharam 16.01.2019 | 14:42
Zitat von Schorsch anzeigenausblenden
Ich habe meine EMR auch mit anwaltlicher Hilfe - Fa für Sozialrecht-"untermauert. Einmal weiß dieser welche Stelle man anschreiben muss und vor allem wie man anschreiben muss. Und er wird Antworten fristgerecht einfordern und ein solcher Schriftwechsel ist dann dokumentiert, auch für den Fall der Sozialgerichtsbarkeit.
Das machen die Mitarbeiter der Sozialverbände, die häufig ebenfalls Rechtsanwälte sind, auch nicht anders. Oder glauben Sie allen Ernstes, dass Sozialverbände nicht wissen welche Stellen wie angeschrieben werden müssen, Antworten nicht fristgerecht einfordern und ihre Schriftwechsel nicht dokumentieren? Selbsverständlich gibt es auch weniger erfahrene Mitarbeiter bei den Sozialverbänden. Das ist bei Anwälten aber auch nicht anders. Ich zumindest war bisher mit den Leistungen des SoVD äußerst zufrieden. Selbst ein Staranwalt hätte nicht mehr erreichen können. MfG
. Das ist unbestritten, aber Si sehen ja in diesem Film, dass der VdK anscheinend auch nicht weiter kommt. Aber ich gebe Ihnen insofern recht, alleine schafft man es nicht. MfG Lothar
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