Hallo Birgit T.,
zur Frage des Leistungsbezugs nach dem SGB II (Hartz4) kann ich im Rahmen dieses Forums zur Alterssicherung und Rentenversicherung leider keine Aussagen treffen. Hier haben Sie aber aus meiner Sicht bereits nützliche Hinweise anderer User erhalten.
Hinsichtlich der von Ihnen beklagten Bearbeitungsdauer zum EM-Rentenverfahren bleibt festzustellen, dass diese wirklich ungewöhnlich lang ist. Zu den tatsächlichen Gründen kann ich aber letztlich auch nur spekulieren. Ohne Kenntnis der kompletten Fallgestaltung/Aktenlage kann hier leider niemand eine konkrete Aussage dazu treffen. Ungeachtet dessen wäre es aus meiner Sicht allerdings nicht vermessen, wenn Sie sich zunächst bei der Geschäftsführung des Rentenversicherungsträgers über die offenbar schleppende Bearbeitung Ihres Antrags beschweren und eine zügige abschließende Bearbeitung einfordern.
Da der VDK nach Ihren Angaben ohnehin schon involviert ist, wäre es u. U. auch sinnvoll, über diesen eine Akteneinsicht zu beantragen. Sollte weiterhin keine Entscheidung zu Ihrem Antrag getroffen werden, wäre letztlich auch die Möglichkeit einer Untätigkeitsklage beim Sozialgericht in Erwägung zu ziehen.