Im Rahmen des Widerspruchsverfahrens werden sowohl Rechtmäßigkeit als auch Zweckmäßigkeit Ihres Bescheides überprüft. Es gilt der Amtsermittlungsgrundsatz. Sofern Ihnen neuere medizinische Unterlagen vorliegen, reichen Sie dieses bitte ein. Dabei können Sie sich durch prozessfähige Bevollmächtigte, also u.a. durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen. Es besteht jedoch Vertretungsfreiheit.
Ein Recht auf Akteneinsicht besteht. Med. Unterlagen werden grundsätzlich über Ihren behandelnden Arzt eröffnet. Sofern Sie sich anwaltlich vertreten lassen, müssten Sie diesen eine zusätzliche Vollmacht erteilen auch in gesundheitliche Unterlagen Einsicht nehmen zu dürfen.