Im Rahmen des Widerspruchsverfahrens werden sowohl Rechtmäßigkeit als auch Zweckmäßigkeit Ihres Bescheides überprüft. Es gilt der Amtsermittlungsgrundsatz. Sofern Ihnen neuere medizinische Unterlagen vorliegen, reichen Sie dieses bitte ein. Dabei können Sie sich durch prozessfähige Bevollmächtigte, also u.a. durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen. Es besteht jedoch Vertretungsfreiheit.
Ein Recht auf Akteneinsicht besteht. Med. Unterlagen werden grundsätzlich über Ihren behandelnden Arzt eröffnet. Sofern Sie sich anwaltlich vertreten lassen, müssten Sie diesen eine zusätzliche Vollmacht erteilen auch in gesundheitliche Unterlagen Einsicht nehmen zu dürfen.
Mit Beleidigung und Abwertung können sie nicht von der Verkommenheit dieser "Ärzte" ablenken. Die Tatsachenberichte vieler Betroffener sprechen für sich. Nur weil die Gesetze menschenverachtendes Vorgehen möglich machen ist es noch lange nicht ethisch und moralisch in Ordnung. Das gilt für die frühere Geschichte genauso wie für die Gegenwart. mfgMit Verlaub, aber sie haben wirklich einen Lattenschuss...
Die Anstellung bei der DRV enthebt einen Arzt nicht der Verpflichtung einem Patienten keinen Schaden zuzufügen.
Ärzte, die wissentlich falsche Atteste austellen, die bestehende Atteste von Fachärzten ignorieren und "Gutachten" erstellen ohne den Patienten zu sehen oder zu sprechen.....
Ärzte die kontraindizierte Klinikaufenthalte erzwingen sind (mit Verlaub) mit dem Attribut "verkommen" noch sehr glimpflich bedacht.
Hier wäre sogar sogar Straftatbestand zu prüfen.
Willkür ist eine Entscheidung ohne sachliche und wissenschaftliche Begründung.
Bescheide, die gegen jeden gesunden Menschenverstand und trotz anderslautender Einschätzung tatsächlicher und unabhängiger Fachärzte zum Schaden Erkrankter erlassen werden, müssen sich "Willkür" schon gefallen lassen.
mfg
Kriech wieder in das Loch aus dem Du gekommen bist.Mit Verlaub, aber sie haben wirklich einen Lattenschuss...Mit Beleidigung und Abwertung können sie nicht von der Verkommenheit dieser "Ärzte" ablenken. Die Tatsachenberichte vieler Betroffener sprechen für sich. Nur weil die Gesetze menschenverachtendes Vorgehen möglich machen ist es noch lange nicht ethisch und moralisch in Ordnung. Das gilt für die frühere Geschichte genauso wie für die Gegenwart. mfg
Haben Sie direkt nach der Ablehnung des Rentenantrages Akteneinsicht genommen oder erst später?
Also GRUNDSÄTZLICH entscheidet die Sachbearbeitung nicht nach eigenem Gutdünken und Ermessen, ob ein Antrag abgelehnt wird oder nicht!
Es wird IMMER vom Soz.Med.Dienst das Leistungsvermögen festgestellt. Die Sachbearbeitung erteilt danach den Bescheid.
Was in Ihrem Fall schiefgelaufen ist, weiß ich natürlich nicht. Evtl. wurde schon eine Aktenteilausscheidung vorgenommen. Da die Archive bei den Rentenversicherungsträgern überquillen, werden die Akten nach einer gewissen Zeit teilausgeschieden und gescannt. Die soz.med. Beurteilung ist dabei evtl. versehentlich mit entfernt worden. Dürfte nicht passieren, ist aber wohl passiert.
Wenn ein Gutachten erstellt wurde, liegt evtl. beim Soz.Med. Dienst ein Durchschlag vor. Wird verschieden gehandhabt.
[/quote]
Ich habe Akteneinsicht nach der Ablehnung beantragt damit ich den Widerspruch dem entsprechend begründen konnte.
Termin zur Akteneinsicht hatte ich dann nach 2 Monaten.
Bei mir scheint alles schief zu laufen was schief laufen kann. Deshalb ist es in meinem Fall auch wichtig einen Anwalt zu haben.
Haben Sie direkt nach der Ablehnung des Rentenantrages Akteneinsicht genommen oder erst später? Also GRUNDSÄTZLICH entscheidet die Sachbearbeitung nicht nach eigenem Gutdünken und Ermessen, ob ein Antrag abgelehnt wird oder nicht! Es wird IMMER vom Soz.Med.Dienst das Leistungsvermögen festgestellt. Die Sachbearbeitung erteilt danach den Bescheid. Was in Ihrem Fall schiefgelaufen ist, weiß ich natürlich nicht. Evtl. wurde schon eine Aktenteilausscheidung vorgenommen. Da die Archive bei den Rentenversicherungsträgern überquillen, werden die Akten nach einer gewissen Zeit teilausgeschieden und gescannt. Die soz.med. Beurteilung ist dabei evtl. versehentlich mit entfernt worden. Dürfte nicht passieren, ist aber wohl passiert. Wenn ein Gutachten erstellt wurde, liegt evtl. beim Soz.Med. Dienst ein Durchschlag vor. Wird verschieden gehandhabt.Ich habe Akteneinsicht nach der Ablehnung beantragt damit ich den Widerspruch dem entsprechend begründen konnte. Termin zur Akteneinsicht hatte ich dann nach 2 Monaten. Bei mir scheint alles schief zu laufen was schief laufen kann. Deshalb ist es in meinem Fall auch wichtig einen Anwalt zu haben.
Die Anstellung bei der DRV enthebt einen Arzt nicht der Verpflichtung einem Patienten keinen Schaden zuzufügen.
Ärzte, die wissentlich falsche Atteste austellen, die bestehende Atteste von Fachärzten ignorieren und "Gutachten" erstellen ohne den Patienten zu sehen oder zu sprechen.....
Ärzte die kontraindizierte Klinikaufenthalte erzwingen sind (mit Verlaub) mit dem Attribut "verkommen" noch sehr glimpflich bedacht.
Hier wäre sogar sogar Straftatbestand zu prüfen.
Willkür ist eine Entscheidung ohne sachliche und wissenschaftliche Begründung.
Bescheide, die gegen jeden gesunden Menschenverstand und trotz anderslautender Einschätzung tatsächlicher und unabhängiger Fachärzte zum Schaden Erkrankter erlassen werden, müssen sich "Willkür" schon gefallen lassen.
mfg
Die Anstellung bei der DRV enthebt einen Arzt nicht der Verpflichtung einem Patienten keinen Schaden zuzufügen.
Ärzte, die wissentlich falsche Atteste austellen, die bestehende Atteste von Fachärzten ignorieren und "Gutachten" erstellen ohne den Patienten zu sehen oder zu sprechen.....
Ärzte die kontraindizierte Klinikaufenthalte erzwingen sind (mit Verlaub) mit dem Attribut "verkommen" noch sehr glimpflich bedacht.
Hier wäre sogar sogar Straftatbestand zu prüfen.
Willkür ist eine Entscheidung ohne sachliche und wissenschaftliche Begründung.
Bescheide, die gegen jeden gesunden Menschenverstand und trotz anderslautender Einschätzung tatsächlicher und unabhängiger Fachärzte zum Schaden Erkrankter erlassen werden, müssen sich "Willkür" schon gefallen lassen.
mfg
Die Anstellung bei der DRV enthebt einen Arzt nicht der Verpflichtung einem Patienten keinen Schaden zuzufügen.
Ärzte, die wissentlich falsche Atteste austellen, die bestehende Atteste von Fachärzten ignorieren und "Gutachten" erstellen ohne den Patienten zu sehen oder zu sprechen.....
Ärzte die kontraindizierte Klinikaufenthalte erzwingen sind (mit Verlaub) mit dem Attribut "verkommen" noch sehr glimpflich bedacht.
Hier wäre sogar sogar Straftatbestand zu prüfen.
Willkür ist eine Entscheidung ohne sachliche und wissenschaftliche Begründung.
Bescheide, die gegen jeden gesunden Menschenverstand und trotz anderslautender Einschätzung tatsächlicher und unabhängiger Fachärzte zum Schaden Erkrankter erlassen werden, müssen sich "Willkür" schon gefallen lassen.
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