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Experten-Antwort

Widerspruch

von D.Wengel29.04.2013 | 17:41
8421 Ansichten
24 Antworten
Vor einigen Tagen erhielt ich von der Rentenversicherung einen Bescheid, in dem man mir mitteilte, dass mein Antrag auf Erwerbsminderungsrente abgewiesen wurde und ich nach deren Meinung in der Lage sei, täglich 6 Stunden zu arbeiten. Bei mir wurde Anfang März 2o11 eine PtBS festgestellt, bin seitdem ununterbrochen arbeitsunfähig geschrieben. Eine Besserung ist nicht abzusehen. Es fällt mir schwer, meine Wohnung zu verlassen(.gehe nur einkaufen und zum Arzt), mich in Menschenmassen aufzuhalten (Busse, Bahn), kann mich nur sehr kurz konzentrieren (man 3o-45 min). muss ständig Psychopharmaka zu mir nehmen. Im März 2o11 war ich in einer Klinik, seitdem in ärztlicher Behandlung. Mir wurde vom Versorgungsamt ein GdS von 4o sowie eine Behinderung von 5o zuerkannt. Trotzdem behauptet jetzt die Rentenversicherung, ich sei in der Lage, täglich 6 Stunden zu arbeiten. Habe jetzt Widerspruch eingelegt. Muss ich mir jetzt einen Anwalt nehmen um ein Gegengutachten erstellen zu lassen? Habe die RV aufgefordert, mir eine Kopie ihres Gutachtens zu senden, ist die RV dazu verpflichtet? Vielleicht kann mir jemand einen Rat geben. Danke im Voraus

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 30.04.2013 | 09:05

Im Rahmen des Widerspruchsverfahrens werden sowohl Rechtmäßigkeit als auch Zweckmäßigkeit Ihres Bescheides überprüft. Es gilt der Amtsermittlungsgrundsatz. Sofern Ihnen neuere medizinische Unterlagen vorliegen, reichen Sie dieses bitte ein. Dabei können Sie sich durch prozessfähige Bevollmächtigte, also u.a. durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen. Es besteht jedoch Vertretungsfreiheit.

Ein Recht auf Akteneinsicht besteht. Med. Unterlagen werden grundsätzlich über Ihren behandelnden Arzt eröffnet. Sofern Sie sich anwaltlich vertreten lassen, müssten Sie diesen eine zusätzliche Vollmacht erteilen auch in gesundheitliche Unterlagen Einsicht nehmen zu dürfen.

23 Antworten

Grosseram 29.04.2013 | 18:47
Ja auf jeden fall . ohne anwalt läuft gar nichts.
Ricaam 29.04.2013 | 19:35
Formeller Widerspruch ist eingelegt und für die Begründung haben Sie die Unterlagen in Kopie eingefordert, die der Entscheidung der DRV zu Grunde lagen. Die Begründung des Widerspruchs sollten Sie nach Erhalt der Unterlagen mit einem Anwalt (Fachanwalt!) oder der Unterstützung eines Sozialverbandes erstellen. Waren Sie schon in einer Reha?? (Es gilt ja Reha vor Rente - obwohl dies bei PTBS oft sogar kontraindiziert ist und die Erkrankung noch verschlimmert) Wurden Sie von der DRV schon einem Gutachter vorgestellt oder wurde lediglich ein Aktengutachten erstellt um den Antrag abzuschmettern? mfG
D.Wengelam 29.04.2013 | 20:09
Hallo Rica - das Gutachten wurde bei der DRV durch einen "Arzt" erstellt. Obwohl ich ihm genau das schilderte, was mich belastet, muss er wohl ein vollkommen anders lautendes Gutachten erstellt haben. Ist mir unverständlich. Sogar meine behandelnde Ärztin sagte mir, dass sie mich so lange arbeitsunfähig schreibt, bis die EU-Rente bewilligt wird. Bin im März 2o11 freiwilling in eine psychiatrische Klinik, weil ich nicht mehr weiter wusste, habe mich selbst und andere gefährdet. Seitdem bin ich krank geschrieben und da meint ein Gutachter, ich wäre arbeitsfähig. Wie erwähnt habe ich den Grad 5o im Behindertenrecht und einen Grad der Schädigung nach dem BVG von 4o. Würde gern arbeiten........ wenn ich es könnte.
Annaam 29.04.2013 | 21:27
Ich weiss, dass Sie gern das Leben vor PTBS zurück hätten und arbeiten wollen. Ich find Sie stehen gut da, wenn Sie so entschiedene Ärzte/Therapeuten an der Seite haben. Dann dauert es eben solang es dauert. Ärzte sollten den Patienten nicht schaden - auch wenn sie nicht immer helfen können. DRV- und MDK-Mediziner kümmert die "Ehre des Berufsstandes" nicht. Aber solche Mediziner gabs in der deutschen Geschichte bereits von etlichen Jahren...... Wer als Arzt scrupellos ist und nirgends vorankommt - der ruiniert eben Existenzen und traumatisiert Hilflose fürs "System der Hilfe und sozialen Absicherung". Viel Glück für Sie!
D.Wengelam 29.04.2013 | 21:41
Danke Anna - ich werde es aber nicht einfach so auf sich beruhen lassen, denn dieser Gutachter ist eine Gefahr für andere Betroffene, die dann nicht so, wie ich, die Kraft haben, gegen so ein Gutachten vorzugehen und einfach resignieren.
Annaam 30.04.2013 | 21:31
Mit Verlaub, aber sie haben wirklich einen Lattenschuss...
Mit Beleidigung und Abwertung können sie nicht von der Verkommenheit dieser "Ärzte" ablenken. Die Tatsachenberichte vieler Betroffener sprechen für sich. Nur weil die Gesetze menschenverachtendes Vorgehen möglich machen ist es noch lange nicht ethisch und moralisch in Ordnung. Das gilt für die frühere Geschichte genauso wie für die Gegenwart. mfg
swam 01.05.2013 | 09:16
Akteneinsicht würde ich immer beantragen bevor ich den Widerspruch begründen würde. Es kann sich kaum einer vorstellen was da alles so zum vorschein kommt. Ich hatte meine Akteneinsicht bei einer DRV vor ORT. Ich habe meine Akte mit der Sachbearbeiterin von vorne nach hinten und hinten nach vorne durchsucht und nicht eine einzige ärztliche Stellungnahme gefunden warum man denn nun meinen Antrag abgelehnt hatte. Da entscheiden Sachbearbeiter über ja oder nein ohne genauen med. Fachwissen. Deshalb habe ich einen Anwalt eingeschaltet über dem ich das Widerspruchsverfahren laufen lassen. Ansonsten kann ich Anna nur zustimmen.
Annaam 01.05.2013 | 19:33
Unbequem, laut auf Mißstände aufmerksam machend - das kann man natürlich nicht zulassen...... (konnte man früher auch nicht!)
=//=am 02.05.2013 | 12:47
sw schrieb

Haben Sie direkt nach der Ablehnung des Rentenantrages Akteneinsicht genommen oder erst später?

Also GRUNDSÄTZLICH entscheidet die Sachbearbeitung nicht nach eigenem Gutdünken und Ermessen, ob ein Antrag abgelehnt wird oder nicht!

Es wird IMMER vom Soz.Med.Dienst das Leistungsvermögen festgestellt. Die Sachbearbeitung erteilt danach den Bescheid.

Was in Ihrem Fall schiefgelaufen ist, weiß ich natürlich nicht. Evtl. wurde schon eine Aktenteilausscheidung vorgenommen. Da die Archive bei den Rentenversicherungsträgern überquillen, werden die Akten nach einer gewissen Zeit teilausgeschieden und gescannt. Die soz.med. Beurteilung ist dabei evtl. versehentlich mit entfernt worden. Dürfte nicht passieren, ist aber wohl passiert.

Wenn ein Gutachten erstellt wurde, liegt evtl. beim Soz.Med. Dienst ein Durchschlag vor. Wird verschieden gehandhabt.

[/quote]

Ich habe Akteneinsicht nach der Ablehnung beantragt damit ich den Widerspruch dem entsprechend begründen konnte.

Termin zur Akteneinsicht hatte ich dann nach 2 Monaten.

Bei mir scheint alles schief zu laufen was schief laufen kann. Deshalb ist es in meinem Fall auch wichtig einen Anwalt zu haben.

Haben Sie direkt nach der Ablehnung des Rentenantrages Akteneinsicht genommen oder erst später? Also GRUNDSÄTZLICH entscheidet die Sachbearbeitung nicht nach eigenem Gutdünken und Ermessen, ob ein Antrag abgelehnt wird oder nicht! Es wird IMMER vom Soz.Med.Dienst das Leistungsvermögen festgestellt. Die Sachbearbeitung erteilt danach den Bescheid. Was in Ihrem Fall schiefgelaufen ist, weiß ich natürlich nicht. Evtl. wurde schon eine Aktenteilausscheidung vorgenommen. Da die Archive bei den Rentenversicherungsträgern überquillen, werden die Akten nach einer gewissen Zeit teilausgeschieden und gescannt. Die soz.med. Beurteilung ist dabei evtl. versehentlich mit entfernt worden. Dürfte nicht passieren, ist aber wohl passiert. Wenn ein Gutachten erstellt wurde, liegt evtl. beim Soz.Med. Dienst ein Durchschlag vor. Wird verschieden gehandhabt.
swam 02.05.2013 | 14:51
Haben Sie direkt nach der Ablehnung des Rentenantrages Akteneinsicht genommen oder erst später? Also GRUNDSÄTZLICH entscheidet die Sachbearbeitung nicht nach eigenem Gutdünken und Ermessen, ob ein Antrag abgelehnt wird oder nicht! Es wird IMMER vom Soz.Med.Dienst das Leistungsvermögen festgestellt. Die Sachbearbeitung erteilt danach den Bescheid. Was in Ihrem Fall schiefgelaufen ist, weiß ich natürlich nicht. Evtl. wurde schon eine Aktenteilausscheidung vorgenommen. Da die Archive bei den Rentenversicherungsträgern überquillen, werden die Akten nach einer gewissen Zeit teilausgeschieden und gescannt. Die soz.med. Beurteilung ist dabei evtl. versehentlich mit entfernt worden. Dürfte nicht passieren, ist aber wohl passiert. Wenn ein Gutachten erstellt wurde, liegt evtl. beim Soz.Med. Dienst ein Durchschlag vor. Wird verschieden gehandhabt.
Ich habe Akteneinsicht nach der Ablehnung beantragt damit ich den Widerspruch dem entsprechend begründen konnte. Termin zur Akteneinsicht hatte ich dann nach 2 Monaten. Bei mir scheint alles schief zu laufen was schief laufen kann. Deshalb ist es in meinem Fall auch wichtig einen Anwalt zu haben.
D.Wengelam 02.05.2013 | 13:16
Den Antrag auf Erwerbsminderungsrente habe ich auf Anraten meiner Ärztin am o7.o8.2o12 gestellt. Zu diesem Zeitpunkt war ich bereits - wegen der PtBS - 17 Monate ununterbrochen arbeitsunfähig geschriebn. Die RV forderte einen Bericht der Klinik sowie meiner Ärztin an. Am 21.o1 2o13 musste ich dann zu einer Untersuchung zur Rentenversicherung in München. Dort wurde ein Gutachten wg. der PtBS sowie meines Hörverlustes festgestellt. Beide Erkrankungen wurden bereits vorher vom Versorgungsamt anerkannt - bekomme dafür eine monatl. Rente nach BVG § 31 in Höhe von 174,- Euro monatlich. Mit Schreiben vom 24.o4.2o12 wurde mein Antrag von der RV abgeleht, obwohl ich immer noch arbeitsunfähig geschrieben bin. Trotz der Beurteilung von meiner Ärztin vom September 2o12, wo auch sie bestätigt, dass eine weitere Tätigkeit nicht möglich sei, und meiner Angaben bei der Untersuchung bei der RV bin ich nun für 6 Stunden täglich "arbeitsfähig". Alles widerspricht dem gesunden Menschenverstand. Einer Widerspruch habe ich bereits formlos per Einschreiben bei der RV eingelegt. Ich werde mich jetzt darum bemühen, von Seiten des Sozialgerichtes eine Prozesskostenbeihilfe zu bekommen und mir dann einen entsprechenden Anwalt suchen.
D.Wengelam 02.05.2013 | 14:56
Akteneinsicht konnte ich noch nicht nehmen. Habe die Ablehnung ja erst vergangene Woche erhaltern und habe den Widerspruch sofort eingelegt, um die Frist einzuhalten. In meinem Widerspruchsschreiben beantragte ich die Akteneinsicht. Nach der Akteneinsicht werde ich dann weiter entscheiden, ob eventuell ein Anwalt erforderlich ist. Trotzdem vielen Dank für den Tip!!!!
D.Wengelam 02.05.2013 | 17:56
Hallo Else und Anna - hört doch bitte auf, Euch gegenseitig schlecht zu machen. Es geht doch hier darum, Ratschläge zu geben und entgegen zu nehmen. Der Eine hat vielleicht schlechte Erfahrungen gemacht und gibt das hier weiter. Das ist doch aber kein Grund, sich hier gegenseitig zu zerfleischen. Bitte bleibt sachlich, es geht hier wirklich um Wichtigeres.
D.Wengelam 02.05.2013 | 20:51
dem muss ich zustimmen!
Annaam 02.05.2013 | 20:00
@ Wengel Ich artikuliere mich höflich und den gebräuchlichen Umgangsformen entsprechend. Des Weiteren halte ich mich an Tatsachen und verzichte auf Beleidigungen und Beschimpfungen. Wie Sie selbst schon erkannt haben wird auch in Ihrem Fall Logik, gesunder Menschenverstand und Fachwissen durch Willkür ersetzt. mfg
Annaam 02.05.2013 | 23:06
Die Anstellung bei der DRV enthebt einen Arzt nicht der Verpflichtung einem Patienten keinen Schaden zuzufügen. Ärzte, die wissentlich falsche Atteste austellen, die bestehende Atteste von Fachärzten ignorieren und "Gutachten" erstellen ohne den Patienten zu sehen oder zu sprechen..... Ärzte die kontraindizierte Klinikaufenthalte erzwingen sind (mit Verlaub) mit dem Attribut "verkommen" noch sehr glimpflich bedacht. Hier wäre sogar sogar Straftatbestand zu prüfen. Willkür ist eine Entscheidung ohne sachliche und wissenschaftliche Begründung. Bescheide, die gegen jeden gesunden Menschenverstand und trotz anderslautender Einschätzung tatsächlicher und unabhängiger Fachärzte zum Schaden Erkrankter erlassen werden, müssen sich "Willkür" schon gefallen lassen. mfg
D.Wengelam 03.05.2013 | 10:47
Es ist schade, dass in diesem Forum so unangenehm beleidigt wird, deshalb werde ich diesen Beitrag jetzt schliessen. Ich bedanke mich bei allen, die mir wertvolle Ratschläge gegeben haben. Den anderen möchte ich empfehlen, sich ein Forum zu suchen, wo sie ihre Beleidigungen ablassen können. DSchade, dass es hier so ausarten muss.
Sonniam 13.05.2013 | 23:32
Es wird schwer mit nur der PTBS eine EMR zu bekommen.Auch wenn der Arzt und andere das bestätigen das man noch unter der PTBS leidet wird es von manchen Behörden nicht anerkannt oder so dargestellt das die ja normal nach 2 Jahren ausgeheilt ist und es nur noch eine Depression ist. Ich habe das Problem mit der BG die die PTBS nicht länger als 20 Jahre anerkennen will und ich deshalb keine dauerhafte Unfallrente erhalte obwohl der Arbeitsunfall zur AU führte.Ich habe trotz Rücken und Knieproblemen mir den Job gesucht um nicht in die EMR zu kommen und nun gehts nicht mehr. Meine EMR wurde nach über einen Jahr rückwirkend und ohne Gutachter anerkannt wo meine PTBS dabei die Haubtsache war.Zwar nur für 3 Jahre aber immerhin. Muß nur noch mein Recht über eine Zusatzrente erkämpfen weil ich durch die vorzeitige Rente erhebliche Einbussen habe. Ich würde auch lieber arbeiten bin aber dazu nicht fähig weil ich durch den Ärger mit den Behörden und der langen Bearbeitungszeit soviel Ärger hatte das es mir eher schlimmer ging.Nehme auch noch Antidepressiver zu Morphin und noch andere harte Medis und bin nicht fähig meinen Tag allein zu meistern wegen der Psychee weil ich mich immer mehr zurück ziehe und meine Schmerzen werden auch nicht besser. Ich finde es nicht richtig das man hier einfach auch noch angemacht wird grad wenn man Opfer von einen Gewaltverbrechen wurde kann man nichts dafür und muß sich dann noch dumme Sprüche anhören weil man was vergißt oder falsch auffaßt. LG SONJA
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