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Widerspruch ja oder nein?

von Bürste19.08.2008 | 09:37
1061 Ansichten
4 Antworten

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Ich wurde nach 3 Monaten Krankheit von der Krankenkasse zur Rentenantragstellung aufgefordert und erhielt die bewilligung zur Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung. Nun riet man mir Widerspruch einzulegen. Würde ich tatsächlich volle Erwerbsminderungsrente erhalten, bekäme ich doch aber kein Krankengeld mehr oder auch Arbeitslosengeld bekommen und folglich finanziell schlechter gestellt. Irre ich mich? Was wäre sinnvoll?

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo Bürste,

ein Versicherter ist teilweise erwerbsgemindert, wenn er wegen Krankheit auf nicht absehbare Zeit außerstande ist, unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitmarktes mindestens sechs Stunden täglich erwerbstätig zu sein. Deshalb ist die Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung nur halb so hoch wie eine Rente wegen voller Erwerbsminderung. Teilweise Erwerbsminderung besteht, wenn die Leistungskraft auf weniger als sechs Stunden, nicht aber auf weniger als drei Stunden täglich gesunken ist.

Um bei einem Widerspruch Erfolg zu haben müssen Sie so krank sein, dass Sie nicht in der Lage sind mehr als 3 Stunden am Tag täglich zu arbeiten. Bei Menschen die dauerhaft voll erwerbsgemindert sind, kann Anspruch auf Grundsicherung bestehen, wenn man so ein geringes Einkommen hat, dass für den Lebensunterhalt nicht oder nicht ganz ausreicht.

3 Antworten

KSCam 19.08.2008 | 11:22
Da kann ich nur raten, dass Sie sich persönlich beraten lassen. Welcher Forumsteilnehmer soll denn wissen, was in Ihrem Einzelfall finanziell günstiger ist? Ob die volle Rente höher ist, als halbe Rente + Krankengeld. Und wie es vom medizinischen aussieht, ob Sie noch teilweise arbeiten können, weiß auch keiner! Schon ärgerlich, wenn man eventuell nach einem jahr den Widerspruch "gewinnt" und feststellt, dass man "finanziell ein Eigentor geschossen hat".
Bürsteam 19.08.2008 | 12:44
Hieße das im Fall des "Eigentor" sogar, dass man das in dem Jahr zuviel erhaltene Krankengeld sogar zurückzahlen müßte.
KSCam 19.08.2008 | 13:56
nein
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