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Experten-Antwort

Widerspruchsverfahren

von Gerlinde21.09.2017 | 10:00
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Guten Morgen ins Forum, ich beziehe eine befristete Teilerwerbsminderungsrente.Dagegen habe ich Widerspruch eingelegt, da ich wieder die volle Rente beziehen möchte, die ich zuvor auch hatte. Nun meine Frage. Wie lange dauert denn so ein Widerspruchsverfahren? Nächste Woche werden es drei Monate seit ich den Widerspruch eingelegt habe. Nach meinem Anruf bei der DRV konnte mir niemand genau Auskunft darüber geben. Was könnte ich tun? Meine Rente endet bald und ich musste bereits eine Weitergewährung beantragen, aber habe noch keine Information was im Widerspruchsverfahren rausgekommen ist. Mit freundlichen Grüßen Gerlinde

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1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Bitte wenden Sie sich erneut telefonisch an Ihren Rentenversicherungsträger. Den für Ihren Widerspruch zuständigen Bereich sollten Sie dabei zuerst verlangen.

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7 Antworten

Gerlindeam 21.09.2017 | 10:26
Vielen Dank für Ihre Antwort. Ich dachte beide Verfahren sind unabhängig voneinander, oder habe ich etwas falsch verstanden? Die Teilrente endet mit dem 31.12. diesen Jahres. Gerlinde
=//=am 21.09.2017 | 10:10
Vielleicht dauert das Widerspruchsverfahren so lange, weil der Weitergewährungsantrag abgewartet wurde. Nachdem dieser eingegangen ist, wird vermutlich alles in einem "Aufwasch" geprüft. Das müsste Ihnen die Sachbearbeitung aber sagen können! Was verstehen Sie unter "bald"? Wann fällt die Rente weg?
Gerlindeam 21.09.2017 | 13:36
Vielen Dank für Ihre Informationen. Dann wende ich mich nächste Woche an die Widerspruchsstelle.Hoffe das ist nicht zu meinem Nachteil, dort anzurufen. Ich möchte niemanden unter Druck setzen,aber das ganze Warten macht einen wirklich fertig. Es ist ja nun wirklich auch schon eine ganze Zeit vergangen. Warum dauert das eigentlich so lange? Falls im Widerspruch nicht abgeholfen werden kann, ist dann eine Klage sinnvoll? Gerlinde
=//=am 21.09.2017 | 12:33
Grundsätzlich sind es schon 2 verschiedene Verfahren. Aber wenn Widerspruch wegen einer abgelehnten vollen EM-Rente eingelegt wurde und dann ein Weitergewährungsantrag eingeht, wird ja nicht für jedes Verfahren einzeln eine ärztliche Überprüfung stattfinden. Sie sollten sich auch noch keine Sorgen machen, da die Rente noch bis einschließlich Dezember gezahlt wird. Das sind noch volle 3 Monate und die Rente wird erst ENDE Dezember ausgezahlt.
=//=am 21.09.2017 | 13:48
Zitat von Gerlinde anzeigenausblenden
Ein Anruf bei der Widerspruchsstelle bzw. eine Nachfrage nach dem Stand des Verfahrens ist natürlich nicht von Nachteil. Nur wenn Sie jede Woche x-mal nachfragen. :-) Leider haben viele Versicherte keinen blassen Schimmer, wie viele Widersprüche bei einer DRV (wegen Rente) anhängig sind. Es können locker ein paar Tausend sein. Wenn dem Widerspruch dann nicht abgeholfen werden kann, geht die Akte noch in den Widerspruchsausschuss. Dieser tagt auch nicht jeden Tag. Wenn Ihrem Widerspruch wegen voller EM-Rente nicht abgeholfen wird, ist der nächste Weg die Klage. Dazu sollten Sie sich dann aber einen Rechtsbeistand nehmen, z.B. einen Sozialverband wie der VdK, DGB oder einen Anwalt für Sozialversicherungsrecht - der kostet allerdings mehr. Eine allgemeine Rechtsschutzversicherung übernimmt evtl. die Kosten. Aber evtl. wird die teilweise EM-Rente ab 01.01.2018 weitergezahlt, dann ändert sich zumindest finanziell nichts.
=//=am 21.09.2017 | 15:27
Na ja, also nicht nur oder überwiegend wegen der Hartz-4-Empfänger. Heutzutage wird wegen jedem Sch... geklagt, nicht nur bei den Sozialgerichten. :-( Und pro DRV kommen auch da jeweils mehrere tausend Klagen zusammen. Wären die Widerspruchsverfahren wie früher einmal kostenpflichtig, gäbe es auch weniger Widersprüche.
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