Grundsätzlich wird die ärztliche Stellungnahme auch berücksichtigt. Sofern Ihre Schwester mit der Entscheidung nicht einverstanden ist, besteht die Möglichkeit der Klage beim Sozialgericht.
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Grundsätzlich wird die ärztliche Stellungnahme auch berücksichtigt. Sofern Ihre Schwester mit der Entscheidung nicht einverstanden ist, besteht die Möglichkeit der Klage beim Sozialgericht.
Ja schon! Ich übe für die Kunstfurzerprüfung!Pfrätätätääääprööööööööööööööt Pffffrrrrzzzzzuuuuuuuuuuuzrrrrrrrzzzzzzz PfrapppKLASSE !! Ist Ihre Unterhose noch heile? :-):-):-)
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