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Experten-Antwort

Widerspruchsverfahren was passiert da eigentlich genau

von Natti27.05.2016 | 20:36
1430 Ansichten
14 Antworten
Hallo, ich bin relativ unwissend auf dem Gebiet der Widersprüche mich würde mal intressieren wie genau und was alles bei einem Widerspruch geprüft wird z.b.wenn man eine Reha beantragt. Und sollte dem Widerspruch nicht abgeholfen werden geht ja alles zur widerspruchstelle die dann ja auch nochmals prüft bekommt diese denn alles vorgelegt was zum Widerspruch beigelegt wurde also Stellungnahme und evtl.noch ärztliche Bescheinigungen?Oder bekommen die nur das zu hören was für die Drv relevant erscheint ? In dem Widerspruchbescheid meiner Schwester wird nämlich ihr Anschreiben quasi zitiert ,aber auf die ärztliche Stellungnahme zum Widerspruch wird gar kein Bezug genommen ,sie wird mit keiner Silbe erwähnt.Statt dessen beziehen sie sich auf einen Entlassungsbericht von 2013 das dort gewisse Probleme nicht vorhanden waren . Wäre schön wenn mich da jemand aufklären könnte ,ich hätte gedacht das aktuelle Arztbescheinigungen wichtig sind . l.g.

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 30.05.2016 | 09:50

Grundsätzlich wird die ärztliche Stellungnahme auch berücksichtigt. Sofern Ihre Schwester mit der Entscheidung nicht einverstanden ist, besteht die Möglichkeit der Klage beim Sozialgericht.

13 Antworten

Schorscham 27.05.2016 | 20:51
Natti schrieb

Ach und unser Arzt sprach heute von einer rechtlichen Überprüfung durch due Aufsichtsbehörde der Drv bringt so etwas was hat da jemand Erfahrung mit ? Und danke nochmal für die beiden Antworten

Das sehe ich auch so und ich vermute mal, dass die ärztliche Stellungnahme auch berücksichtigt wurde. Es kann aber durchaus sein, dass der erwähnte Entlassungsbericht aussagekräftiger war und daher stärker gewichtet wurde. Es gibt nun zwei Möglichkeiten, um doch noch zum Ziel zu kommen: Entweder greift Ihre Schwester den Widerspruchsbescheid mit einer (kostenlosen) Sozialgerichts-Klage an oder, und das wäre der einfachste Weg, sie stellt einen Neuantrag und weist darin ausdrücklich darauf hin, dass die Stellungnahme ihres Arztes offenbar nicht berücksichtigt wurde. Dann heißt es abwarten und angemessen reagieren. Sinnvoll wäre eventuell, kompetente Unterstützung eines Sozialverbandes, wie z.B. dem SoVD (www.sovd.de) oder dem VdK (www.vdk.de), in Anspruch zu nehmen. Mir persönlich hat der SoVD kostengünstig und äußerst professionell zu meiner BU-Rente verholfen. MfG
Nattiam 27.05.2016 | 21:44
Danke für die Antwort , aber schon komisch das etwas über drei Jahre altes mehr Gewicht hat wie eine aktuelle Stellungnahme man schreibt darin das dieses Problem damals nicht vorhanden war .....also wenn man es so sieht könnte man mir auch das Kindergeld verwehren da ich ja vor drei Jahren keins hatte * mal sehr überzogen gesehen *
Herz1952am 27.05.2016 | 21:44
Hallo Natti, diese Art einen Widerspruch abzulehnen bezieht sich eigentlich auf alle wirtschaftliche Bereiche. Als ich einen Widerspruch gegen die Betriebsprüfung der RV eingelegt habe, wurde auch nicht auf neue Argumente eingegangen. Als der Steuerprüfer dieses Thema aufgegriffen hat, kam ich dann mit dem Widerspruch durch, weil dieser die Sache anders beurteilte und die RV den Argumenten folgen musste. Für Ihren "Fall" hat Ihnen "Schorsch" kompetente Tipps gegeben.
Herz1952am 27.05.2016 | 22:36
Hallo Natti, ob es was bringt, kann man nicht sagen. Zumindest wird durch eine solche Maßnahme, die man als Dienstaufsichtsbeschwerde werten kann, der Gutachter mal "an der Nase genommen". Ich hatte das mal bei einem MDK Gutachter gemacht, bzw. durch meinen Rentenberater machen lassen. Er hat gemeint, auch wenn es nichts bringen sollte, so muss er sich zumindest rechtfertigen. Bei Ihnen liegt aber ein wichtigerer Grund vor, als bei mir damals (er durfte lt. Gutachterrichtlinien subjektiv beurteilen). Ich denke schon, dass die Vorgehensweise Ihres Arztes "zumindest etwas bewegt". Die Möglichkeit zur Klage bleibt noch, wie von "Schorsch" erwähnt.
Nattiam 27.05.2016 | 21:51
Ach und unser Arzt sprach heute von einer rechtlichen Überprüfung durch due Aufsichtsbehörde der Drv bringt so etwas was hat da jemand Erfahrung mit ? Und danke nochmal für die beiden Antworten
Herz1952am 27.05.2016 | 22:38
Ergänzung: es könnte auf jeden Fall eine Klage nötig sein. Ich bin nicht sicher, dass sich das durch die Maßnahme Ihres Arztes erübrigt.
Herz1952am 28.05.2016 | 02:52
Ergänzung: Stellen Sie einfach einen neuen Antrag und warten Sie ab. Dann wissen Sie mehr! (smile)
Herz1952am 28.05.2016 | 02:48
Noch eine Ergänzung: Es könnte auch sein, dass die Reha ohne Klage bewilligt wird. (smile)
Kacke-ottoam 28.05.2016 | 14:43
Das kann ich dir sagen: Die Widerspruchsstelle furzt dreimal kräftig und abgelehnt ist dein Widerspruch! Pfrätätätääääprööööööööööööööt Pffffrrrrzzzzzuuuuuuuuuuuzrrrrrrrzzzzzzz Pfrappp
KSCam 29.05.2016 | 09:03
Um es kurz zu machen: Im Widerspruchsverfahren (bei abgelehnter Reha) wird geprüft ob Ihnen die Reha zusteht oder eben nicht. Wenn ja, bekommen Sie die Reha (ob das die Sachbearbeitung entscheidet oder der Widerspruchsausschuß kann Ihnen wurst sein), wenn nein bekommen Sie keine Reha und können gegen den abgelehnten Widerspruch beim Sozialgericht klagen. Dann entscheidet der Richter ob Reha oder nicht........ Alles andere haben Sie nicht in der Hand, Sie haben Ihren Widerspruch hoffentlich gut mit Hilfe Ihrer Ärzte begründet, welche Berichte / Stellungnahmen geeignet sind oder weniger geeignet, lässt sich im Forum nicht sagen......
Herz1952am 29.05.2016 | 09:16
Herz1952 schrieb

Noch eine Ergänzung: Vergessen Sie alles was Ich gesagt habe.

Noch eine Ergänzung: Vergessen Sie alles was Ich gesagt habe.
Kacke-ottoam 29.05.2016 | 11:46
Flötenfurzer schrieb

KLASSE !!

Ist Ihre Unterhose noch heile? :-):-):-)

Pfrätätätääääprööööööööööööööt Pffffrrrrzzzzzuuuuuuuuuuuzrrrrrrrzzzzzzz Pfrappp
KLASSE !! Ist Ihre Unterhose noch heile? :-):-):-)
Ja schon! Ich übe für die Kunstfurzerprüfung!
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