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Widerspuch gegen Rentenablehnung

von Steve01.01.2007 | 12:47
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4 Antworten

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Sehr geehrte Damen und Herren, auf Grund einer psychischen Erkrankung stellte ich einen Rentenantrag, welcher jedoch abgelehnt wurde. Nun wollte ich fragen, wie das Verfahren weiter verlaufen würde, wenn ich gegen diesen Ablehnungsbescheid einen Widerspruch einlegen würde ? Vielen Dank ! Steve R.

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo Steve,

der Antwort von Antonius ist nichts hinzuzufügen.

3 Antworten

Antoniusam 01.01.2007 | 13:30
Ihr Widerspruch, der innerhalb von vier Wochen erfolgen müsste, würde dem Widerspruchsausschuß vorgelegt. Der besteht aus Vertretern der DRV, der Arbeitgeber sowie der Arbeitnehmer. Dieser Ausschuß setzt sich dann noch einmal ausführlich mit Ihrer Angelegenheit auseinander. Je nach Ergebnis, wird Ihrem Widerspruch dann entweder stattgegeben oder es wird ein Widerspruchsbescheid erlassen, gegen den Sie ggf. innerhalb von vier Wochen vorm Sozialgericht Klage erheben können. Je plausibler Sie Ihren Widerspruch begründen können, desto größer sind Ihre Erfolgsaussichten. Professionelle Hilfe erhalten Sie u.a. beim SoVD (www.sovd.de) oder dem VDK (www.vdk.de).
Davidam 30.10.2007 | 17:56
Interessant in diesem Zusammenhang wäre es auch zu erfahren, wielange es erfahrungsgemäß dauert, bis eine Entscheidung durch den Widerspruchsausschuß getroffen wird, nachdem diesem die Akten zur Entscheidung vorgelegt wurden. Danke vorab für die Info dazu.
Mychiam 24.11.2010 | 15:03
Pauschal gesagt, würde ich gegen alles einen Widerspruch einlegen womit ich nicht zufrieden bin. Man sollte es wenigstens versuchen http://hans2.1shop.de/
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