Ihre Frage geht vermutlich in die Richtung der Förderung. Beiträge können Sie natürlich zu Ihrem Vertragspartner grundsätzlich immer entrichten.
Jedoch ist die Förderung/Zulage, die Sie erhalten können, und die zusätzlich zu Ihren Beiträgen/Spareinlagen bei dem von Ihnen gewählten Produkt berücksichtigt werden, von Ihren versicherungspflichtigen Einkünften abhängig, sodass sich mir da eher die Frage stellt, inwiefern Sie während des EM-Rentenbezuges versicherungspflichtige Einkommen beziehen.
Bitte sprechen Sie mit Ihrem Vertragspartner bzw. Anbieter.