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Experten-Antwort

Wie lange kann man als EM-Rentner riestern?

von Weinmann22.09.2010 | 00:26
1879 Ansichten
5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Kann man bei unbefristeter EM-Rente auch riestern oder nur bei befristeter EM-Rente? Und wie lange kann man riestern? Bis zur vorgezogenen oder bis zur Regelaltersrente?

Antworten vom Expertenteam

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

2
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Ihre Frage geht vermutlich in die Richtung der Förderung. Beiträge können Sie natürlich zu Ihrem Vertragspartner grundsätzlich immer entrichten.

Jedoch ist die Förderung/Zulage, die Sie erhalten können, und die zusätzlich zu Ihren Beiträgen/Spareinlagen bei dem von Ihnen gewählten Produkt berücksichtigt werden, von Ihren versicherungspflichtigen Einkünften abhängig, sodass sich mir da eher die Frage stellt, inwiefern Sie während des EM-Rentenbezuges versicherungspflichtige Einkommen beziehen.

Bitte sprechen Sie mit Ihrem Vertragspartner bzw. Anbieter.

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Unter Bezugnahme auf die nach meine Antwort folgenden Beiträge bitte um Entschuldigung für die entstandene Verwirrung hinsichtlich des Unterschiedes zwischen der Erwerbs- und Altersrente und stütze mich auf die Antwort von Knut Rassmussen.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

3 Antworten

Weinmannam 22.09.2010 | 12:12
diese Antwort betrifft meine Fragestellung überhaupt nicht. Habe ich mich so schlecht ausgedrückt? Auf jeden Fall hat mich die Expertenantwort, wenn es denn eine war, ziemlich geärgert.
Weinmannam 22.09.2010 | 12:11
diese Antwort betrifft meine Fragestellung überhaupt nicht. Habe ich mich so schlecht ausgedrückt? Auf jeden Fall hat mich die Expertenantwort, wenn es denn eine war, ziemlich geärgert.
Knut Rassmussenam 22.09.2010 | 12:19
Ein Blick in den § 86 EStG wirkt Wunder. "Beitragspflichtige" Einnahme ist die Rente. Ein EM-Rentner ist zulagenberechtigt, wenn er es vor Beginn der Rente auch war. Zulagenberechtigung besteht bis zum Ende des Retnenbezuges. Sobald eine Altersrente gezahlt wird, besteht keine Zulagenberechtigung.
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