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Experten-Antwort

Wie lange kann man als EM-Rentner riestern?

von Weinmann22.09.2010 | 00:26
1876 Ansichten
5 Antworten
Kann man bei unbefristeter EM-Rente auch riestern oder nur bei befristeter EM-Rente? Und wie lange kann man riestern? Bis zur vorgezogenen oder bis zur Regelaltersrente?

2 Experten-Antworten

Experten-Antwortam 22.09.2010 | 10:18

Ihre Frage geht vermutlich in die Richtung der Förderung. Beiträge können Sie natürlich zu Ihrem Vertragspartner grundsätzlich immer entrichten.

Jedoch ist die Förderung/Zulage, die Sie erhalten können, und die zusätzlich zu Ihren Beiträgen/Spareinlagen bei dem von Ihnen gewählten Produkt berücksichtigt werden, von Ihren versicherungspflichtigen Einkünften abhängig, sodass sich mir da eher die Frage stellt, inwiefern Sie während des EM-Rentenbezuges versicherungspflichtige Einkommen beziehen.

Bitte sprechen Sie mit Ihrem Vertragspartner bzw. Anbieter.

Experten-Antwortam 22.09.2010 | 12:54

Unter Bezugnahme auf die nach meine Antwort folgenden Beiträge bitte um Entschuldigung für die entstandene Verwirrung hinsichtlich des Unterschiedes zwischen der Erwerbs- und Altersrente und stütze mich auf die Antwort von Knut Rassmussen.

3 Antworten

Weinmannam 22.09.2010 | 12:12
diese Antwort betrifft meine Fragestellung überhaupt nicht. Habe ich mich so schlecht ausgedrückt? Auf jeden Fall hat mich die Expertenantwort, wenn es denn eine war, ziemlich geärgert.
Weinmannam 22.09.2010 | 12:11
diese Antwort betrifft meine Fragestellung überhaupt nicht. Habe ich mich so schlecht ausgedrückt? Auf jeden Fall hat mich die Expertenantwort, wenn es denn eine war, ziemlich geärgert.
Knut Rassmussenam 22.09.2010 | 12:19
Ein Blick in den § 86 EStG wirkt Wunder. "Beitragspflichtige" Einnahme ist die Rente. Ein EM-Rentner ist zulagenberechtigt, wenn er es vor Beginn der Rente auch war. Zulagenberechtigung besteht bis zum Ende des Retnenbezuges. Sobald eine Altersrente gezahlt wird, besteht keine Zulagenberechtigung.
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