Ihre Frage geht vermutlich in die Richtung der Förderung. Beiträge können Sie natürlich zu Ihrem Vertragspartner grundsätzlich immer entrichten.
Jedoch ist die Förderung/Zulage, die Sie erhalten können, und die zusätzlich zu Ihren Beiträgen/Spareinlagen bei dem von Ihnen gewählten Produkt berücksichtigt werden, von Ihren versicherungspflichtigen Einkünften abhängig, sodass sich mir da eher die Frage stellt, inwiefern Sie während des EM-Rentenbezuges versicherungspflichtige Einkommen beziehen.
Bitte sprechen Sie mit Ihrem Vertragspartner bzw. Anbieter.
Unter Bezugnahme auf die nach meine Antwort folgenden Beiträge bitte um Entschuldigung für die entstandene Verwirrung hinsichtlich des Unterschiedes zwischen der Erwerbs- und Altersrente und stütze mich auf die Antwort von Knut Rassmussen.
Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.
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