Hallo Lathy,
setzen Sie sich bitte mit Ihrem Rentenversicherungsträger in Verbindung und lassen sich zum Sachstand zu Ihrem Widerspruch/Reha aufklären. Der Rententräger wird im Widerspruchsverfahren weiter für Sie entscheiden.
Ob und inwieweit ein Rentenantrag parallel Sinn macht, sollten Sie bitte ebenfalls mit Ihrem Rentenversicherungsträger abklären.
Sofern Sie in Kürze aus dem Krankengeld ausgesteuert sind, melden Sie sich bitte unverzüglich bei Ihrer örtlichen Agentur für Arbeit und stellen dort vorsorglich einen Antrag auf Arbeitslosengeld.