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Wieso wird meine Reha nicht bewilligt?

von Lathy22.04.2010 | 13:48
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25 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ich bin seit Februar 2009 krank gemeldet. Ich habe im Juni 2009 einen Reha- Antrag gestellt. Dieser wurde abggelehnt, mit der Begründung, daß ich erst einen Akut- Stationären Aufenthalt machen soll. Nun, den habe ich im Mai und Juni 2009 gemacht. Daraufhin bin ich in den Widerspruch gegangen. Mein Krankengeld läuft bald aus. Wie soll es dann weitergehen, wenn die Reha nun wieder nicht bewilligt wird. Ich WARTE seit EINEM JAHR! Alle Ärzte halten mich für nicht arbeitsfähig! Wie kann es sein, daß einfach gar nichts passiert? Niemand kann mir sagen, was ich machen soll!

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo Lathy,

setzen Sie sich bitte mit Ihrem Rentenversicherungsträger in Verbindung und lassen sich zum Sachstand zu Ihrem Widerspruch/Reha aufklären. Der Rententräger wird im Widerspruchsverfahren weiter für Sie entscheiden.

Ob und inwieweit ein Rentenantrag parallel Sinn macht, sollten Sie bitte ebenfalls mit Ihrem Rentenversicherungsträger abklären.

Sofern Sie in Kürze aus dem Krankengeld ausgesteuert sind, melden Sie sich bitte unverzüglich bei Ihrer örtlichen Agentur für Arbeit und stellen dort vorsorglich einen Antrag auf Arbeitslosengeld.

24 Antworten

Lathyam 22.04.2010 | 14:14
Vielen Dank schonmal für die Antwort! Den VdK kantte ich noch nicht. Habe es mir grade im Internet angeschaut. Muß ich dann zum Arbeitsamt, wenn das Krankengeld ausläuft, und die Reha nicht bewilligt wird?
Lathyam 22.04.2010 | 14:28
Kann ich den Renten-Antrag denn schon stellen, während der Reha- Antrag noch läuft?
Vielleichtam 22.04.2010 | 14:14
Vielleicht ist es besser, gleich die Rente zu beantragen, wenn alle Ärzte Arbeitsunfähigkeit bescheinigen. Es spricht auch dafür, weil erst mal Rehafähigkeit hergestellt werden sollte. Also - wer wagt, der gewinnt! ;-)
Useram 22.04.2010 | 14:08
Na ja, das "wieso" können wir Ihnen natürlich nicht sagen *g* Aber wir können Ihnen sagen, gehen Sie in Widerspruch (haben sie ja schon), danach in Klage. Vielleicht wenden Sie sich an den VdK. wenn es dann immer noch nichts wird mit der Reha, kann man wohl nix machen.
Finger wegam 22.04.2010 | 15:00
Gehen zu einem der Sozialverbände. Die können Sie zumindest beraten. Vom Rentenantrag lassen Sie die Finger weg, denn einer Rücknahme wird die KK zustimmen wollen. Sie können jedoch ohne große Probleme Untätigkeitsklage erheben. Dazu reicht es zum Sozialgericht zu gehen und der Rechtspfleger nimmt Ihre Klage auf. Das Sozialgericht hat eine Amtsermittlungspflicht.
Nachfrageam 22.04.2010 | 14:59
WANN haben Sie genau den Widerspruch gestellt ? WAS ist seitdem seitens der RV passiert ? Wurden Sie in der Zwischenzeit z.b. begutachtet und wenn ja wann ? Erst wenn hier ein paar mehr Details als bisher dargestellt werden, könnte man mehr dazu sagen. Widerspruechlich ist außerdem ihre Aussage : Im Juni 09 Rehaantrag gestellt, der abgelehnt wurde mit der Begründung erstmal - also danach - in Akut stationäre Behandlung zu gehen. Dies hätten Sie dann im Mai ? /Juni 09 gemacht. Da stimmen die Monatsangaben doch gar nicht bzw. überschneiden sich ja.... Ja wann den nun - vor oder nach der Ablehnung des Rehaantrag ??
Akteneinsichtam 22.04.2010 | 15:11
Nehmen Sie doch ganz einfach Akteneinsicht gemäß § 25 SGB X, insbesondere in die sog. Gutachtenakte beim sog. sozialmedizinischen Dienst der DRV. Beachten Sie, dass man Ihnen die nicht verweigern darf. Es gibt zwei Akten: 1. die Verwaltungsakte bei der Verwaltung und 2. die Arztakte bei den Ärzten. Sie sollten zuerst zum ärztlichen Dienst gehen, sich dort Kopien gegen Entgelt fertigen lassen oder selbst eine gute Kamera mitnehmen. Vor allen Dingen gehen Sie da nicht allein hin, denn einen Zeugen zu haben, schadet nie.
richtigam 22.04.2010 | 15:22
"Vorsicht" lässt grüßen! Ziehen Sie sich auch einen Helm auf, denn Ihre Gedanken werden von der Regierung angezapft!
Kannam 22.04.2010 | 15:58
man aus einem Hohlraum überhaupt etwas abzapfen?
die softam 22.04.2010 | 16:09
natürlich, die Regierung kann alles!!!
Wi(e) die Mobberam 22.04.2010 | 16:07
Wie fühlt man sich denn als entlarvter DRV-Mitarbeiter und Mobber? Der Psychiatrisierungstrick ist doch nun "Asbach Uralt". Fällt Ihnen denn nix Neues ein?
Abgelehntam 22.04.2010 | 16:18
Ich wirke nicht an der Ausstellung und dem Gebrauch unrichtiger Gesundheitszeugnisse mit. Das wäre nämlich strafbar nach §§ 277 ff StGB. Aber sowas scheint Sie ja nicht zu kümmern.
MAam 22.04.2010 | 16:14
Ich gewähre eine EM auf Dauer. Ist mit keiner Besserung zu rechnen.
Beratungspflichtam 22.04.2010 | 17:09
Sehr geehrte Expertin, ich erlaube mir Sie freundlichst darauf hinzuweisen, dass es Ihre Pflicht ist, den "Kunden" auf sein uneingeschränktes Akteneinsichtsrecht auch in die Arztakte hinzuweisen, insbesondere auch auf das Recht Kopien anfertigen zu lassen oder selbst zu fertigen. Der Hinweis auf die Möglichkeit eine Untätigkeitsklage erheben zu können, gehört auch dazu. Die nehmen nämlich die Urkundbeamten/Innen der Sozialgerichte auf. Ansonsten wäre es angebracht, das Mobbing derjenigen, die mutmasslich aus Ihren Reihen stammen, die hier pöbelnd und beleidigend ihr Unwesen treiben, durch Löschung der "Beiträge" zu beenden.
KSCam 22.04.2010 | 18:37
Man kann aber auch die Kirche im Dorf lassen, oder nicht? Woraus ergibt sich aus Lathys Anfrage ein Hinweis, dass eine Untätigkeitklage angebracht sein könnte, woraus erkennt man Untätigkeit oder gar Schlamperei von Behörden? Vielleicht liegen ja auch der DRV widersprüchliche Anträge vom Kunden vor, vielleicht sind Anträge vorhanden, die nicht begründet sind, die sich vielleicht sogar widersprechen? Aber auch das ist reine Spekulation. Kann sein oder auch nicht. Ist Lathy sich darüber klar, dass die Begriffe Arbeitsunfähigkeit, Rehafähigkeit, Erwerbsminderung völlig unterschiedlich definiert sind? Kann eine Reha um die gekämpft wird die Erwerbsfähigkeit überhaupt entscheident verbessern? Sind sich die eigenen Ärzte , bzw. Lathy überhaupt einig, was aus Versichertensicht richtig ist? Fragen über Fragen über die man trefflich spekulieren kann...... Und der Hinweis von "Beratungspflicht" an den Experten über eben diese Pflichten, ist in meinen Augen lächerlich! Soll der Experte hier im Forum am besten bei jedem Beitrag sämtliche vermeintlichen Rechte eines Kunden aufführen? Wenn Lathy das wollte, dann darf Sie sich nicht ans Forum wenden.
Beratungspflichtam 22.04.2010 | 19:32
Verehrter KSC, die bekannten Fakten sind: "Ich bin seit Februar 2009 krank gemeldet. Ich habe im Juni 2009 einen Reha- Antrag gestellt. Dieser wurde abggelehnt, mit der Begründung, daß ich erst einen Akut- Stationären Aufenthalt machen soll. Nun, den habe ich im Mai und Juni 2009 gemacht. Daraufhin bin ich in den Widerspruch gegangen." Entweder muß der Widerspruch bearbeitet werden oder es liegt ein neuer Antrag vor. Ist ja nun nicht so, dass 1. kein Amtsermittlungsgrundsatz existiert und 2. die DRV bei dem Sachverhalt darauf warten darf, bis der "Kunde" den richtigen Antrag stellt. Grund ein Verwaltungsverfahren einzuleiten oder fortzusetzen besteht jedenfalls. Die restlichen Fragen sind im Verwaltungsverfahren zu klären. Prinzipiell genügt es auf die wesentlichen Rechte hinzuweisen, hier naheliegend Akteneinsichtsrecht in alle Akten und Recht auf Untätigkeitsklage. Erstaunlich, dass die DRV immer so gern auf vemeintliche Pflichten und noch lieber auf real nicht existierende Nachteile hinweisen, die die Durchsetzung eines möglichst bequemen Verfahrens ermöglichen sollen, aber auf explizit bestehende Rechte nicht hingewiesen wird. "... ist in meinen Augen lächerlich! Soll der Experte hier im Forum am besten bei jedem Beitrag sämtliche vermeintlichen Rechte eines Kunden aufführen?" Es gibt keine vermeintlichen Rechte, sondern aus Recht und Gesetz resultierende Rechte. Und es gibt eine Verwaltungspraxis, die manchmal auf tönernen Füßen steht. Wer mit den Rechten der Kundschaft Probleme hat, weil die mit der bequemen Verwaltungspraxis kollidieren, sollte sich einen anderen Job suchen. Kunden verwaltet man nicht!
dirkam 22.04.2010 | 19:59
Sind Sie zufällig mit dem User @Wissender, alias @Jurastudent, alias @......., bekannt? Der schreibt ähnlich nervtötende Beiträge um sein Selbstwertgefühl zu befriedigen!
Beratungpflichtam 22.04.2010 | 21:20
Wußte gar nicht, dass Insassen von Nervenheilanstalten neuerdings Internetanschluss haben.
dirkam 22.04.2010 | 19:44
Auf Schlauberger wie Sie kann dieses Forum sehr gut verzichten! Wer erschöpfende, alles umfassende Auskünfte haben will, muss zunächst einmal mehr Fakten auf den Tisch legen und sich ggf. an einen Sozialverband oder Fachanwalt für Sozialrecht wenden. Wer krank ist und anstelle eines Arztes nur eine Apotheke oder ein Internetforum konsultiert, wird auch nur grobe Ratschläge erhalten! Was bezwecken Sie also mit Ihren "schlauen" Sprüchen?
dirkam 22.04.2010 | 22:08
Wieso wussten Sie das nicht? Sie haben doch selbst einen Internetanschluss!
Tschackaam 23.04.2010 | 07:48
Hallo Beratungspflicht, auch ich denke, Ihr Rechtsempfinden in allen Ehren, hier ein wenig extrem reagiert wird. Weder Sie noch wir kennen den "Lathy-Fall". Daher ist ein Hinweis auf eine Untätigkeitsklage und Akteneinsicht und "Steine werfen auf die DRV-Behörde" wohl doch übertrieben. Lathy sollte sich einfach an die nächste Beratungsstelle wenden und dort ggf. eine Sachstandsanfrage aufnehmen lassen. Sie müssen es mal so sehen, was hat denn ein Berater/Beraterin der DRV in einer Beratungsstelle davon den Kunden mit endlosen Gesetzestextes vollzumüllen??? Kurz und knapp den Sachstand klären, Vermerk an die Sachbearbeitung ggf. mit "EILT"-Vermerk und dann ist's gut! Die Beratungsstellenmitarbeiter entscheiden übrigens nichts, dürfen die ja auch nicht. Stichwort "Vieraugenprinzip" Hier kann ausschließlich erklärt und aufgeklärt werden. Irgendwie habe ich den Eindruck, dass Sie erhebliche Schweirigkeiten mit Behörden hatten + haben und das Wort ICH ganz anders sehen als andere. Bitte verunsichern Sie Menschen wie Lathy nicht, sondern versuchen sich ein wenig zurück zu halten! MfG Tschacka
???am 23.04.2010 | 09:54
Ihre dummerhaftigen Bemerkungen zeigen, wes Geistes Kind Sie sind. Allerdings soll man Ihnen und Ihren Genossen gegenüber tolerant sein.
dirkam 23.04.2010 | 14:13
Na wenn Sie das sagen! Ich bin wirklich sehr beeindruckt!
Erzeiheram 23.04.2010 | 14:28
Schluß hier mit diesem Kindergartenkram. Aber sofort !
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