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Experten-Antwort

Wieviel Netto-Rente?

von Manfred S.20.03.2016 | 22:34
2342 Ansichten
7 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Werden ca. 10% von der Bruttorente für die Kranken u Pflegekasse abgezogen? Bekomme nächstes Jahr 1400 Euro Brutto, kann ich mit 1260 Euro Netto rechnen?- AOK Hessen verheiratet

Antworten vom Expertenteam

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

2
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Manfred S.,

der allgemeine Beitragssatz für die Krankenversicherung beträgt derzeit 14,6 %. Davon haben Sie die Hälfte, also 7,3% aus Ihrer Rente zu tragen. Sofern Ihre Krankenkasse einen Zusatzbeitrag festgelegt hat, ist dieser von Ihnen alleine zu tragen. Auch den Beitrag zur sozialen Pflegeversicherung (derzeit 2,35 %, 2,6 % ohne Kind) müssen Sie alleine aufbringen. Ab 01.01.2017 erhöht sich der Beitrag zur Pflegeversicherung auf 2,55 %, ohne Kinder auf 2,8 %.

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Hallo Herr Manfred S,

soweit Versicherungspflicht in der Kranken- und Pflegeversicherung der Rentner besteht, zahlen

Rentenbezieher Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung aus ihrer Rente. Die Höhe der Beiträge zur Krankenversicherung bestimmt sich seit 2009 nach dem bundesweit einheitlichen Beitragssatz. Er liegt derzeit bei 14,6 Prozent. In der Pflegeversicherung gilt ein bundeseinheitlicher Beitragssatz. Die Beiträge zur Krankenversicherung werden von den Rentenbeziehern zu 7,3 Prozent und vom Rentenversicherungsträger zu 7,3 Prozent getragen. Die Beiträge zur Pflegeversicherung zahlen Rentenbezieher in voller Höhe. Die Deutsche Rentenversicherung behält die Kranken- und Pflegebeiträge, das sind von der monatlichen Rente 7,3 Prozent für die Krankenversicherung und 2,35 Prozent (für Kinderlose 2,6 Prozent) für die Pflegeversicherung, direkt von der Rente ein. Sie überweist diese zusammen mit ihrem Anteil an die Krankenkassen beziehungsweise Pflegekassen.

Zusätzlich erheben die Krankenkassen einen Zusatzbeitrag - die Höhe bestimmt die jeweilige Krankenkasse selbst - der vom Rentner allein zutragen ist.

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5 Antworten

Die Farbe Schwarzam 21.03.2016 | 08:43
2,35% (2,60% ohne Kind) Pflegeversicherung 7,30% Krankenversicherung 1,10% Zusatzbeitrag KV Ssind min. 10,75% Abzug, mit denen Sie rechnen müssen.
Schießl Konradam 21.03.2016 | 10:58
Bei gleich 2 Experten Antworten innerhalb 3 Minuten darf eine weiter Laien Antwort nicht fehlen. Bis Ende 2015 galt einheitlich 7,30 % Hälfte Beitrag paritätisch und einheitlich und für den Rentner Euro 0,90 % Zusatzbeitrag. Nunmehr ist der Zusatzbeitrag Kassen unterschiedlich. Nenne als Beispiel die DAK, Gesamtbeitrag 16,10 ( AG. 7,30 Rentner 7,30 und 1,50 Zusatzbeitrag), Erhöhung des Zusatz Beitrages von 0,90 auf 1,50. MfG.
Lisam 21.03.2016 | 11:35
Ich bin mir nicht sicher, ob die Antwort eines Laien auch sinnvoll ist, wenn bereits alles gesagt wurde... Das Beispiel mit der DAK ist unnötig, da der Zusatzbeitrag der AOK Hessen 1,1% beträgt, so wie "Die Farbe Schwarz" geschrieben hat. MfG Lis ;-)
Schießl Konradam 21.03.2016 | 13:15
Es sei dahingestellt, ob die Nennung von 1,50 % DAK Zusatz Beitrag sinnvoll ist, sollte nur untermauern, dass der Zusatz Beitrag um 0,40% höher ist als bei der AOK Hessen. MfG.
W*lfgangam 22.03.2016 | 00:13
...wer einen günstigen Zusatzbeitrag sucht, findet ihn hier: https://www.krankenkassen.de/gesetzliche-krankenkassen/krankenka… ...ob die allgemeinen/erweiterten (!) Kassenleistungen einen zufrieden stellen? - ausprobieren eben/aber nicht erschrecken, wenn weder eine Vorort-Betreuung erfolgt, noch die bisherigen gern mitgenommen Bonus-Leistungen honoriert werden. Wobei, DAK ...1,5 ist schon extrem im Vergleich mit anderen ... Gruß w.
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