Hallo Herr Manfred S,
soweit Versicherungspflicht in der Kranken- und Pflegeversicherung der Rentner besteht, zahlen
Rentenbezieher Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung aus ihrer Rente. Die Höhe der Beiträge zur Krankenversicherung bestimmt sich seit 2009 nach dem bundesweit einheitlichen Beitragssatz. Er liegt derzeit bei 14,6 Prozent. In der Pflegeversicherung gilt ein bundeseinheitlicher Beitragssatz. Die Beiträge zur Krankenversicherung werden von den Rentenbeziehern zu 7,3 Prozent und vom Rentenversicherungsträger zu 7,3 Prozent getragen. Die Beiträge zur Pflegeversicherung zahlen Rentenbezieher in voller Höhe. Die Deutsche Rentenversicherung behält die Kranken- und Pflegebeiträge, das sind von der monatlichen Rente 7,3 Prozent für die Krankenversicherung und 2,35 Prozent (für Kinderlose 2,6 Prozent) für die Pflegeversicherung, direkt von der Rente ein. Sie überweist diese zusammen mit ihrem Anteil an die Krankenkassen beziehungsweise Pflegekassen.
Zusätzlich erheben die Krankenkassen einen Zusatzbeitrag - die Höhe bestimmt die jeweilige Krankenkasse selbst - der vom Rentner allein zutragen ist.