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Experten-Antwort

Wird die Betriebsrente mit de gesetzlichen Rente angerechnet?

von Oeli19.07.2015 | 20:18
1848 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, Meine Mutter ist 1957 geboren. Fragen: wann kann meine Mutter abschlagsfrei in Rente gehen? Als weiteres wäre noch die Frage wenn sie eine Betriebsrente hat, ob diese mit der gesetzlichen Rente angerechnet wird? Wenn ja, wie wäre dies mit einer privaten Rentenversicherung. Kann diese etwa auch verrechnet werden? Ich hoffe mal nicht, sonst wäre das ja nicht so toll alles. Bitte um Infos. Danke

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Vielen Dank „=//=“. Den Ausführungen schließen wir uns an. Zu den Voraussetzungen im Einzelnen, insbesondere, ob die Wartezeiten(5, 35 oder 45 Jahre) erfüllt sind bzw. möglicherweise erfüllt werden können, sollten unbedingt aber bei einer individuellen Beratung z.B. bei einer unserer Auskunfts- und Bratungsstellen abgeklärt werden.

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3 Antworten

Max K.am 19.07.2015 | 20:47
Noch werden Betriebsrenten oder private Renten auf die gesetzliche Altersrente nicht angerechnet. Aber wenn die Merkel weiterhin so leichtfertig den Griechen Kredite gibt, von denen jetzt schon klar ist, daß Griechenland diese nicht zurückzahlen kann, muß man in Betracht ziehen, daß Betriebsrenten früher oder später auch auf die gesetzliche Altersrente angerechnet werden. Das können diese Leute sogar rückwirkend, also auch mit Auswirkung auf lange schon bestehenden Verträge tun, denn im Sozialrecht gibt es kein Rückwirkungsverbot von Gesetzen. Von dem abgesehen, auf Betriebsrenten sind aktuell in der Auszahlungsphase volle Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge zu zahlen (aktuell ca. 18 %). Auch die Steuer greift mehr oder weniger darauf zu. Wenn sie Pech haben, sind auch jetzt schon insges. ca. 40 % ihrer Betriebsrente für Steuer und Kranken- bzw. Pflegeversicherung weg, will sagen beim Staat und den Krankenkassen.
Glimpnickelam 20.07.2015 | 03:31
Gar nicht. Betriebsrente mal Gacki ergibt Furzkack aufs Sacki Hier werden selbst sie geholfen.
=//=am 20.07.2015 | 10:02
Nein, Betriebsrenten oder private Renten werden nicht auf die Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung angerechnet. Ab wann eine Altersrente gezahlt werden kann, sollte Ihrer Mutter eigentlich schon öfters in einer Rentenauskunft oder Renteninformation mitgeteilt worden sein! Bei Jahrgang 1957: Regelaltersrente mit 65 J. + 11 Monaten Altersrente für langjährig Versicherte mit 65 J. + 11 Monaten ohne Abschlag Altersrente für langjährig Versicherte mit 63 J. und 10,5 % Abschlag Altersrente für schwerbehinderte Menschen mit 63 + 11 abschlagsfrei, mit 60 + 11 und einem Abschlag von 10,8 % Altersrente für besonders langjährig Versicherte mit 63 + 10 abschlagsfrei Selbstverständlich müssen bei den verschiedenen Altersrenten die versicherungsrechtlichen (Wartezeiten) und persönlichen Voraussetzungen (z.B Schwerbehinderung) erfüllt sein.
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