Vielen Dank „=//=“. Den Ausführungen schließen wir uns an. Zu den Voraussetzungen im Einzelnen, insbesondere, ob die Wartezeiten(5, 35 oder 45 Jahre) erfüllt sind bzw. möglicherweise erfüllt werden können, sollten unbedingt aber bei einer individuellen Beratung z.B. bei einer unserer Auskunfts- und Bratungsstellen abgeklärt werden.