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Experten-Antwort

Witenrente der zweiten Ehefrau

von Ahmet13.09.2015 | 22:49
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3 Antworten

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Hallo, mein Vater bezieht seit Jahren Rente (über 80 Jahre) und hat 2012 wieder geheiratet und würde gerne wissen, ob seine zweite Ehefrau, die im Ausland lebt und noch nie Deutschland gemeldet war, anspruch auf Witwenrente hätte und wenn ja auf welche. Vielen Dank für die Mühe

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Ahmet,

um Spekulationen vorzubeugen, bitten wir Sie darum ein Beratungsgespräch bei einer Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung in Ihrer Nähe wahrzunehmen. Grds. hat die Ehefrau des Verstorbenen Anspruch auf Witwenrente, wenn sie zum Zeitpunkt des Todes mit dem Verstorbenen verheiratet war. Auch wenn die Witwe in der Türkei lebt besteht dieser Anspruch. Ob es eine große oder kleine Witwenrente sein wird, ferner es zu einer Einkommensanrechnung kommt, kann in dem Beratungsgespräch festgestellt werden, da es dazu weitere Angaben bedarf.

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2 Antworten

B.am 14.09.2015 | 12:21
§ 34 Abs. 2 SGB I Wenn beide Ehen rechtsgültig bestehen, greift oben genannter Paragraph Wurde die Zweite Ehe in Deutschland geschlossen UND bestand zu diesem Zeitpunkt bereits die ausländische Ehe? Ausländische Ehe werden - einfach und mit Ausnahmen behaftet, ausgedrückt - Ehen nach deutschen Recht gleichgesetzt. Wenn jemand im Ausland mehrere Ehe zeitgleich geschlossen hat, weil es nach dem dortigen Recht "legal" ist, so werden die Ehen auch in Deutschland anerkannt. Wenn dann der Versicherte stirbt, wird EINE Witwenrente berechnet und diese anteilsmäßig (Dauer der Ehezeit) unter den Witwen aufgeteilt. Ich bezweifle aber, dass es rechtlich möglich ist, dass, wenn jemand bereits eine Ehe (wo auch immer) eingegangen ist UND in Deutschland eine weitere schließt, dass die weitere in Deutschland geschlossene Ehe anerkannt wird (weil ja bereits eine Ehe besteht). Und ohne rechtsgültigen Trauschein, keine Witwenrente.
Liamam 14.09.2015 | 12:55
Ich verstehe Ihre Frage so, dass die erste Ehefrau verstorben ist, oder die Ehe geschieden wurde und Ihr Vater 2012 wieder geheiratet hat. In diesem Fall hätte die Ehefrau entweder Anspruch auf die kleine (25 %) oder die große (55 %) Witwenrente. Falls die Ehefrau bereits 47 Jahre alt ist, besteht Anspruch auf die große Witwenrente. Abhängig vom eigenen Einkommen, erfolgt evtl. auch noch eine Einkommensanrechnung.
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