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Experten-Antwort

Witwenrente

von Erbengemeinschaft29.07.2013 | 12:49
1492 Ansichten
5 Antworten

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Unser Vater ist am 17.08.2012 verstorben. Meine Mutter wurde zu dieser Zeit von einem Betreuer betreut. Unsere Mutter ist dann im Februar 2013 verstorben. Wie uns erst jetzt bekannt wurde, hat der Betreuer keinen Antrag auf Witwenrente gestellt und auch die Vorschusszahlung nicht beantragt. Da uns nun vom Pflegeheim der Mutter noch Kosten in Rechnung gestellt werden sind wir natürlich auf die Witwenrente angewiesen. Steht uns als Erbengemeinschaft diese noch zu ? Falls ja, bis wann muss der Antrag gestellt werden ? Unsere Mutter hätte ja 12 Monate Zeit gehabt für den Antrag auf Witwenrente, gilt für uns die gleiche Frist ?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo,

auch der Betreuer kann jetzt keinen Antrag mehr stellen.

Ansprüche auf Geldleistungen erlöschen nämlich, wenn sie im Zeitpunkt des Todes des Berechtigten weder festgestellt sind noch ein Verwaltungsverfahren über sie anhängig ist (§ 59 S. 2 SGB I). Ein Verwaltungsverfahren wird erst mit der Antragstellung anhängig.

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4 Antworten

Erbengemeinschaftam 29.07.2013 | 14:24
Hallo ??? kann der Betreuer denn noch den Antrag stellen ?
???am 29.07.2013 | 13:06
Nein. Ihre Mutter bzw. der Betreuer als ihr Vertreter hätte als Berechtigte den Antrag stellen müssen. Erben sind nicht antragsberechtigt.
Feliam 29.07.2013 | 15:09
Irgendwie muss der Rentenversicherungsträger ja vom Tod Ihres Vaters erfahren haben. Aus der Sterbeurkunde ist in der Regel zu erkennen, ob ein Verstorbener verheiratet war oder nicht. Insofern hatte der RV-Träger Kenntnis, dass eine Witwe existiert und fordert im Allgemeinen die Antragsformulare an. Hat der Betreuer diese einfach ignoriert, kann man im Wege des Schadensersatzanspruches die entgangenen Rentenbeträge zivilrechtlich einklagen.
???am 29.07.2013 | 17:05
Der Tod muss nur der Rentenzahlstelle gemeldet werden (wer hat das eigentlich gemacht?). Normalerweise wird da dann gleich das Sterbevierteljahr beantragt. Die DRV selbst sieht zu dem Zeitpunkt keine Sterbeurkunde.
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