Grundsätzlich besteht ab dem 47. Lebensjahr (stufenweise Anhebung von 45 auf 47) ein Anspruch auf die große Witwerrente.
Die große Witwerrente beträgt 55 Prozent (neues Recht).
Das neue Recht gilt, wenn
Sie Ihren Ehepartner nach dem 31. Dezember 2001 geheiratet haben oder
bei früherer Eheschließung: Sie und Ihr Partner nach dem 1. Januar 1962 geboren sind.
Nach altem Recht beträgt die große Witwerrente 60 Prozent.