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Experten-Antwort

Witwenrente

von Edelmann28.04.2017 | 11:37
1251 Ansichten
10 Antworten

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Hallo , ich würde gerne wissen wieviel Witwenrente mein Mann nach meinem Tod bekommt. Es heist: Die Witwenrente orientiert sich an der Rente wegen voller Erwerbsminderung in Höhe von 2.000,00 Euro . Die Anspruchsvorausetzungen für Witwenrente sowie deren Höhe sind sowohl vom Heiratsdatum als auch vom Geburtsdatum des Partner abhängig. Eheschließung vor dem 01.01.2002 und der Ehepartner ist vor dem 02.06.1961 geboren Bekommt große Witwenrente 60% Ist der Ehepartner aber nach dem 01.06.1961 geboren Liegen die Voraussetzungen für die große Witwenrente nicht vor kann längstens für die ersten 24 Kalendermonaten nach dem Tod eine kleine Witwenrente gezahlt werden. Ohne die Berücksichtigung von anzurechnenden Einkommen würde die kleine Witwenrente 25% von 2.000,00 also 500,00 Euro betragen. Die große Witwenrente würde 55% von 2.000,00 also 1 100,00 betragen. In meinem Beispiel trifft die große Witwenrente leider nicht zu, da nach 01.01.1961 geboren. Wie viel Witwenrente würde mein Partner erhalten nach meinem Tod. Vielen Dank. Mfg

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2
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Grundsätzlich besteht ab dem 47. Lebensjahr (stufenweise Anhebung von 45 auf 47) ein Anspruch auf die große Witwerrente.

Die große Witwerrente beträgt 55 Prozent (neues Recht).

Das neue Recht gilt, wenn

Sie Ihren Ehepartner nach dem 31. Dezember 2001 geheiratet haben oder

bei früherer Eheschließung: Sie und Ihr Partner nach dem 1. Januar 1962 geboren sind.

Nach altem Recht beträgt die große Witwerrente 60 Prozent.

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

[/quote]

Hallo experte,

mein Ehepartner ist Jahrgang 1963 und ich 1964 und haben weit vor 2001 geheiratet und sie gekommt die volle EMR.

Das heist also die Witwenrente beträgt 60%. Habe ich das richtig verstanden?

Danke.

Mfg

[/quote]

Nein. Da kein Ehepartner vor dem 2. Januar 1962 geboren ist, gilt das neue Recht (55 Prozent).

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

8 Antworten

Edelmannam 28.04.2017 | 12:18
Ergänzung: Ich weiss nicht ob das wichtig ist. Mein Ehepartner und ich sind über 50 und sind seit 28 Jahren verheiratet.
Siegfriedam 28.04.2017 | 13:27
Hallo Edler - Mann, 50 Jahre + 28 Jahre = 78 Jahre
Herz1952am 28.04.2017 | 13:49
Hallo Edelmann, ob kleine oder große Witwenrente dabei spielt das Alter des Hinterbliebenen eine Rolle. Er würde also die große Witwenrente bekommen. Ob 55 oder 60 % ist eine andere Sache, die ich jetzt nicht nachgeprüft habe. Hier ein Link, der gut zur Aufklärung dient, ob und wann die große, statt die kleine Hinterbliebenenrente gezahlt wird: Upps, der hier ursprünglich verlinkte Inhalt steht nicht mehr zur Verfügung! Bitte nutzen Sie unsere Forensuche. Auch eine Alterstabelle steht am Ende dieses Links, da die Altersgrenze von ursprünglich 45 Jahren in Zukunft steigt. Maximal bis 47 Jahre ab 2029.
Edelmannam 28.04.2017 | 14:18
Hallo Herz1952, erstmal Danke für die Information und Link. Leider verstehe ich das nicht. Bekommt mein Ehepartner 55 oder 60% Witwenrente oder sogar nur 25%? Vielleicht kann der experte weiterhelfen. Mfg
W*lfgangam 28.04.2017 | 15:15
Hallo Edelmann, nicht _der_ (überlebende) Ehepartner, sondern einer von beiden - kann also auch der Verstorbene sein. Sind beide erst ab 02.01.1962 geboren, gilt hier immer neues Recht = 55 %. Da bereits jenseits des 45/47. Lbj., gibt es die große Hinterbliebenenrente. Ob die große Witwerrente dann tatsächlich 'groß' oder eher 'klein' ausfällt, vom Betrag her gesehen, hängt von der Einkommenssituation des Überlebenden ab ...ist viel da/anzurechnen, kann die Hinterbliebenenrente auch mit einer Null-Zahlung ab 4./5. Monat enden. Wenn Sie es vorsorglich genauer wissen wollen, sollten Sie das mal in der nächsten Beratungsstelle einschätzen lassen, ob/was noch zu erwarten ist. Eins ist sicher: eine Witwenrente wird Ihr Mann ohne Geschlechtsumwandlung niemals erhalten ;-) Gruß w.
Edelmannam 28.04.2017 | 15:12
Hallo experte, mein Ehepartner ist Jahrgang 1963 und ich 1964 und haben weit vor 2001 geheiratet und sie gekommt die volle EMR. Das heist also die Witwenrente beträgt 60%. Habe ich das richtig verstanden? Danke. Mfg
Edelmannam 28.04.2017 | 15:45
An alle Beteiligten, vielen Dank für die spitzenmässige Erläuterung. Es sind also 55% Witwenrente. @W*lfgang; Das mit der Geschlechtsumwandlung - man weis nicht was die Zukunft noch bringt - . :-)
Edelam 28.04.2017 | 15:35
Nochmal langsam von vorn. 1. Der überlebende erhält die große (keine 25%) Witwen/Witwer Rente, da bereits über 47 Jahre alt. 2. Es gilt neues Recht 55%, weil nach 1962 geboren. 3. 3 Monate(Sterbevierteljahr) gibt es immer Rente und auch sofort (schnell) 4. Ab 4. Monat kann eigenes Einkommen (vom Überlebenden) angerechnet werden.
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