Hallo Johanna73,
es wäre zwar schön gewesen, wenn Sie bei der Antragstellung schon darauf hingewiesen worden wären, dass die Witwenrente grundsätzlich zu versteuern ist. Wie senf-dazu aber schon richtig ausgeführt hat, enthält der Rentenbescheid einen Hinweis zur Rentenbesteuerung.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung