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Experten-Antwort

Witwenrente Besteuerung

von Johanna7326.11.2019 | 14:53
237 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo ich wurde beim Antrag zur Witwenrente nicht darüber aufgeklärt das ich meine Witwenrente auch noch versteuern muss. Ich beziehe große Witwenrente und zwei Halbwaisenrenten. Gehe derzeit noch 30h arbeiten womit mir ohnehin schon was von der mir zustehenden Witwenrente etwas abgezogen wird. Nun bin ich aus allen Wolken gefallen als ich das mitgeteilt bekommen habe. Ich habe seit Jahren keine Steuererklärung mehr gemacht und bin gerade komplett überfordert. Was können sie mir dazu sagen? MFG

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Johanna73,

es wäre zwar schön gewesen, wenn Sie bei der Antragstellung schon darauf hingewiesen worden wären, dass die Witwenrente grundsätzlich zu versteuern ist. Wie senf-dazu aber schon richtig ausgeführt hat, enthält der Rentenbescheid einen Hinweis zur Rentenbesteuerung.

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

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3 Antworten

falsches Forumam 26.11.2019 | 15:18
Hallo Johanna, steuerrechtliche Fragen werden in diesem Forum üblicherweise nicht beantwortet (Rentenforum-nicht zuständig). Weiter in anderen Foren nachzufragen wird Sie nicht weiterbringen, da Sie wohl aufgefordert wurden eine Steuererklärung abzugeben und dies also dann auch tun sollten. Sie können aber mit Ihren Unterlagen direkt zu Ihrem zuständigen Finanzamt gehen, diese sind verpflichtet, Ihnen beim Ausfüllen der Erklärung zu helfen. Eine andere Möglichkeit, ist zu einem Lohnsteuerhilfeverein zu gehen, günstig, aber nicht kostenfrei. Und natürlich können Sie auch einen Steuerberater konsultieren. Viel Erfolg!
senf-dazuam 26.11.2019 | 15:36
Sorry, Johanna, aber das sollte auch im Rentenbescheid drinstehen ... I.d.R. findet sich ein Abschnitt "Muss ich meine Rente versteuern", in dem darauf hingewiesen wird, dass ein Teil der Rente steuerpflichtiges Einkommen ist und letztlich Ihr Finanzamt die korrekte Information geben kann, wie viel nun zu versteuern ist und welcher Betrag anfällt.
!!!am 26.11.2019 | 15:42
Was ist denn die konkrete Frage? Fordern Sie sich eine "Rentenbezugsmitteilung zur Vorlage beim Finanzamt" für das Jahr 201X an. Da steht dann in welcher Anlage, welcher Zeile Sie welche Werte eingeben müssen. Kinderleicht. Alternativ: Steuerberater, Lohnsteuerhilfeverein. Kosten kann man im Übrigen auch bei der Steuer geltend machen. Und wenn doch? Hätten Sie dann auf die Witwenrente verzichtet. Sie werden natürlich nicht mehr Steuern durch die Witwenrente zahlen, als Sie an Witwenrente bekommen.
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