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Experten-Antwort

Witwenrente lebenslang oder befristet

von Kurt D.17.09.2018 | 19:37
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Hallo, meine Frau ist Jahrgang 1965 und ich 1963. Wir haben im Jahr 1991 geheiratet. Erhält meine Frau nach meinem Tod die kleine oder die große Witwenrente? Und ist diese befristet? Ich habe irgendwo gelesen, dass die kleine Witwenrente (55%) für 24 Monate befristet ist. Gruß

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Kurt D.,

den bisherigen Antworten kann ich mich anschließen.

Grundsätzlich hätten Sie beide nach dem Tod des anderen Anspruch auf die große Witwenrente/Witwerrente i.H.v. 55% der Rente des Verstorbenen.

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6 Antworten

W*lfgangam 17.09.2018 | 21:15
Hallo Kurt D., die kleine Witwenrente wird spätestens bis/ab Alter 47 der Witwe nicht mehr über 2 Jahre hinaus gezahlt - sie ist jetzt bereits 53, so dass auf jeden Fall die große Witwenrente/unbefristet zu zahlen ist. Hier gilt allerdings 'neues Recht' mit nur noch 55 % und der Anrechnung so ziemlich aller Einkünfte oberhalb eines Freibetrags von 845 EUR/West zu 40 % der diesen Freibetrag 'überschießenden' Einkünfte. Für genaue Zahlen/was bleibt denn von der Witwenrente bei höherem Einkommen übrig, wenden Sie sich bitte an die nächste Beratungsstelle, die Ihnen eine 'Abrechnung' ziemlich genau nach den heutigen Verhältnissen erstellen kann. Gruß w.
Jonnyam 17.09.2018 | 21:08
Ihre Frau würde ein grosse Witwenrente bekommen. Allerdings, da Sie beide nach 1961 geboren sind, nur nach dem sog. neuen Recht, d.h. 55 % der Rente, die Sie als Erwerbsminderungsrente erhalten würden. Diese wird aber um die sog. Kinderkomponente erhöht, die etwas schwierig zu erläutern ist. Die grosse Witwenrente ist auch nicht auf die genannten 2 Jahre befristet.
senf-dazuam 18.09.2018 | 09:27
Hallo Kurt! Die kleine Witwenrente hat einen Rentenartfaktor von 0,25, die große bei Ihrer Situation (neues Hinterbliebenenrecht) 0,55. Die große Witwen- oder Witwerrrente wird nur befristet durch den eigenen Tod oder eine erneute Heirat.
Paulam 25.09.2018 | 10:09
...ok danke Mondkind
Mondkindam 25.09.2018 | 09:30
Hallo Paul, wenn Sie sterben passt Ihre Rechnung, da die Rente Ihrer Frau unter dem Freibetrag liegt. Wenn Ihre Frau stirbt werden Sie aufgrund der Höhe Ihrer eigenen Rente nach dem Sterbevierteljahr keine Witwenrente gezahlt bekommen. Ihre Rente (ich gehe mal von brutto aus) 2.000,-- - 14 % Pauschalabzug 280,-- = 1.720,-- - Freibetrag derzeit 845,59 = 874,41 davon sind 40 % anzurechnen, also 349,76 Der anzurechnende Betrag übersteigt den Betrag der Witwenrente und damit kommt es zu keiner Auszahlung
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