Hallo Bettina. K.,
wie Schießl Konrad richtig festgestellt hat verbleibt es für den zu versteuernden Anteil Ihrer Witwenrente beim gleichen Prozentsatz wie bei der EU-Rente Ihres verstorbenen Mannes.
Rückschlüsse darauf, ob Sie dadurch Steuern zahlen müssen oder nicht, können daraus allerdings nicht gezogen werden.
Zur Beurteilung ob Steuern zu zahlen sind oder nicht, empfehle ich ein Gespräch mit Ihrem Steuerberater. Alternativ sollten Sie eine Steuererklärung machen und sich -so Sie denn keine Steuern zahlen müssen- von Finanzamt entsprechend von der Verpflichtung zur Abgabe einer Steuererklärung befreien lassen.