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Experten-Antwort

Witwenrente / Steuerklasse

von Bettina. K.28.03.2016 | 11:02
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4 Antworten

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Hallo, mein Mann ist im Januar verstorben. Bis dahin bekam er EU-Rente und zwar in einer Höhe, dass wir keine Steuern zahlen mussten. Wir haben noch zwei Söhne, die noch in der Schule/Ausbildung sind. Ich bekomme ab Mai 55% Witwenrente und mein jüngere Sohn 10% Halbwaisenrente. Muss ich jetzt mit höheren Abzügen rechnen, werde ich steuerlich anders eingestuft? Ich denke, ich werde erst zum Mai Post wegen der Witwenrente erhalten, da dann das erste Mal die 55% ausgezahlt werden. Liebe Grüße Bettina

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2
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Bettina. K.,

wie Schießl Konrad richtig festgestellt hat verbleibt es für den zu versteuernden Anteil Ihrer Witwenrente beim gleichen Prozentsatz wie bei der EU-Rente Ihres verstorbenen Mannes.

Rückschlüsse darauf, ob Sie dadurch Steuern zahlen müssen oder nicht, können daraus allerdings nicht gezogen werden.

Zur Beurteilung ob Steuern zu zahlen sind oder nicht, empfehle ich ein Gespräch mit Ihrem Steuerberater. Alternativ sollten Sie eine Steuererklärung machen und sich -so Sie denn keine Steuern zahlen müssen- von Finanzamt entsprechend von der Verpflichtung zur Abgabe einer Steuererklärung befreien lassen.

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

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2 Antworten

Schießl Konradam 28.03.2016 | 13:19
Für Rentner brauchen Sie keine Steuerkarte/ Steuerbescheinigung, gehe davon aus Sie gehen auch nicht zur Arbeit. Arbeiten Sie aber noch, können Sie jetzt die Steuerklasse III nutzen. Für 2016 und 2017 gilt noch der Freibetrag-auch genannt das Existenzminimum von 17304, ab 2018 8652, durch die jährliche Anhebung sogar noch höher. Für die Witwenrente gilt der gleiche Prozentsatz der Versteuerung der bei Rentenbeginn für Ihren Ehemann galt. Bin sicher, auch künftig brauchen Sie keine Steuer zahlen, stehen die Beträge fest und nennen Sie diese hier, kann ich auf Wunsch gerne Einzelheiten nennen. MfG.
Bettina. K.am 29.03.2016 | 10:12
Danke für die Antworten. Gruß Bettina
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