Neben dem Bezug einer Witwenrente ist auch eine Arbeitstätigkeit möglich. Die Rente wird auch in Ausland geleistet. Neben der Witwenrente darf ein Nettoeinkommen in Höhe von 689,83 Euro erzielt werden . Übersteigt das Nettoeinkommen diesen Betrag werden 40 % des übersteigenden Betrages bei der Witwenrente in Abzug gebracht. Dies kann dazu führen, dass die Witwenrente entweder gekürzt oder gar nicht gezahlt wird. Sofern Sie die Arbeitstätigkeit beenden oder geringeres Einkommen erzielten erfolgt eine erneute Prüfung. In welchem Rehmen die Krankenversicherugnspflicht weiter besteht, bitten wir bei Ihrer Krankenkasse zu erfragen. Die Krankenkasse teilt dem gesetzlichen Rentenversicherungsträger den Versicherungsstatus mit.