Hallo Herr di Stefano,
jeder Rentenversicherungsträger bei dem Sie europaweit Rentenansprüche erworben haben, prüft bei Ihrem Tod, inwiefern Ihre zukünftige Frau einen Anspruch auf Witwenrente hat.
Bei Prüfung der Voraussetzung werden analog der Versichertenrente die Monate und ausschliesslich die Monate aller europäischen Staaten zusammengerechnet.
In Deutschland besteht ein Anspruch, wenn der verstorbene mindestens fünf Beitragsjahre aufweisen konnte (die Monate aus anderen Staaten mitgerechnet, mindestens in Deutschland aber 12 Monate) und zum Zeitpunkt des Todes eines rechtsgültige Ehe bestanden hat und diese mindestens ein Jahr gedauert hat.
Desweiteren unterscheiden wir in Deutschland zwischen einer großen und einer kleinen Witwenrente, bei denen dann außerdem das Einkommen der Witwe geprüft und gegebenenfalls angerechnet wird.
Mit freundlichen Grüßen