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Experten-Antwort

Witwenrente wenn verheiratet im Ausland

von John di Stefano13.03.2014 | 09:39
1344 Ansichten
2 Antworten

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Ich habe in den letzten Jahren in mehreren EU Ländern gearbeitet und lebe zur Zeit in Belgien. Ich plane jetzt hier in Belgien zu heiraten und wundere mich ob meine zukünftige Frau Anspruch auf Witwenrente basierend auf die von mir in Deutschland (und den anderen Laendern) bezahlten Beiträge hat.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Herr di Stefano,

jeder Rentenversicherungsträger bei dem Sie europaweit Rentenansprüche erworben haben, prüft bei Ihrem Tod, inwiefern Ihre zukünftige Frau einen Anspruch auf Witwenrente hat.

Bei Prüfung der Voraussetzung werden analog der Versichertenrente die Monate und ausschliesslich die Monate aller europäischen Staaten zusammengerechnet.

In Deutschland besteht ein Anspruch, wenn der verstorbene mindestens fünf Beitragsjahre aufweisen konnte (die Monate aus anderen Staaten mitgerechnet, mindestens in Deutschland aber 12 Monate) und zum Zeitpunkt des Todes eines rechtsgültige Ehe bestanden hat und diese mindestens ein Jahr gedauert hat.

Desweiteren unterscheiden wir in Deutschland zwischen einer großen und einer kleinen Witwenrente, bei denen dann außerdem das Einkommen der Witwe geprüft und gegebenenfalls angerechnet wird.

Mit freundlichen Grüßen

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

1 Antworten

KSCam 13.03.2014 | 10:51
Grundsätzlich ja. Aber auch hier hat jeder Staat andere Zugangsvoraussetzungen. In D ist die Witwenrente einkommensabhängig und man muss 1 Jahr mindestens verheiratet gewesen sein....
Deutsche Rentenversicherung
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