Die Witwen- und Witwerrente berechnen sich gleich.
Aufgrund Ihrer Angaben, wonach Sie bereits 40 Jahre verheiratet sind, würde es sich um eine Hinterbliebenenrente nach sogen. "alten" Recht handeln. Demnach würde die Witwen-/Witwerrente in den ersten 3 Monaten 100 % und danach 60 % der Versichertenrente betragen, wobei sich Änderungen in der Rentenhöhe durch Berücksichtigung des aktuellen Rentenrechtes ergeben können.
In den ersten 3 Kalendermonaten ab Rentenbeginn findet keine Einkommens-
anrechnung statt, ferner wäre bei dieser Rente nach "altem" Recht die Rente der VBL nicht bei der Einkommensanrechnung zu berücksichtigen.
Witwerrente:
Die Nettorente von 1000 € wird nach Abzug von 3 % und dem Freibetrag (z. Z. 693,53 €) zu 40 % auf die Witwerrente angerechnet. Daraus würde sich eine Witwerrente von 129,41 EUR ergeben (1000 - 3% - 693,53 = 276,47 x 40 % = 110,59 €. 60 % der Versichertenrente = 240,00 EUR - 110,59 EUR = 129,41 EUR).
Bitte beachten Sie hierbei, dass ggf. die Brutto-Witwerrente um das errechnete Netto-Einkommen zu mindern ist. Insofern dient die obige Berechnung nur als Berechnungsbeispiel (die Versichertenrente Ihrer Frau von 400 EUR wird als Bruttorente zugrundegelegt, Ihre eigene Rente von 1000 EUR als Nettorente).
Bei der Witwenrente hätte die Einkommensanrechnung keine Auswirkung, da das eigene Einkommen (400 EUR) unter dem Freibetrag (derzeit 693,53 EUR) liegt.
Abschließend möchten wir darauf hinweisen, dass auch evtl. weitere Einkünfte
(z.B. Arbeitsentgelt aus einer geringfügigen Beschäftigung) auf die Hinterbliebenen-
rente anzurechnen sind.