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Witwerrente

von Fritz22.03.2008 | 08:59
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Wie wird diese Rente berechnet? Ich habe 1000 Euro- Rente und 270 Euro VBL. Meine Frau hat 400 Euro Netto-Rente. Wie wird überhaupt die Witwerrente berechnet? 40 J. verheiratet. Und wie die Witwenrente? Danke für Antwort.

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Moderation · 1Ihre Vorsorge

Die Witwen- und Witwerrente berechnen sich gleich.

Aufgrund Ihrer Angaben, wonach Sie bereits 40 Jahre verheiratet sind, würde es sich um eine Hinterbliebenenrente nach sogen. "alten" Recht handeln. Demnach würde die Witwen-/Witwerrente in den ersten 3 Monaten 100 % und danach 60 % der Versichertenrente betragen, wobei sich Änderungen in der Rentenhöhe durch Berücksichtigung des aktuellen Rentenrechtes ergeben können.

In den ersten 3 Kalendermonaten ab Rentenbeginn findet keine Einkommens-

anrechnung statt, ferner wäre bei dieser Rente nach "altem" Recht die Rente der VBL nicht bei der Einkommensanrechnung zu berücksichtigen.

Witwerrente:

Die Nettorente von 1000 € wird nach Abzug von 3 % und dem Freibetrag (z. Z. 693,53 €) zu 40 % auf die Witwerrente angerechnet. Daraus würde sich eine Witwerrente von 129,41 EUR ergeben (1000 - 3% - 693,53 = 276,47 x 40 % = 110,59 €. 60 % der Versichertenrente = 240,00 EUR - 110,59 EUR = 129,41 EUR).

Bitte beachten Sie hierbei, dass ggf. die Brutto-Witwerrente um das errechnete Netto-Einkommen zu mindern ist. Insofern dient die obige Berechnung nur als Berechnungsbeispiel (die Versichertenrente Ihrer Frau von 400 EUR wird als Bruttorente zugrundegelegt, Ihre eigene Rente von 1000 EUR als Nettorente).

Bei der Witwenrente hätte die Einkommensanrechnung keine Auswirkung, da das eigene Einkommen (400 EUR) unter dem Freibetrag (derzeit 693,53 EUR) liegt.

Abschließend möchten wir darauf hinweisen, dass auch evtl. weitere Einkünfte

(z.B. Arbeitsentgelt aus einer geringfügigen Beschäftigung) auf die Hinterbliebenen-

rente anzurechnen sind.

2 Antworten

Schiko.am 23.03.2008 | 10:15
Nun, sie und auch viele andere hier vergessen immer, es ist zweckmäßig eigene renten in nettobeträgen an- zugeben. Wegen einer evtl. einkommensanrechnung dagegen die rente eines verstorbenen in brutto, da witwenrente und kürzung durch einkommensanrechnung immer aus brutto gerechnet werden. Einmal davon ausgehend, 1.000 und 270 eigene ren- ten sind nettobeträge, die euro 400 der frau ergeben 450 brutto. Kommt es zur witwen/witwerrente werden aus 450 mit 60% nach drei vollen monaten 270 witwenrente brutto, dies könnte sich so darstellen: 1.000 rente( DM. rente gibt es nicht mehr) 0.270 betriebsrente 1.270 3% abzugsbetrag w.neuer steuer minus 0.038 1.232 minus ( 26,27 RW. x 26,4fach= 693,53) 0.693 anrechnungsfrei, neue länder 609.58) 0,539 mit 40% = 216 euro auf die witwenrente angerechnet, verbleiben also noch 54 euro brutto witwenrente übrig. also noch von 270 euro 54 euro witwenrente übrig, Das mit 1.270 genannte eigene einkommen verändert sich nicht. Frohe Ostern.
Wolfgangam 24.03.2008 | 07:38
> 40 J. verheiratet. Es dürfte das bis 31.12.2001 geltende Hinterbliebenenrentenrecht anzuwenden sein. > 270 Euro VBL. Betriebliche Altersversorgung zählt dann nicht zu den anrechenbaren Einkünften. Die Witwerrente wird somit um 111 EUR ((1000 - 3 %) x 40 %) gekürzt. Gruß w.
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