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Witwerrente

von Birgit5316.04.2009 | 09:23
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4 Antworten

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Meine Mutter ist am 23.1.2009 verstorben. Meinem Vater wurde der Bezug von Witwerrente mit der Begründung abgelehnt, dass meine Eltern im Jahre 1988 einen Verzicht auf Witwenrente unterschrieben hätten. Wieso sollten die beiden das getan haben? Um was für eine ERklärung handelt es cih dabei? Bei den Behörden ist solch ein Fall niemandem bekannt. Die Sterbevierteljahr-Rente wurde erst überwiesen und dann zurückgefordert. Weder ich noch mein Vater verstehen den Sachverhalt. Mein Vater kann sich nicht erinnern, was 1988 passiert ist. Da mein Vater weniger Rente als meine Mutter bekommt, fehlt ihm ohne Witwenrente ein beachtlicher Betrag. Vielen Dank!

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Grundsätzlich hat Jonas Recht. 1986 hat sich das Hinterbliebenenrecht geändert und Ehegatten hatten damals die Möglichkeit zu erklären, dass das alte Recht weitergilt.

Dies haben Ihre Eltern damals getan. Heute über die damaligen Motive zu grübeln ist ebenso sinnlos wie die damalige Erklärung abstreiten zu wollen. Dass sich Ihr Vater nicht mehr an einen Vorgang vor 20 Jahren erinnert, ist ebenso normal.

Ich war damals bereits in der Beratung, es herrschte damals regelrecht Panik unter den betroffenen Paaren und es wurden auch "absolut sinnlose" Erklärungen abgegeben - da hatte man als Berater manchmal "keine Chance" die "freie Entscheidung zweier mündiger Bürger" nachzuvollziehen.

Langer Rede kurzer Sinn: die Erklärung wurde abgegeben, damit gilt das alte Recht.

Somit hat Ihr Vater nur dann Anspruch auf Witwerrente, wenn die Ehefrau zur Zeit Ihres Todes "das Familieneinkommen überwiegend" bestritten hat.

Dies wäre nun nachzuweisen - und wenn dieser Nachweis gelingt, wäre die damalige Willenserklärung sogar goldrichtig gewesen, denn im alten Recht gab es noch keine Einkommensanrechnungen, somit hätte der Vater die vollen 60% Witwerrente.

3 Antworten

Rentnerinam 16.04.2009 | 10:16
"Bei den Behörden ist solch ein Fall niemandem bekannt" wundert mich. Ich hörte nur von Bekannten in einer Zusatzversorgungskasse, dass dort ständig Witwer auftauchen, die sich nicht erinnern, damals etwas unterschrieben zu haben. Bei der Änderung der Hinterbliebenenversorgung (wann, weiß ich nicht mehr) konnte man ja als Ehepaar eine Erklärung einreichen, dass das alte Recht gelten soll (also 80 % für die Witwe und für den Witwer nichts statt weniger Rente, aber für beide, nach neuem Recht).
Jonasam 16.04.2009 | 09:40
Hallo Birgit53! Ich denke dass Ihre Eltern eine Erklärung nach 314 SGB VI unterschrieben haben (frühere RVO-Vorschrift leider nicht bekannt). Durch diese Erklärung kam es im Falle des Todes nicht zu einer Einkommensanrechnung. Dadurch greift § 303 SGB VI, der besagt, dass eine Witwerrente nur dann gezahlt wird, wenn die Verstorbene den Unterhalt der Familie im letzten wirtschaftlichen Dauerzustand (letztes Jahr) überwiegend bestritten hat. Eine Witwenrente kann also nur gezahlt werden, wenn Ihre Mutter den Unterhalt überwiegend bestritten hat. Ob dies der Fall ist, kann hier nicht geklärt werden. Ich empfehle Ihnen daher Rücksprache mit dem zuständigen Sachbearbeiter zu halten, und ggf. Widerspruch einzulegen. MfG Jonas
Paulaam 16.04.2009 | 11:13
Hallo Birgit, den Beiträgen von @jonas und dem Experten kann ich nur zustimmen. Die Erkärung wurde wohl tatsächlich abgegeben. Keiner weiß mehr etwas davon. Dies wurde sicher auch beim Rentenantrag (Fragen 11.11 und 11.12) nicht angegeben. Aber: Die Mutter hatte die höhere Rente. Dies könnte bedeuten, dass sie den überwiegenden Unterhalt bestritten hat.Dann würde einer Gewährung der Witerrente möglich sein. Zur Feststellung dieses Sachverhaltes gibt es einen speziellen Vordruck: R690. Mein Vorschlag: Laden Sie sich diesen Vordruck herunter. Legen Sie Widerspruch ein und fügen Sie diesen Vordruck bei. Paula
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