Grundsätzlich hat Jonas Recht. 1986 hat sich das Hinterbliebenenrecht geändert und Ehegatten hatten damals die Möglichkeit zu erklären, dass das alte Recht weitergilt.
Dies haben Ihre Eltern damals getan. Heute über die damaligen Motive zu grübeln ist ebenso sinnlos wie die damalige Erklärung abstreiten zu wollen. Dass sich Ihr Vater nicht mehr an einen Vorgang vor 20 Jahren erinnert, ist ebenso normal.
Ich war damals bereits in der Beratung, es herrschte damals regelrecht Panik unter den betroffenen Paaren und es wurden auch "absolut sinnlose" Erklärungen abgegeben - da hatte man als Berater manchmal "keine Chance" die "freie Entscheidung zweier mündiger Bürger" nachzuvollziehen.
Langer Rede kurzer Sinn: die Erklärung wurde abgegeben, damit gilt das alte Recht.
Somit hat Ihr Vater nur dann Anspruch auf Witwerrente, wenn die Ehefrau zur Zeit Ihres Todes "das Familieneinkommen überwiegend" bestritten hat.
Dies wäre nun nachzuweisen - und wenn dieser Nachweis gelingt, wäre die damalige Willenserklärung sogar goldrichtig gewesen, denn im alten Recht gab es noch keine Einkommensanrechnungen, somit hätte der Vater die vollen 60% Witwerrente.