Einkommen wird auf die Witwerrente angerechnet, wenn ein Freibetrag überschritten wird. Das den Freibetrag überschreitende Einkommen wird aber nur zu 40 Prozent angerechnet. Der zu berücksichtigende Freibetrag ist seit dem 1.7.2005 auf monatlich 689,83 Euro (Ost 606,41 Euro) festgesetzt. Er erhöht sich für jedes waisenrentenberechtigte Kind um 146,33 Euro (Ost 128,63 Euro).