Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück

Witwerrente

von Brigitte10.05.2007 | 21:36
1834 Ansichten
8 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Moderatoren-Antwort springen
Sehr geehrte Damen und Herren , ich habe eine Frage......... mein Bruder ( 49 )ist seit dem 2.8.2003 Witwer und bezieht seither Witwerrente, Diese Rente ist sein einzigestes Einkommen , weil er vorher familienversichert bei seine verstorbenen Ehefrau war und selbst keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld hat (durch eigene Selbstständigkeit). Er bekommt monatlich eine nettorente in Höhe von 530.00 €, nun zu meiner Frage...... Wieviel darf mein Bruder zuverdienen, ohne, dass er seinen Rentenanspruch verliert ? Ich bitte Sie herzlich , uns ein Beispiel zu übermitteln, ich wäre dankbar für eine Auskunft...... freundliche Grüße B.Laschewski

Antworten der Moderation

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

2
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Einkommen wird auf die Witwerrente angerechnet, wenn ein Freibetrag überschritten wird. Das den Freibetrag überschreitende Einkommen wird aber nur zu 40 Prozent angerechnet. Der zu berücksichtigende Freibetrag ist seit dem 1.7.2005 auf monatlich 689,83 Euro (Ost 606,41 Euro) festgesetzt. Er erhöht sich für jedes waisenrentenberechtigte Kind um 146,33 Euro (Ost 128,63 Euro).

Moderation · 2Ihre Vorsorge

Wenn der Witwer erneut heiratet, fällt die bisherige Witwerrente weg. Er könnte dann eine Rentenabfindung beantragen. Zu einer ausführlichen Beratung wenden Sie sich bitte an eine Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung in Ihrer Nähe. Die nächste Beratungsstelle finden Sie unter:

Upps, der hier ursprünglich verlinkte Inhalt steht nicht mehr zur Verfügung! Bitte nutzen Sie unsere Forensuche.

6 Antworten

Schiko.am 10.05.2007 | 23:27
Man sollte halt immer die bruttorente nennen. Bei 530 netto schätze ich diese auf ca. 588 brutto. Übersteigt das eigene einkommen den anrech- nungsfreien betrag von monatliich 689,83 sind aus diesem betrag 40% anzurechnen auf die brutto- rente von angenommen 588 euro. Da sie nach schilderung derzeit kein eigenes ein- kommen haben ist dies gegenstandslos. Zur verdeutlichung, hätten sie 1500 mtl. eigenes brutto als arbeitseinkommen ist dies zunächst um 40 % zu kürzen, somit verbleiben ( 1500./. 40 %) 900 ,00 anzusetzendes eigenes einkommen. 689, 83 sind anrechnungsfrei verbleiben 210, 17 mit 40 % anrechnungspflichtig, nämlich 084, 07 v ermindern die witwer bruttorente. Die brutto witwerrente von 588,00 ./. 84,07 nurmehr 503,93 minus 9,85 % für kranken/pflegeversicherung die nettorente von 454, 29 Der anrechnungsfreie betrag errechnet sich immer aus dem 26,4 fachen des geltenden rentenwertes, derzeit 26,13 x 26,4 = 689,83. Wird die rente ab 1.7.07 um 0,54 % er- höht beträgt der rentenwert ( RW) 26,27 x 26,4 = 693,53 statt vorher 689,83, dies ließe sich beliebig fortsetzen. Hoffe, dies hilft ihnen etwas weiter. Mit freundlichen Grüßen.
Brigitteam 11.05.2007 | 09:17
Herzlichen Dank für Ihre Antworten, trotzdem habe ich noch eine Frage............. unter welchen Vorraussetzungen .......kann diese Rente entfallen ...ausgesetzt oder wieder aufleben ? Vielen Dank für Ihre Bemühungen ! B.Laschewski
Brigitteam 11.05.2007 | 10:37
lieber schiko..sorry die fehler.......Brigitte
Schiko.am 11.05.2007 | 10:18
An sich ganz einfach. Ist das eigene einkommen, bereits um 40% gekürzt, so hoch, dass nach 690 freibetrag die ebenfalls mit 40% anrechnung die angenommene 588 witwerrente schluckt. Schiko gemäß ein rechenbeispiel: 2.160,00 ( 40 % vom brutto gekürzt) 0,690,00 anrechnungsfrei ( gerundet) 1.470,00 mit 40% anrechnungspflichtig = 588 kürzung von 588 verbleibt eine 0. Vermindert sich das angenommene brutto und ändert sich der anrechnungsfreibetrag nach oben, erfolgt wieder eine andere wertung. Sie müssten diese neuen zahlen der rentenversicherung melden, damit die Ww.rente wieder auflebt. Vielleicht haben sie auch im hinterkopf noch immer die be- grenzung von 350 euro als zuverdienst bei rentenbezug vor dem 65. lebensjahr. Wissen tue ich es gar nicht, mein menschenverstand sagt mir aber, dies hat hier keine bedeutung. Mit freundlichen Grüßen.
Brigitteam 11.05.2007 | 10:32
sehr geehrter schüko..lächle........danke für ihre antwort......ich interpretiere ihre antwort so, dass mein bruder 606,41 € zuverdien dürfte.......zur bestehenden witwerrente, jeder darüber hinaus erzielte euro einkommen wird zu 40 % von der witwerrente abgezogen ........ist das von mir richtig verstanden?....freundliche grüße Brigitte
Schiko.am 11.05.2007 | 10:49
Ob schiko, schuko oder schiessl konrad aus 92421 schwandorf dies ist verpackung und für mich unwichtig. Dies gilt auch für schreibfehler, schlechte gram- matik, etc. „ auf den inhalt kommt es hier an“ Sie haben es richtig verstanden und für die neuen bundesländer 22,97 x 26,4 fach = 606, 41 als an- rechnungsfrei genannt, prima. Mit freundlichen Grüßen.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026