Hallo Angelika Burkhardt,
soweit die Immobilie vermietet wurde, ist der tatsächliche Mietzins maßgebend. Bei selbstgenutzten Immobilien ist der Mietwert zu berücksichtigen. Dieser bestimmt sich nach der ortsüblichen Vergleichsmiete, wobei hiervon noch die sogenannten Werbungskosten und Instandhaltungskosten des Immobilienbesitzers abgezogen werden müssen. Der Mietwert wird nicht bestimmt, wenn die Immobilie beiden Ehegatten zu gleichen Teilen gehörte.