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Experten-Antwort

Witwerrente / altes Recht bis 31.12.1985

von Angelika Burkhardt10.06.2017 | 17:21
957 Ansichten
9 Antworten

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Wie wird Immobilienbesitz berücksichtigt bei der Berechnung des monatlichen Unterhaltsbeitrages? Ortsübliche monatlicher Mietzins?

Antworten vom Expertenteam

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2
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Angelika Burkhardt,

soweit die Immobilie vermietet wurde, ist der tatsächliche Mietzins maßgebend. Bei selbstgenutzten Immobilien ist der Mietwert zu berücksichtigen. Dieser bestimmt sich nach der ortsüblichen Vergleichsmiete, wobei hiervon noch die sogenannten Werbungskosten und Instandhaltungskosten des Immobilienbesitzers abgezogen werden müssen. Der Mietwert wird nicht bestimmt, wenn die Immobilie beiden Ehegatten zu gleichen Teilen gehörte.

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Hallo Angelika Burkhardt,

wenn die Immobilie allein auf den Namen der Verstorbenen im Grundbuch eingetragen wurde, ist sie auch nur bei der Verstorbenen zu berücksichtigen.

Eine Werbungskostenpauschale gibt es nur bei Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit, nicht aber bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung.

Ein praktisches Beispiel habe ich zu dem speziellen Fall "Mietwert" leider nicht zur Hand.

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7 Antworten

W*lfgangam 10.06.2017 | 18:47
Hallo Angelika Burkhardt, beim 'ur'alten Recht/vor 1986 spielt Einkommen einer Witwe überhaupt keine Rolle für die Witwenrente. Bei einer Witwe_r_rente sieht das schon anders aus, da die nur gezahlt wird, wenn die verstorbene Ehefrau die höheren 'Einkünfte' hatte. Ihre Frage ist sehr differenziert, auf die Schnelle habe ich dazu kein Aussage in den Arbeitsanweisungen der DRV gefunden, hier kann man ggf. weitere zielführende Links verfolgen: http://rvrecht.deutsche-rentenversicherung.de/Raa/Raa.do?f=SGB6_… ...das WE ist ja noch lang - da weiß bestimmt noch einer mehr, als Sie direkt an die DRV zu verweisen ;-) Gruß w.
Zeldaam 10.06.2017 | 18:46
W*lfgangam 10.06.2017 | 18:55
...ich ziehe meinen Beitrag zürück :-) Gruß w.
KSCam 11.06.2017 | 13:50
Könnten Sie etwas genauer schildern um was für einen Fall es da gehen soll? Witwerrente nach dem Recht bis 31.12.1985 hieße doch, die Ehefrau ist vor dem 01.01.1986 verstorben, also schon über 30 jahre lang tot. Und jetzt kommt dieser Witwer auf die Idee die Witwerrente zu beantragen? Warum ist das nicht vor über 30 Jahren passiert? Schon kurios. In der Tat müsste er dann nachweisen dass die verstorbene Ehefrau damals vor dem Tod den überwiegenden Familienunterhalt bestritten hat. Und Mieteinnahmen gehören wohl dazu - fließen aber in einer Ehe normalerweise beiden zu gleichen Teilen zu. Also etwas mehr Information bitte, wenn Sie ne ernsthafte Antwort erwarten.
Angelika Burkhardtam 12.06.2017 | 11:12
Die Immobilie ist allein auf den Namen der Verstorbenen im Grundbuch eingetragen - bewohnt gemeinsam! Ist die Werbungskostenpauschale zu berücksichtigen? Gibt es praktische Beispiele? Herzlichen Dank!
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